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   LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13   

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LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13 (https://dejure.org/2014,21597)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2014 - 6 Sa 104/13 (https://dejure.org/2014,21597)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2014 - 6 Sa 104/13 (https://dejure.org/2014,21597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 4 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG
    Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs und tarifliche Ausschlussfristen

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Abgeltung nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaub

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltung des nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs - und tarifliche Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Ansprüche auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs können grundsätzlich tariflichen Ausschlussfristen unterfallen (im Anschluss an BAG 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - BAGE 139, 1-14).

    Der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG steht dem nicht entgegen (BAG 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - BAGE 140, 133 ff.; BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 1421).

    Dass der Urlaubsabgeltungsanspruch verfallen kann, ist eine notwendige Folgewirkung der Aufgabe der Surrogatstheorie durch die Rechtsprechung (BAG 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 ff; BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 1421).

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Dass der Urlaubsabgeltungsanspruch verfallen kann, ist eine notwendige Folgewirkung der Aufgabe der Surrogatstheorie durch die Rechtsprechung (BAG 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 ff; BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 1421).

    Damit ist die Möglichkeit verbunden, dass der Abgeltungsanspruch bei Nichtwahrung tarifliche Ausschlussfristen verfällt (BAG 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 ff).

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG; BAG 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - BAGE 140, 133 ff.).

    Der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach §§ 1, 3 Abs. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG steht dem nicht entgegen (BAG 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - BAGE 140, 133 ff.; BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - NZA 2011, 1421).

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG; BAG 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - BAGE 140, 133 ff.).

    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - AP Nr. 64 zu § 7 BUrlG).

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Darüber hinaus erfassen sie auch solche gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem tariflichen Anspruch steht (BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 - BAGE 103, 45 ff.; BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97 - BAGE 90, 311 ff.).

    Ziel der Tarifvertragsparteien ist es, mit einer derartigen Klausel typischerweise langwierige Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von tariflichen Ansprüchen zu vermeiden (BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 - BAGE 103, 45 ff.).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97

    Ausschlußfrist für Urlaubsgeldüberzahlung in der Druckindustrie

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Darüber hinaus erfassen sie auch solche gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem tariflichen Anspruch steht (BAG 01.10.2002 - 9 AZR 215/01 - BAGE 103, 45 ff.; BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97 - BAGE 90, 311 ff.).

    Durch die Begrenzung des sachlichen Geltungsbereichs einer Ausschlussfrist auf tarifliche Ansprüche werden solche gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche ausgenommen, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch unabhängig ist (BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 637/97 - BAGE 90, 311 ff.; BAG 16.10.1985 - 5 AZR 187/84 -juris).

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Das Risiko der Übermittlung und Ankunft trägt der Absender (BAG 22.03.2012 - 2 AZR 224/11 - juris).
  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (BAG 14.07.1960 - 2 AZR 173/59 - juris; BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56 - BGHZ 24, 308 ff.; FG Köln 16.12.2009 - 9 K 2580/07 - juris; LAG Bremen 05.09.1986 - 4 Ta 47/86 - juris) hat das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen.
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Eine Erklärung ist dann zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 11.11.1992 - 2 AZR 328/92 - AP Nr. 18 zu § 130 BGB; Palandt 72. Aufl. 2013, § 130 BGB Rn. Rn 5 m.w.N.).
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 173/59

    Die Beweislast liegt beim Absender

    Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2014 - 6 Sa 104/13
    Auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (BAG 14.07.1960 - 2 AZR 173/59 - juris; BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56 - BGHZ 24, 308 ff.; FG Köln 16.12.2009 - 9 K 2580/07 - juris; LAG Bremen 05.09.1986 - 4 Ta 47/86 - juris) hat das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen.
  • FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 2580/07

    Beginn der Festsetzungsverjährung bei unterbliebener Anzeige; Kenntnis der

  • LAG Bremen, 05.09.1986 - 4 Ta 47/86

    Darlegungslast und Beweislast für den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 187/84
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