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   BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54   

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https://dejure.org/1956,693
BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54 (https://dejure.org/1956,693)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1956 - 6 RKa 14/54 (https://dejure.org/1956,693)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 14/54 (https://dejure.org/1956,693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arztes auf Zulassung zur Kassenpraxis im Nachkriegsdeutschland - Zulassung einer Revision - Parteifähigkeit eines Zulassungsausschusses - Voraussetzungen der Zulassung - Wirksamkeit des Widerrufs einer vorläufigen Zulassung - Zulassung der "Heimkehrer" zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1736 (Ls.)
  • DVBl 1956, 875
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54
    Die gleichen Erwägungen, die bei einer verwaltungsgerichtlichen Vornahmeklage und der mit ihr verbundenen unselbständigen Anfechtungsklage zur Anwendung neuen Rechts führen, treffen im sozialgerichtlichen Verfahren auch für Feststellungsklagen zu, die ein Rechtsverhältnis mit Dauerwirkung zum Gegenstand haben, wie es bei der vom Kläger begehrten Feststellung, daß er als zugelassener Kassenarzt gelte, der Fall ist; denn auch die Feststellung des Bestehens eines solchen Rechtsverhältnisses durch Urteilsspruch ist nur gerechtfertigt, wenn das Rechtsverhältnis z. Zt. der gerichtlichen Entscheidung nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht besteht; die Anwendung des alten Rechts würde zu einer unrichtigen Feststellung führen, wenn das umstrittene Dauerrechtsverhältnis nach dem Inhalt des neuen Rechts von diesem erfaßt wird (vgl. Urteil des 1. Senats des BSG. vom 9. Februar 1956 - 1 RA 5/55 - SozR., SGG § 170 Bl. Da 1 Nr. 1; BGHZ 9 S. 101 [103]; vgl. auch Menger, System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, 1954, S. 209 [214 ff], der gleiche Verfasser in DVBl. 1953 S. 447).
  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

    Auszug aus BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54
    Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 17. Februar 1956 - 6 RKa 14/55 - (S.Z.R., § 70 SGG Bl. Da 1 Nr. 3) bei Prüfung der Rechtsstellung des in Berlin gebildeten Zulassungsausschusses ausgesprochen hat, sind die Zulassungsinstanzen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, denen aber als Verwaltungsaufgabe die Zulassung von Kassenärzten mit unmittelbarer Wirkung für die beteiligten Selbstverwaltungskreise übertragen ist, als Behörden im Sinne des § 70 Nr. 3 SGG anzusehen.
  • BSG, 09.02.1956 - 1 RA 5/55
    Auszug aus BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54
    Die gleichen Erwägungen, die bei einer verwaltungsgerichtlichen Vornahmeklage und der mit ihr verbundenen unselbständigen Anfechtungsklage zur Anwendung neuen Rechts führen, treffen im sozialgerichtlichen Verfahren auch für Feststellungsklagen zu, die ein Rechtsverhältnis mit Dauerwirkung zum Gegenstand haben, wie es bei der vom Kläger begehrten Feststellung, daß er als zugelassener Kassenarzt gelte, der Fall ist; denn auch die Feststellung des Bestehens eines solchen Rechtsverhältnisses durch Urteilsspruch ist nur gerechtfertigt, wenn das Rechtsverhältnis z. Zt. der gerichtlichen Entscheidung nach dem zu dieser Zeit geltenden Recht besteht; die Anwendung des alten Rechts würde zu einer unrichtigen Feststellung führen, wenn das umstrittene Dauerrechtsverhältnis nach dem Inhalt des neuen Rechts von diesem erfaßt wird (vgl. Urteil des 1. Senats des BSG. vom 9. Februar 1956 - 1 RA 5/55 - SozR., SGG § 170 Bl. Da 1 Nr. 1; BGHZ 9 S. 101 [103]; vgl. auch Menger, System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, 1954, S. 209 [214 ff], der gleiche Verfasser in DVBl. 1953 S. 447).
  • BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 13/54
    Auszug aus BSG, 29.05.1956 - 6 RKa 14/54
    Eine Erstattung der dem Berufungsausschuß entstandenen Aufwendungen findet nach § 193 Abs. 4 SGG nicht statt; dies gilt auch für die Gebühren und Auslagen des für den Berufungsausschuß tätig gewordenen Rechtsanwalts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 13/54 - SozR.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 32 AS 1645/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Überprüfung einer Bewilligungsentscheidung;

    Das weitere vom Sozialgericht zitierte Urteil des BSG vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 14/54 (abgedruckt in BSGE 3, 95) bestätigt dies ebenfalls.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - L 32 AS 945/18

