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   BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06   

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https://dejure.org/2006,4413
BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06 (https://dejure.org/2006,4413)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 6 PB 12.06 (https://dejure.org/2006,4413)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 (https://dejure.org/2006,4413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SBG § 51; BPersVG §§ 16, 17; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3
    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; erfolgreiche Anfechtung einer Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten; Freibeweis zur Beurteilung einer Gehörsrüge.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 51
    Anfechtung; Anzahl; Freibeweis; Freibeweis zur Beurteilung einer Gehörsrüge; Gehörsrüge; Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; Personalrat; Personalratswahl; Personalstärke; Prognose; Stellenplan; Zeitpunkt; Zusammensetzung; erfolgreiche Anfechtung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der regelmäßigen Personalstärke in den Gruppen vom Wahlvorstand anhand der tatsächlichen Personalstärke im Zeitpunkt des Wahlausschreibens; Bestehen einer Regelvermutung des Stellenplans trotz begrenzter Regelvermutung; Wahlberechtigung von Soldaten in ...

  • Judicialis

    SBG § 51; ; BPersVG § 16; ; BPersVG § 17; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten - Ermittlung der regelmäßigen Personalstärke - freibeweisliche Ermittlungen zur Gehörsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 714
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Dies stimmt mit den Kriterien überein, die nach der vom Senat zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Bemessung der Belegschaftsstärke im Betriebsverfassungsrecht maßgeblich sind (vgl. jetzt ferner Beschlüsse vom 16. April 2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 und vom 16. November 2004 - 1 AZR 642/03 - AP Nr. 58 zu § 111 BetrVG 1972 Bl. 848 ).

    Dass sich der Eintritt von Arbeitnehmern in die Freistellungsphase sowohl vor dem Wahltermin als auch während der kommenden Amtsperiode auf die Zusammensetzung des Personalrats auswirken kann, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. dazu für die Betriebsratswahl: BAG, Beschluss vom 16. April 2003 a.a.O. S. 69 f.): Andererseits sind solche Folgerungen nicht zwingend, sondern hängen - wie der Antragsteller nicht zu verkennen scheint - davon ab, ob und wann die entsprechenden Stellen nachbesetzt werden.

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Um dies beurteilen zu können, bedarf es grundsätzlich sowohl eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Dienststelle als auch einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (vgl. zu entsprechenden Regelungen des BetrVerfG, BAGE 28, 203, 211; 42, 1, 8; ...).".

    Dabei konnte er sich auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berufen (vgl. zur Betriebsratswahl: Beschluss vom 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203 ; zu § 17 BPersVG: Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 27/90 - BAGE 68, 84 ).

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89

    Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 1.89 - (Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3) ab.

    Nur so kann dem Sinn und Zweck der genannten Wahlvorschriften, während der Amtszeit des zu wählenden Personalrats ein nicht nur vorübergehendes, sondern nahezu ständiges echtes Spiegelbild der Stärke der einzelnen Gruppen in der Dienststelle herzustellen und zufällige Verzerrungen des zwischen den Gruppen bestehenden Stärkeverhältnisses bei der Sitzverteilung zu vermeiden, Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 3. Juli 1991 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    bb) Der angefochtene Beschluss weicht ferner nicht vom Senatsbeschluss vom 23. Juni 1999 - BVerwG 6 P 6.98 - (Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2) ab.

    b) Den in Abschnitt III der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen zur Wahlberechtigung von Soldaten in Ausbildungsmaßnahmen kommt auch keine das Rechtsbeschwerdeverfahren eröffnende grundsätzliche Bedeutung zu, denn sie lassen sich anhand der gesetzlichen Regelungen in § 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BPersVG einerseits und § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 3 Abs. 1 Satz 4 SBG andererseits sowie der dazu vorliegenden Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 23. Juni 1999 a.a.O.) beantworten.

