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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06   

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https://dejure.org/2010,7452
OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2010,7452)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2010,7452)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2010,7452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 254 Abs. 1 BGB; § 435 HGB; §§ 29, 23 Abs. 3, 13 Abs. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 CMR
    Zur Haftung eines Frachtführeres; grenzüberschreitende Paketbeförderung; kein Mitverschulden wegen fehlender Wertdeklaration; Anscheinsbeweis bzgl. des Paketinhaltes; haftungsbefreiende Ablieferung

  • Justiz Hamburg

    Art 17 Abs 1 CMR, § 254 Abs 1 BGB
    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen an eine haftungsausschließende Ablieferung des Frachtgutes; Mitverschulden wegen fehlenden Hinweises auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 CMR

  • tis-gdv.de

    Ablieferung bei Schwester, Ablieferung

  • rabüro.de

    Zum Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 CMR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 17 Abs. 1
    Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ohne Information des Empfängers über die Abgabe der Lieferung bei einer Ablieferungsstelle liegt noch keine Ablieferung im Sinne von Art. 17 I CMR vor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Bei Abwägung der Verschuldensanteile kommt es ganz wesentlich auf den Wert des transportierten Paketes an, aber auch auf die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs (BGH TranspR 2008, 362, zitiert nach juris, Tz. 25).

    Dies ergibt sich aus dem soeben zitierten Urteil des BGH (TranspR 2008, 362), weil der BGH dort die Kausalität des Mitverschuldens wegen unterlassener Wertdeklaration verneint hat (a.a.O., Tz. 18), gleichwohl das Kriterium der Reichweite des gesicherten Bereichs auch im Rahmen der Mitverschuldensbeurteilung bei fehlendem Hinweis auf einen drohenden ungewöhnlich hohen Schadens berücksichtigt (a.a.O., Tz. 25).

    Der BGH hat in Fällen, in denen der Schaden zwischen 24.000,- und 28.000,- EUR pro Paket lag, ausgeführt, dass (noch) nicht davon ausgegangen werden könne, dass das Mitverschulden 50 % übersteige (vgl. TranspR 2008, 362, zitiert nach juris, Tz. 26).

    Da der "gesicherte Bereich" nur einen Teil des Transportweges umfasste, das Mitverschulden des Absenders aber umso größer ist, je größer der "gesicherte Bereich" ist (vgl. BGH TranspR 2008, 362, zitiert nach juris, Tz. 25), hält der Senat insgesamt eine Mitverschuldensquote zu Lasten der Klägerinnen von 20 % für angemessen.

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung des BGH (TranspR 2008, 362, zitiert nach juris, Tz. 26) kommt ein Mitverschulden des Absenders von ca. 50 % in Betracht bei einem Wert eines Paketes von 24.000,- bis 28.000,- EUR.

    In Betracht käme allerdings sogar ein 100 %-iges Mitverschulden der Absenderin, wenn sie positiv gewusst hätte, dass die Beklagte bestimmte Güter nicht befördern will, und sich bewusst hierüber hinweggesetzt hätte (vgl. BGH TranspR 2008, 362, zitiert nach juris, Tz. 26).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 205/06

    Kausalität der unterbliebenen Wertdeklaration durch den Versender für das

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Wenn ein Transporteur bei einem Auslandstransport nur am Beginn des Transports besondere Sicherungsmaßnahmen ergreift, die transportierten Pakete aber erst später im Ausland in Verlust geraten, ist die unterlassene Wertdeklaration nicht kausal für den eingetretenen Schaden (vgl. BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 17).

    Dieses Mitverschulden kann auch dann in Betracht kommen, wenn ein Mitverschulden wegen unterlassener Wertdeklaration sich mangels Kausalität nicht auswirkt (vgl. BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 18, i.V.m. Tz. 17).

    Ohne besonderen Sachvortrag des Anspruchstellers ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf einen ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte (BGH TranspR 2008, 394, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Dies hat er etwa in einem Fall angenommen, in dem der geltend gemachte Schaden 187.625,81 EUR betrug (TranspR 2007, 405, zitiert nach juris, Tz. 33).

    Der BGH hat zwar weiter entschieden, dass eine Haftung des Transporteurs, die über die Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, im Falle des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens in der Regel zu verneinen sei (TranspR 2007, 405, zitiert nach juris, Tz. 33).

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Denn zur Vermeidung der versprochenen höheren Haftung werden erfahrungsgemäß höhere Sicherungsstandards gewählt (BGH TranspR 2003, 317, zitiert nach juris, Tz. 16; TranspR 2006, 210, zitiert nach juris, Tz. 18, BGH TranspR 2008, 117, zitiert nach juris, Tz. 37).

    Eine solche Hinweispflicht nimmt der BGH an, wenn der Wert eines Pakets 5.000,- EUR übersteigt, also etwa den zehnfachen Betrag der Haftungshöchstgrenze von 1.000,- DM gemäß den Beförderungsbedingungen der Beklagten (vgl. BGH TranspR 2008, 117, zitiert nach juris, Tz. 40).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Kommt er dem nicht nach, kann daraus nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (vgl. BGH TranspR 2008, 113, zitiert nach juris, Tz. 30).

