Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 30.03.2020 - 6 L 342/20.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 3 Nr 4 Dritte VO zur Bekämpfung des Corona-Virus, § 3 Abs 9 HSchG, § ... 28 Abs 1 Infektionsschutzgesetz, § 1 Abs 4 Vierte VO zur Bekämpfung des Corona-Virus, § 123 VwGO, § 3 Abs 1 Satz 3 Zweite VO zur Bekämpfung des Corona-Virus
Schulrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Abschlussprüfungen während Covid-19 Pandemie - Abitur in Hessen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und die Abiturprüfungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Freistellung von Abiturprüfungen wegen Corona-Krise
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Aussetzung der Abiturprüfungen wegen der Corona-Krise?
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 06.05.1997 - 6 U 1/97
Amtspflichtverletzung eines Lehrers
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.03.2020 - 6 L 342/20
Sie dürfen grundrechtsverletztende Handlungen weder vornehmen noch dulden (OLG Zweibrücken, Urteil vom 6.5.1997 - 6 U 1/97). - BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG Wiesbaden, 30.03.2020 - 6 L 342/20
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie jedoch dann, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig erscheint, wenn also der Antragstellerin bei einer Verweisung auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens unzumutbare und möglicherweise nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen und darüber hinaus ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3/13).
- VGH Hessen, 14.04.2020 - 2 B 985/20
Versammlung in Gießen zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - …
Das Hessische Kultusministerium hatte vielmehr die Schulleitungen angewiesen, in den Prüfungsräumen durch eine Begrenzung der Personenzahl einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Prüflingen in alle Richtungen entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu gewährleisten, die Räume regelmäßig zu lüften und die Abiturienten dazu anzuhalten, dass es auch auf dem Schulgelände und dem Weg zur Prüfung zu keiner Gruppenbildung kommt (vgl. hierzu: Schreiben vom 21. März 2020, abrufbar unter: https://kultusministerium. hessen.de/ schulsystem/coronavirus-schulen/fuer- schulleitungen/schreiben-schulleitungen/notbetreuung-und-landesabitur- gruppengroessen; vgl. auch: Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 30. März 2020 - 6 L 342/20.WI beck-online, becklink 2015917). - VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20
Corona-Pandemie: Keine Verschiebung der Abiturtermine im Wege einstweiligen …
Da die Antragstellerin selbst nicht geltend macht, zu einer Risikogruppe zu gehören, hat sie lediglich einen Anspruch auf Durchsetzung der Hygienemaßnahmen (VG Berlin, Beschluss vom 17. April 2020 - VG 14 L 59/20 - sowie VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 342/20.WI -).