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII P 20.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    aa) Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1967 - BVerwG 7 P 20.66 - (BVerwGE 26, 325) ab.

    Der Verlust des Wahlrechts trat hier nicht ein, weil die Beamten an ihren neuen Wirkungsstätten kein Wahlrecht zu den dortigen Interessenvertretungen erlangen konnten (vgl. Beschluss vom 14. April 1967 a.a.O. S. 331 f.).

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Da es um die Beurteilung einer Verfahrensrüge geht, können die dazu erforderlichen Feststellungen im Wege des Freibeweises getroffen werden; eine Bindung an das strikte Beweisverfahren nach §§ 355 ff. ZPO besteht nicht (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 160.62 - BVerwGE 19, 339 = Buchholz 355 RBeratG Nr. 12 und vom 27. Februar 1967 - BVerwG 8 C 67.66 - BVerwGE 26, 234 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 52 S. 17; Beschlüsse vom 26. April 1993 - BVerwG 4 B 31.93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 255 S. 109 und 15. Februar 2001 - BVerwG 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    So gestattet es das Haushaltsrecht, zeitlich unbegrenzt Arbeitnehmer auf Beamtenstellen zu führen; darauf hat das beschließende Gericht in seiner früheren Rechtsprechung bereits wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - BVerwGE 29, 222 und vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1 S. 2; vgl. in diesem Zusammenhang ferner: Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 = Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    So gestattet es das Haushaltsrecht, zeitlich unbegrenzt Arbeitnehmer auf Beamtenstellen zu führen; darauf hat das beschließende Gericht in seiner früheren Rechtsprechung bereits wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - BVerwGE 29, 222 und vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1 S. 2; vgl. in diesem Zusammenhang ferner: Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 = Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Namentlich bleibt es bei Sitzverteilungen, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit im Zeitpunkt der früheren Wahl (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 = Buchholz 238.3 § 25 BPersVG Nr. 1, vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 8 und vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
    Da es um die Beurteilung einer Verfahrensrüge geht, können die dazu erforderlichen Feststellungen im Wege des Freibeweises getroffen werden; eine Bindung an das strikte Beweisverfahren nach §§ 355 ff. ZPO besteht nicht (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 160.62 - BVerwGE 19, 339 = Buchholz 355 RBeratG Nr. 12 und vom 27. Februar 1967 - BVerwG 8 C 67.66 - BVerwGE 26, 234 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 52 S. 17; Beschlüsse vom 26. April 1993 - BVerwG 4 B 31.93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 255 S. 109 und 15. Februar 2001 - BVerwG 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19).
  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit -

  • BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01

    Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) -

  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66

    Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages -

  • BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 58.78

    Personalratswahl - Sitzverteilung - Ermittlung der Gruppenstärke - Vertretung in

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68

    Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03

    Regelmäßige Beschäftigtenzahl

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 18.01

    Wahlberechtigung zum Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 27/90

    Betriebsvertretung - Gruppenstärke - Vertretungskräfte

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 P 2.13

    Aufwandsentschädigung des Personalrats; in der Regel vorhandene Beschäftigte;

    Indem § 13 Abs. 3 NWPersVG auf die "in der Regel" Beschäftigten als Bezugspunkt abstellt, wird eine Stärke des Personalrats erreicht, die während dessen Amtszeit nicht nur ein vorübergehendes, sondern ein nahezu ständiges echtes Spiegelbild der Anzahl der Beschäftigten in der Dienststelle wiedergibt (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4, vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 7 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4; Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/ Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 12 Rn. 7; Sommer, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 12 Rn. 5; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. 5, K § 16 Rn. 10; Dörner, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 16 Rn. 2; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - AP Nr. 12 zu § 9 BetrVG 1972 Rn. 17 und vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - juris Rn. 16 sowie Urteil vom 18. Oktober 2011 - 1 AZR 335/10 - AP Nr. 70 zu § 111 BetrVG 1972 Rn. 18 und 21).

