Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 6 U 148/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Irreführende Werbung für CFD-Handelsplattform - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Bezeichnung einer nur von einem Anbieter benutzten Handelsplattform als "CFD-Börse"
- kanzlei.biz
Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Irreführung durch Bezeichnung einer nur von einem Anbieter benutzten Handelsplattform als "CFD-Börse" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 5, 8 Abs. 2 Nr. 1 UWG
Der Begriff "…-Börse” für eine Handelsplattform mit einem Produkt ist irreführend - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch Werbung für CFD-Handelsplattform
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Irreführung durch Reklame für CFD-Handelsplattform
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.07.2009 - 11 O 83/09
- OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 6 U 148/09
Wird zitiert von ... (3)
- LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19 Die Unterschiede der Produkte der Parteien treten jedoch im Gesamteindruck derart zurück, dass die Möglichkeit einer Fehlvorstellung eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft der angegriffenen Produkte bei durchschnittlich aufmerksamer Betrachtung besteht (OLG Köln, Urteil vom 16.04.2010 - 6 U 148/09).
- LG Köln, 30.04.2015 - 84 O 115/14 Die Unterschiede der Produkte der Parteien treten jedoch im Gesamteindruck derart zurück, dass die Möglichkeit einer Fehlvorstellung eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft der angegriffenen Handpumpe bei durchschnittlich aufmerksamer Betrachtung besteht (OLG Köln, Urteil vom 16.04.2010 - 6 U 148/09).
- LG Köln, 11.09.2019 - 84 O 209/18 Die Unterschiede der Produkte der Parteien treten jedoch im Gesamteindruck derart zurück, dass die Möglichkeit einer Fehlvorstellung eines erheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft der angegriffenen Produkte der Beklagten bei durchschnittlich aufmerksamer Betrachtung besteht (OLG Köln, Urteil vom 16.04.2010 - 6 U 148/09).