Rechtsprechung
LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,72882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrsunfallereignis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
- OLG Hamm, 10.04.2018 - 9 U 131/16 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Schwerin, 14.12.2012 - 1 O 8/12
Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung
Auszug aus LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (Landgericht Schwerin, Urteil vom 14.12.2012 Az. 1 O 8/12). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
Auch hat dieser beim Überqueren der Fahrbahn besondere Vorsicht zu wahren (vgl. BGH NJW 2000, 3069). - OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei dem Sturz eines …
Auszug aus LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.04.2010 - 4 U 425/09 -). - BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
Dieses Sichtfahrgebot bezieht sich aber lediglich auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss, es gilt dagegen nicht für Hindernisse die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangt (vgl. BGH NJW 1985, 1950). - OLG Düsseldorf, 06.09.2012 - 1 W 31/12
Haftung eines plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers für Schäden an …
Auszug aus LG Bochum, 04.08.2016 - 6 O 233/14
Offen bleiben kann indes die Feststellung, ob die Beklagten den Unabwendbarkeitsnachweis gemäß § 17 Abs. 3 StVG führen können oder nachweisen können, dass der Unfall nicht auf ein Verschulden des beklagten Fahrers zurückzuführen ist, § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 06.09.2012 - I-1 W 31/12).