Rechtsprechung
OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
Heilmittelwerbung im Internet
- JurPC
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 1
Grenzen des Werbeverbots mit Gutachten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen für Heilmittel - aufrecht.de
Zur Heilmittelwerbung im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Werbenden zum Schutz der Inhalte im Internet durch eine kontrollierte Passwortvergabe vor dem Zugriff des interessierten Publikums; Hinreichender Passwortschutz im Sinne einer kontrollierten Vergabe der Passwörter; Auslegung eines ...
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht - Auslegung eines Vertragsstrafenversprechens im Rahmen einer Unterlassungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Passwortschutz bei Online-Heilmittelwerbung
Verfahrensgang
- LG München I, 31.03.2004 - 33 O 18765/03
- OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 695
- MMR 2005, 710
- ZUM 2005, 412
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1997 - I ZR 130/95
Lebertran II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität
Auszug aus OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04
Die in der Werbung außerhalb der Fachkreise verwendete Aussage, dass wissenschaftliche oder fachliche Veröffentlichungen existieren, enthält noch keinen Hinweis auf solche Veröffentlichungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 HWG (BGH WRP 98, 499, Lebertran II). - BVerfG, 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03
Zum Verbot der Internetwerbung eines Arztes für "biologisches Facelifting" mit …
Auszug aus OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04
In die Entscheidung über diese Frage hätte das Landgericht ferner den Gesichtspunkt einbeziehen müssen, dass es sich bei der hier beanstandeten Werbung um eine Selbstdarstellung im Internet und damit in einem Medium handelt, welches als passive Darstellungsplattform in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, BGH WRP 2004, S. 221 jeweils m. w. N.). - BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01
Arztwerbung im Internet
Auszug aus OLG München, 13.01.2005 - 6 U 2773/04
In die Entscheidung über diese Frage hätte das Landgericht ferner den Gesichtspunkt einbeziehen müssen, dass es sich bei der hier beanstandeten Werbung um eine Selbstdarstellung im Internet und damit in einem Medium handelt, welches als passive Darstellungsplattform in der Regel von interessierten Personen auf der Suche nach ganz bestimmten Informationen aufgesucht wird und sich daher der breiten Öffentlichkeit nicht unvorbereitet aufdrängt (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, BGH WRP 2004, S. 221 jeweils m. w. N.).