    Ein Mitverschulden des Absenders kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Frachtführer qualifiziertes Verschulden vorwerfen lassen muss (vgl. BGH NJW 2003, 3626, zitiert nach juris, Tz. 41; BGH TranspR 2008, 113, zitiert nach juris, Tz. 37; BGH TranspR 2008, 406, zitiert nach juris, Tz. 23).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 183/06

    Abwägung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterbliebener Wertdeklaration

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Maßgebend ist der Wert des Pakets und nicht der der Sendung (BGH TranspR 2008, 400, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH TranspR 2010, 143, zitiert nach juris, Tz. 14).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZR 3/07

    Mitverschulden aufgrund unterlassener Wertdeklaration bei Versendung durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Maßgebend ist der Wert des Pakets und nicht der der Sendung (BGH TranspR 2008, 400, zitiert nach juris, Tz. 18; BGH TranspR 2010, 143, zitiert nach juris, Tz. 14).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Die Auffassung der Beklagten, nach der Rechtsprechung des BGH (TranspR 2003, 156) setze das Vorliegen eines Anscheinsbeweises voraus, dass Rechnung und Lieferschein den Paketinhalt ausweisen müssten, trifft nicht zu.
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Ein Mitverschulden des Absenders kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Frachtführer qualifiziertes Verschulden vorwerfen lassen muss (vgl. BGH NJW 2003, 3626, zitiert nach juris, Tz. 41; BGH TranspR 2008, 113, zitiert nach juris, Tz. 37; BGH TranspR 2008, 406, zitiert nach juris, Tz. 23).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06
    Inzwischen hat der BGH auch ausdrücklich entschieden, dass der Tatrichter sich die Überzeugung von der Richtigkeit des Vortrags des Absenders zum Inhalt eines Pakets auch dann bilden kann, wenn nur eines der Dokumente (Rechnung oder Lieferschein) vorliegt (BGH TranspR 2007, 110, zitiert nach juris, Tz. 24; BGH TranspR 2008, 163, zitiert nach juris, Tz. 35; BGH TranspR 2010, 73, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 16/07

    Begriff der Ablieferung i.S. von Art. 17 Abs. 1 CMR; Obliegenheit des Versenders

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 119/07

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz wegen eines vollständigen

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03

    Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 210/05

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut bei unterlassener

  • OLG Hamburg, 14.05.1996 - 6 U 247/95
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.11.2006 - 6 U 114/06   

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https://dejure.org/2006,46136
OLG Naumburg, 29.11.2006 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2006,46136)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2006,46136)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2006,46136)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2006 - 6 U 114/06
    Insoweit müssen seine Berechnungen eine einheitliche Wertvorstellung erkennen lassen, d. h. in sich stimmig sein BGH VersR 1976, 967 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.11.2006 - 6 U 114/06
    Seine Bemessung kann in aller Regel nicht schon deshalb beanstandet werden, weil sie als zu dürftig oder als zu reichlich erscheint; insoweit ist der Revision verwehrt, ihre Bewertung an die Stelle des Tatrichters zu setzen (st. Rspr., vgl. bereits BGH vom 18.11.1969 VI ZR 81/68 - VersR 1970, 134, 136).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach §§ 253 Abs. 2, 287 ZPO begründen, das Berufungsgericht ist daran aber nicht gebunden (OLG Köln 9.10.07 - 15 U 105/07 -, VersR 08, 364; OLG Naumburg 29.11.06 - 6 U 114/06 - OLG Jena 16.1.08 - 4 U 318/06 - BGH NJW 06, 1589).
  • LG Offenburg, 30.07.2019 - 3 O 311/15

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Bemessung eines Schmerzensgeldes bei einer

    Ihm kommt ein sich an § 287 ZPO orientierendes (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. November 2006 - 6 U 114/06 -, Rn. 20, juris) Ermessen zu.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Der Tatrichter muss seine Ermessensentscheidung nach §§ 253 Abs. 2, 287 ZPO begründen, das Berufungsgericht ist daran aber nicht gebunden (OLG Köln 9.10.07 - 15 U 105/07 -, VersR 08, 364; OLG Naumburg 29.11.06 - 6 U 114/06 - OLG Jena 16.1.08 - 4 U 318/06 - BGH NJW 06, 1589).
  • OLG Dresden, 22.05.2018 - 4 U 1231/17

    Umfang der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns eines selbstständigen

    Bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes steht dem Tatrichter ein Ermessensspielraum zu, der indes keine willkürliche Festsetzung erlaubt und in den Urteilsgründen eine Erläuterung der wesentlichen Überlegungen des Gerichts erfordert (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 29.11.2006, 6 U 114/06 - juris).
  • OLG Dresden, 20.05.2022 - 4 W 245/22

    Die Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt auch dann

    Bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes steht dem Tatrichter ein Ermessensspielraum zu, der indes keine willkürliche Festsetzung erlaubt und in den Urteilsgründen eine Erläuterung der wesentlichen Überlegungen des Gerichts erfordert (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 29.11.2006, 6 U 114/06 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 114/06   

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https://dejure.org/2007,36627
OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2007,36627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2007 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2007,36627)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 6 U 114/06 (https://dejure.org/2007,36627)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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