Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 227 AO, § 5 AO, § 102 FGO
Erlass der Einkommensteuer auf Sanierungsgewinn aus dem Teilverzicht eines Gläubigers bei fehlendem Sanierungsplan - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbilligkeit der Einziehung von Einkommensteuer bei einem Hotelsanierer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Steuerfreifreistellung von Sanierungsgewinnen nach dem BMF-Schreiben vom 27.3.2003 Steuerfreier Sanierungsgewinn auch ohne zivilrechtlichen Anforderungen entsprechenden Sanierungsplan und bei Teilerlass eines einzigen Gläubigers möglich
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Steuerfreifreistellung von Sanierungsgewinnen nach dem BMF-Schreiben vom 27.3.2003 - Steuerfreier Sanierungsgewinn auch ohne zivilrechtlichen Anforderungen entsprechenden Sanierungsplan und bei Teilerlass eines einzigen Gläubigers möglich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 721
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 10.04.2003 - IV R 63/01
Sanierungsgewinn und Sanierungsabsicht
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Denn ein solcher Plan ergibt ebenfalls, dass nicht allein die Interessen eines Gläubigers für den Schulderlass maßgebend waren (vgl. dazu BFH- Urteil vom 10. April 2003 IV R 63/01, BStBl. II 2004, 9).Es reicht schließlich aus, dass diese Sanierung nur ein Nebenziel der Gläubiger ist, das erreicht werden muss, damit das Kapital zur Ablösung des Restkredits beschafft werden kann (vgl. dazu BFH- Urteil vom 10. April 2003 IV R 63/01, BStBl. II 2004, 9).
- BFH, 30.05.1997 - I B 139/96
Sanierungseignung des Teilerlasses einer Darlehensschuld für die Gewährung der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Dem kann der Beklagte auch nicht entgegen halten, dass der hier zu beurteilende Erlass nur einen Teil der Schulden erfasst habe und insofern nur als eine von vielen aufeinanderfolgenden Sanierungsmaßnahmen einzuordnen sei, die einen steuerfreien Sanierungsgewinn (bspw. nach der im BFH- Beschluss vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/ NV 1997, 753 dargestellten Rechtsprechung) ausschließen.Im Ergebnis war der Erlass daher zumindest teilweise kausal für die Fortführung des Unternehmens, was (nach BFH, Beschluss vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/ NV 1997, 753) ausreichend ist.
- BFH, 14.07.2010 - X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Dabei kann das Gericht nur ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts nach § 101 Satz 1 FGO aussprechen, wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BStBl. II 2010, 916), während es die Behörde in allen anderen Fällen lediglich zu einer Neubescheidung unter Beachtung seiner Rechtsauffassung verpflichten kann.Entsprechend ist er auch in der Begründung späterer Gesetze davon ausgegangen, dass - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung - von der Besteuerung von Sanierungsgewinnen im Billigkeitswege abgesehen werden könne, soweit diese nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden können (vgl. dazu die Nachweise in BFH-Urteil vom 14. Juli 2010 X R 34/08, BStBl. II 2010, 916).
