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   BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22   

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BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22 (https://dejure.org/2022,20393)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2022 - 6 StR 228/22 (https://dejure.org/2022,20393)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 6 StR 228/22 (https://dejure.org/2022,20393)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 249 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Krypto-Messengerdienst EncroChat (lückenhafte Beweiswürdigung: Darstellung der Nachrichteninhalte, Kommunikation mittels Codewörtern)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Betäubungsmittelstrafrecht: Anforderungen an die Darlegung von verschlüsselten Chatnachrichten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 249 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Pauschaler Hinweis auf inhaltlich nicht näher beschriebene Chatnachrichten als Gegenstand eines Selbstleseverfahrens i.R.d. Beweiswürdigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 2
    Pauschaler Hinweis auf inhaltlich nicht näher beschriebene Chatnachrichten als Gegenstand eines Selbstleseverfahrens i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 343
  • StV 2022, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).

    Auch insoweit hat das Tatgericht eine wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14) und kann - gerade bei Serientaten im Betäubungsmittelstrafrecht naheliegend - zur Straffung und gedanklichen Gliederung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 9, Rn. 4 mwN) etwa mehrere Taten einende Gesichtspunkte der jeweils fallbezogenen Darstellung voranstellen, namentlich An- und Verkaufspreise sowie die Qualität gehandelter Betäubungsmittel.

    Vor dem Hintergrund der von den Tatbeteiligten ersichtlich verwendeten verschlüsselten Kommunikation mittels Codewörtern (vgl. UA S. 12) wäre zur revisionsgerichtlichen Nachprüfbarkeit ferner eine Erläuterung zu erwarten gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen wurde und auf Grund welcher Erwägungen es zur Bewertung der Gesprächsinhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Auch insoweit hat das Tatgericht eine wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14) und kann - gerade bei Serientaten im Betäubungsmittelstrafrecht naheliegend - zur Straffung und gedanklichen Gliederung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 9, Rn. 4 mwN) etwa mehrere Taten einende Gesichtspunkte der jeweils fallbezogenen Darstellung voranstellen, namentlich An- und Verkaufspreise sowie die Qualität gehandelter Betäubungsmittel.
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Auch insoweit hat das Tatgericht eine wertende Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14) und kann - gerade bei Serientaten im Betäubungsmittelstrafrecht naheliegend - zur Straffung und gedanklichen Gliederung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 9, Rn. 4 mwN) etwa mehrere Taten einende Gesichtspunkte der jeweils fallbezogenen Darstellung voranstellen, namentlich An- und Verkaufspreise sowie die Qualität gehandelter Betäubungsmittel.
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 121/13

    Gestaltung der Urteilsgründe (überflüssige Angaben zu Vorstrafen; keine wörtliche

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21

    Strafzumessung (erforderliche Aufklärung des Werdegangs und der

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    b) Sollte der Angeklagte auch in der neuen Hauptverhandlung Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen verweigern, so müssen die Urteilsgründe zumindest das Bemühen des Tatgerichts erkennen lassen, auf anderem Wege ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76, NJW 1976, 2220; Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 StR 221/21).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
    b) Sollte der Angeklagte auch in der neuen Hauptverhandlung Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen verweigern, so müssen die Urteilsgründe zumindest das Bemühen des Tatgerichts erkennen lassen, auf anderem Wege ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76, NJW 1976, 2220; Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 StR 221/21).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Für eine revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit wäre eine Erläuterung erforderlich gewesen, wie die Entschlüsselung der relevanten Passagen im Einzelnen vollzogen worden und auf Grund welcher Erwägungen das Landgericht zur Bewertung der Inhalte gekommen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28; vom 14. Juni 2022 - 6 StR 228/22).
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