    Dagegen ist der Stellenplan angesichts der außerordentlichen Flexibilität des Haushaltsrechts kein taugliches Instrument, um im vorliegenden Zusammenhang eine Regelvermutung auszulösen (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 5 und vom 27. Mai 2010 a.a.O. Rn. 4; vgl. dazu Schlatmann, a.a.O. § 12 Rn. 8; Sommer, a.a.O. § 12 Rn. 5; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 16 Rn. 10a; Lemcke, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/ Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 12 Rn. 4; Dörner, a.a.O. § 12 Rn. 8; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 a.a.O. Rn. 17 und vom 12. November 2008 a.a.O. Rn. 16 sowie vom 18. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 21).

    b) In Zusammenhang mit der gruppenbezogenen Zusammensetzung des Personalrats, welche ebenfalls nach dem Grundsatz der regelmäßigen Personalstärke zu ermitteln ist (vgl. § 14 Abs. 2 NWPersVG), hat der Senat auf die haushaltsrechtliche Ermächtigung hingewiesen, Arbeitnehmer auf Beamtenstellen zu führen (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 5).

  • VG Potsdam, 01.12.2015 - 20 K 1980/15

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Das Bundesverwaltungsgericht habe gerade nicht entschieden, dass bei einem längeren Zeitraum zwischen ungültiger und Wiederholungswahl von den aktuellen Verhältnissen auszugehen sei; die Frage sei vielmehr offengeblieben (Hinweis auf BVerwG vom 19.12.2006 - 6 PB 12.06 -).

    Deshalb ist die Wiederholungswahl grundsätzlich unter den Verhältnissen der ursprünglichen Wahl durchzuführen, weil anderenfalls der Unterschied zwischen Neuwahl und Wiederholungswahl unbeachtet bliebe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 -, juris, Randnr. 26).

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zwischen der ungültigen Wahl und der Wiederholungswahl ein sehr erheblicher Zeitraum verstrichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 -, juris, Randnr. 35), wobei das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung jedoch offen gelassen hat, ab welcher Zeitdauer zwischen ungültiger Wahl und Wiederholungswahl ausnahmsweise von den aktuellen Verhältnissen anstelle der historischen Verhältnisse zum Stichtag der ungültigen Wahl auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 a.a.O., Randnr. 27).

    Es hat in dem zitierten Beschluss ausgeführt, dass bei der Wiederholungswahl nur für eine Gruppe - in Fällen, in denen sich der gerügte Wahlfehler nur für eine Gruppe und nicht auf die Wahl als Ganzes ausgewirkt hat - zwingend und unabhängig von zwischenzeitlichen Veränderungen nach den historischen Verhältnissen zu wählen sei, weil anderenfalls die Gewichte zwischen den Gruppen in gesetzwidriger Weise verschoben würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 -, juris, Randnr. 27 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

    Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).

    Der Senat hat die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Wiederholungswahl, die geraume Zeit nach der fehlerhaften Wahl durchgeführt wird, anderen Regeln folgen könnte (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; siehe auch dessen Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ), aufgegriffen mit dem ablehnenden Ergebnis, dass einer Wiederholungswahl stets - so weit wie möglich - die Verhältnisse der früheren Wahl zugrunde zu legen sind (wie hier wohl Baden, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 25 Rn. 21; Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, BPersVG, § 25 Rn. 15, Stand März 2013; anderer Ansicht Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Auflage 2014, § 25 Rn. 34; offen gelassen von Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand April 2016, § 25 Rn. 38 und in PersV 1994, 244 ).

    Die Rückbeziehung auf die Verhältnisse zur Zeit der ursprünglichen Wahl ist bei der Fehlerhaftigkeit allein von Teilen der Wahl (Gruppenwahl) nahezu unvermeidlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ) und auch bei einer umfassenden Wiederholung hinnehmbar.

