Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01   

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https://dejure.org/2002,5907
OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,5907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Mithaftung des Tierhalters bei Verursachung eines Auffahrunfalls durch freilaufende Pferde

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Unfall mit ausgebrochenen Ponys

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Ponys

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs wegen ausgebrochener Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 524
  • NZV 2003, 423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    In der Regel ist davon auszugehen, daß die Tiergefahr auch bei leichtem Verschulden eines Geschädigten als Schadensverursachungsfaktor überwiegt (vgl. dazu OLG Köln VersR 2001, 1396, 1397; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl., § 17 StVG Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 6 U 143/89

    Hobbygärtner; Entsorgung von Gartenabfällen ; Vergiftung von Tieren; Deliktische

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 202/99

    Ausschluss der Tierhafterhaltung wegen mitwirkendem Verschulden eines Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01
    Allerdings ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Regelung des § 840 Abs. 3 BGB nicht nur im Verhältnis mehrerer Schädiger untereinander, sondern nach ihrem Sinngehalt auch dann eingreift, wenn es im Rahmen der Verschuldenshaftung um den eigenen, von dem Tier mitverursachten Schaden des Tierhalters geht (vgl. BGH VersR 95, 90 = r + s 95, 44, 55 m. Anm. Lemcke = MDR 95, 42 = NJW-RR 95, 215 = NZV 95, 19; Senat NJW-RR 90, 794 = VersR 91, 676; OLG Schleswig NJW-RR 90, 470; ferner OLG Hamm OLGR 2001, 229, 231).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01   

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OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,15436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,15436)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,15436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines multimodalen Frachtführers für die Beschädigung der transportierten Ware; Anwendbarkeit deutschen Rechts bei einem Frachtverkehr mit ausländischem Einschlag; Mangelnde Feststellbarkeit des Beschädigungsorts; Einstandspflicht für ein Abhandenkommen zwischen ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Schadensfall mit unbekanntem Schadensort beim multimodalen Transport in die kirgisische Republik

  • rechtsportal.de

    HGB § 452
    Haftung des Frachtführers bei unbekanntem Schadensort

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81

    Transport einer automatischen Nähmaschine für industrielle Verwertung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2002 - 6 U 139/01
    Hier waren der Anfangs- und der Endtransport von der Beklagten bzw. der Nebenintervenientin durchzuführen, so dass eine autonome Anwendung der CIM mangels Eröffnung des persönlichen Anwendungsbereichs ausscheidet (vgl. Senat, Urteil vom 09.07.1981 - 6 U 51/81, TranspR 1981, 94).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2002 - L 6 U 139/01   

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https://dejure.org/2002,26417
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2002 - L 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,26417)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.05.2002 - L 6 U 139/01 (https://dejure.org/2002,26417)
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