    Einmalige Einnahme; laufende Einnahme; Nachzahlung; Geltungszeitraumprinzip;

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, auf die bei Fehlen besonderer Übergangs- oder Überleitungsvorschriften zurückzugreifen ist, richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, Rdnr. 24 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R, Rdnr. 9, m. w. N., zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-5910 § 111 Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R, Rdnr. 13, m. w. N., zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4300 § 335 Nr. 1;BSG, Urteil vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86, Rdnr. 17, abgedruckt in BSGE 62, 191 = SozR 3100 § 1 Nr. 39; BSG, Urteil vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 14/54, Rdnr. 22, zitiert nach juris abgedruckt in BSGE 3, 95).
  • BSG, 25.10.1956 - 6 RKa 2/54
    br° Zone mit dem-GG und die Bewertung der Heimkehrereigenschaft eines Arztbewerbers im Rahmen der Zulassungsentscheidung nach 5 18 ZulO br° Zone eine weit über den Einzelfall hinausgehende " grundsätzliche - Bedeutung haben? ist die Revision statthaft" Was die Parteifähigkeit des beklagten Berufungsausschusses im Verfahren vor dem BSG° betrifft, so kann insoweit auf die Aus- 'führungcn im Urteil des erkennenden Senats vom 290 Mai 1956 6 RKa 14/54 - verwiesen werden" Hiernach ist der beklagte Berufungsausschuß eine Behörde" Den Behörden ist im Lande.Nordrhein-Westfalen durch Gesetz vom 290 November 1955 (GVB1o NRW Ausgo A S" 230) die Fähigkeit zuerkannt werden, am sozialge» richtlichen Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbars keit (@ 70 Nr° 3 SGG) beteiligt zu sein° Unerörtert konnte das her im vorliegenden Streitfall die Frage bleiben, ob der beklagte Berufungsausschuß nicht auch nach @ 70 Nr" 4 SGG die Fähigkeit besitzt9 am Verfahren vor den Gerichten der Soziale gerichtsbarkeit beteiligt zu sein°.

    20j Nie von der Revision in erster Linie zur Nachprüfung gestellte " Frage" ob die ZulO br° Zone in Einklang mit dem Bonner Grunde gesetz stehe, ist bereits im Urteil des erkennenden Senats vom 29° Mai 1956 " 6 RKa 14/54 -im Anschluß an die in BSG°2 s" 201 veröffentlichte Entscheidung bejaht worden(" Der Senat hat in die» sen Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, daß sich das System der beschränkten Zulassung zur Kassenpraxis, wie es in den Zulassungsordnungen seinen Ausdruck findet, nicht gegen das in Arts 12 GG gewährleistete Recht der Berufsfreiheit richtet" «6.-.

  • SG Cottbus, 28.10.2016 - S 31 AS 3057/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Aufhebungs- und

    Dies gilt auch, wenn die Rechtsänderung erst im Revisionsverfahren eintritt (vgl. dazu bereits BSG, Urteil vom 29.05.1956, 6 RKa 14/54).
  • BSG, 04.12.1956 - 6 RKa 11/54
    es sich um den Anspruch auf Zuweisung eines Tätigkeitsbereiohs nach 5 67 Abs° 2 Satz 5, 2° Halbsatz des EEG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 290 Juni 1956 (BGBlO I So 559) handelte Daß das BEG in der jetzt gültigen Fassung? die erst nach Erlaß des Berufungsurteils Gesetz geworden ist9 auf den vorliegenden Streitfall anzuwenden ist, ergibt sich aus der Natur der insoweit auf Vornahme des beantragten Verwaltungsakts gerichteten Klage (vgla Urteil des erkennenden Senats vom 290 Mai 1956 - 6 RKa 14/54)0 Nach 5 175 Abso 3 Satz 3 EEG ist die Entscheidung der Entschädigungsorgane vorgreiflich für die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Zuweisung eines Tätigkeitsbereichs nach @ 67 Abs° 2 Satz 3 EEG hat° Ein solches Entschädigungsverfahren zur ist Zeit beim Landesamt für Wiedergutmachung in Bremen anhängigo Das Verfahren war daher insoweit auszusetzena.
  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 11/55

    Bewerbung um eine Kassenzahnarztstelle; Erforderlichkeit eines Vorverfahrens für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Zulassungsinstanzen als Behörden im Sinne des § 70 Nr. 3 SGG anzusehen (BSG. 2 S. 201 [204]; Urteil vom 29.5.1956 - 6 RKa 14/54 - und Urteil vom 25.10.1956 - 6 RKa 2/54 -); das gilt auch für das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten, dessen Zulassungsentscheidung hier angefochten ist.
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