- BFH, 16.05.2002 - IV R 11/01
Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Es ist in einem solchen Fall lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BStBl. II 1981, 181; BFH- Urteil vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, BStBl. II 2002, 854). - BFH, 26.11.1980 - I R 52/77
Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Es ist in einem solchen Fall lediglich anhand anderer Indizien zu prüfen, ob dem Schulderlass die Absicht zugrunde gelegen hat, den Schuldner vor dem Zusammenbruch zu bewahren (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BStBl. II 1981, 181; BFH- Urteil vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, BStBl. II 2002, 854). - BFH, 14.03.1990 - I R 64/85
1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Die Rechtsprechung hat daher das Vorliegen der Sanierungsabsicht unterstellt, wenn sich mehrere Gläubiger an einem Schulderlass beteiligen (BFH-Urteil vom 14. März 1990 I R 64/85, BStBl. II 1990, 810). - BFH, 23.03.1998 - II R 41/96
Steuerklasse für Verlobte
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Besteuerung den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwider liefe, dass sie unbillig erscheint und anzunehmen ist, dass der Gesetzgeber, hätte er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage geregelt, im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden würde (BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 41/96, BStBl. 1998, 396). - BFH, 22.01.1985 - VIII R 37/84
Voraussetzungen der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns nach § 11 Nr. 4 KStG …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Die Sanierungseignung ist nur gegeben, wenn der Schulderlass allein oder zusammen mit anderen auf einem einheitlichen Plan beruhenden Maßnahmen das Überleben des Betriebes herbeizuführen geeignet erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 37/84 BStBl. II 1985, 501). - BFH, 25.10.1963 - I 359/60 S
Schulderlass zum Zweck der Sanierung als Vermögensmehrung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Ein Unternehmen ist als sanierungsbedürftig anzusehen, wenn ohne die Sanierung die für eine erfolgreiche Weiterführung des Betriebs und die Abdeckung der bestehenden Verpflichtungen erforderliche Betriebssubstanz nicht erhalten werden könnte (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1963 I 359/60 S, BStBl. III 1964, 122). - BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3 …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 6 K 1267/11
Das Erfordernis der Sanierungsabsicht wird dabei nämlich von eigennützigen Motiven des Gläubigers, wie etwa die Rettung eines Teils der Restforderung, nicht ausgeschlossen, sofern nur eine Sanierungsabsicht wenigstens mitentscheidend war (BFH-Urteile vom 24. April 1986 IV R 282/84, BStBl. II 1986, 672 …und vom 26. Februar 1988 III R 257/84, BFH/ NV 1989, 436). - BFH, 27.05.1987 - X R 41/81
Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer - Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens
- BFH, 26.02.1988 - III R 257/84
Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn - Steuerfreiheit der …
- BFH, 17.02.1999 - IV B 153/97
Sanierungseignung
- FG Sachsen, 04.04.2013 - 6 K 211/09
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Fehlen von besonderen sachlichen oder …
- BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …
Keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des sog. Sanierungserlasses haben der 6. Senat des FG Köln (Urteil vom 24. April 2008 6 K 2488/06, EFG 2008, 1555), das FG Düsseldorf (Urteil vom 16. März 2011 7 K 3831/10 AO, EFG 2011, 1685) und das FG des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 14. November 2013 6 K 1267/11, EFG 2014, 721). - BFH, 25.03.2015 - X R 23/13
Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass
k) Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat im Urteil vom 14. November 2013 6 K 1267/11 (EFG 2014, 721) entschieden, das BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 240 räume mit der darin vorgesehenen Möglichkeit eines Erlasses der Einkommensteuer keine --gemessen an der Intention des Gesetzgebers-- zu weit reichende Billigkeitsmaßnahme ein. - VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen …
vgl. zu Letzterem auch Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. November 2013 - 6 K 1267/11 -, juris Rn. 30.
Rechtsprechung
VG Münster, 08.08.2012 - 6 K 1267/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung für eine Fortbildung als Heilpraktiker
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus VG Münster, 08.08.2012 - 6 K 1267/11
So hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 - BVerfGE 78, 179 f. ausgeführt: "Diese Überprüfung sollte nicht in dem Sinne "Fachprüfung" sein, dass aus ihr eine positive staatliche Anerkennung der heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne eines Befähigungsnachweises oder einer Approbation hergeleitet werden konnte; sie sollte nur insoweit "fachliche" Prüfung sein, als heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, um gesundheitspolizeilichen Gefahren zu begegnen...". - BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82
Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie
Auszug aus VG Münster, 08.08.2012 - 6 K 1267/11
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1983 - 3 C 21/82 -, BVerwGE 66, 367 ff. ausgeführt: Der Gesetzeszweck des § 1 Abs. 2 HeilprG bestehe darin, möglichen Gesundheitsgefahren vorzubeugen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1997 - 13 A 4973/94
Auch "Wunderheiler" bedürfen der behördlichen Erlaubnis
Auszug aus VG Münster, 08.08.2012 - 6 K 1267/11
Für den Heilpraktikerberuf keine ist keine vom Gesetz formalisierte Prüfung vorgesehen (vgl. dazu auch OVG Münster, Urteil vom 08. Dezember 1997 - 13 A 4973/94 - NWVBl 1998, 364 f.).