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   VG Hannover, 24.01.1991 - 6 B 823/91   

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https://dejure.org/1991,15808
VG Hannover, 24.01.1991 - 6 B 823/91 (https://dejure.org/1991,15808)
VG Hannover, Entscheidung vom 24.01.1991 - 6 B 823/91 (https://dejure.org/1991,15808)
VG Hannover, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 6 B 823/91 (https://dejure.org/1991,15808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Meinungsfreiheit (Schüler) - Flugblattverteilung und Demonstrationsteilnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1000
  • NVwZ 1991, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 3422/10

    Fehlstundenvermerk im Schulzeugnis wegen Teilnahme an einer Demonstration

    Zu Recht habe das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 21. Januar 1991 - Az. 6 B 823/91 - entschieden, dass die Teilnahme an einer Demonstration eine Befreiung vom Unterricht rechtfertige.

    Die Kollision zwischen den Rechtspositionen aus Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 GG ist daher nicht generell dadurch zu lösen, dass einer Position Vorrang eingeräumt wird (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 24.2.1991, 6 B 823/91, NJW 1991, 1000, 1001; vgl. auch Avenarius, a.a.O.).

    Soweit sich die Klägerin auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 24. Januar 1991 (6 B 823/91, NJW 1991, 1000) beruft, mit dem im Einzelfall ein Vorrang der Versammlungsfreiheit gegenüber der Schulpflicht angenommen worden ist, erscheint auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidung keine andere Würdigung angezeigt.

  • VG Berlin, 14.02.1997 - 3 A 1720.96
    Dabei ist dem staatlichen Interesse an einer Aufrechterhaltung eines geordneten Schul- und Unterrichtsbetriebs nicht stets Vorrang vor dem Demonstrationsrecht einzuräumen (so aber die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) in ihrer Erklärung vom 25.05.1973 unter Abschnitt IX. und die Senatsschulverwaltung in ihrem Rundschreiben Schul II Nr. 108/1983 vom 27.09.1983 unter 1 b), sondern es ist in jedem Einzelfall eine Güterabwägung der jeweils betroffen Rechtsgüter für den Einzelfall vorzunehmen (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 24.01.1991 6 B 823/91 , NJW 1991, 1000, m. w. N. = RdJB 1991, 227 m. Anm. Schaller).
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