  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 2.07

    Militärische Dienststellen und Einrichtungen; Wahlrecht der Soldaten zu

    Bei den vergleichbaren Einrichtungen handelt es sich um Dienststellen, zu deren wesentlichem Auftrag die Aus- und Fortbildung von Soldaten für ihre militärischen Aufgaben gehört (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 13).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

    Die erfolgreiche Wahlanfechtung führt mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zur Wiederholung der angegriffenen Wahl (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 26).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

    Gemessen an dem aufgezeigten Zweck ist das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf den Personalrat und die Stufenvertretungen davon ausgegangen, dass derjenige Beschäftigtenstand zugrunde zu legen ist, der während des überwiegenden Teils der Amtszeit der Personalvertretung mindestens zu erwarten ist oder gar überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1991 - 6 P 1.89 - Buchholz 251.7 § 13 NWPersVG Nr. 3 S. 4; ferner Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 und vom 27. Mai 2010 - 6 PB 2.10 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 5 Rn. 4).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 6 PB 2.10

    Wahl des Bezirkspersonalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen;

    Auf diese Weise wird dem Sinn und Zweck der Wahlvorschriften entsprochen, während der Amtszeit des zu wählenden Personalrats ein nicht nur vorübergehendes, sondern nahezu ständiges echtes Spiegelbild der Stärke der einzelnen Gruppen in der Dienststelle herzustellen und zufällige Verzerrungen des zwischen den Gruppen bestehenden Stärkeverhältnisses bei der Sitzverteilung zu vermeiden (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16

    Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung;

    Der bei dem Verwaltungsgericht gestellte Antrag zielt damit auf eine rechtsgestaltende Wirkung, da er im Falle seines Erfolges den nicht ordnungsgemäß gewählten Personalrat für die Zukunft beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1978 - 6 P 37.78 - BVerwGE 56, 208 ) und zu einer Wiederholung der angegriffenen Wahl führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 26 und vom 13. Juli 2011 - 6 P 16.10 - BVerwGE 140, 134 Rn. 20).
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

    Die erfolgreiche Wahlanfechtung führt mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zur Wiederholung der angegriffenen Wahl (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 26).
  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 3.07

    Abgrenzung zwischen dem Erfordernis einer Durchführung einer

    Bei den vergleichbaren Einrichtungen handelt es sich um Dienststellen, zu deren wesentlichem Auftrag die Aus- und Fortbildung von Soldaten für ihre militärischen Aufgaben gehört (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 2006 BVerwG 6 PB 12.06 Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 4 Rn. 13).
  • BVerwG, 10.05.2010 - 4 B 18.10

    Zuständigkeit bei mehreren Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2019 - 20 A 1787/17

    Freistellung eines Personalratsmitglieds von seiner dienstlichen Tätigkeit

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 20.12

    Bundesagentur für Arbeit; Agentur für Arbeit; Personalrat; Personalratswahl;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 5 L 6/15

    Anfechtung einer Personalratswahl; unstatthafte Listen- statt Personenwah

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12

    Bundesagentur für Arbeit; Regionaldirektion; Bezirkspersonalrat;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - PL 15 S 2537/21

    Verstoß gegen die Protokollierungspflicht in der Sitzung des Vorstandes einer

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.1037

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Verfahren wegen Wahlanfechtung

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - PL 12 K 2943/19

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl an einer Hochschule; Prognose des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2023 - 1 TaBV 12/22

    Anfechtung der Wahl einer Betriebsvertretung bei den alliierten Streitkräften

  • VG Magdeburg, 28.08.2012 - 10 A 1/12

    Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats der Agentur für Arbeit

  • VG Düsseldorf, 31.08.2012 - 39 L 1133/12

    Jobcenter gemeinsame Einrichtung Freistellung Beschäftigte in der Regel

  • VG Köln, 15.02.2018 - 33 K 4924/16

    Gültigkeit der Wahlen zum Hauptpersonalrat eines Kommandos der Bundeswehr;

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