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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2012 - I-6 U 46/12   

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https://dejure.org/2012,41094
OLG Köln, 19.10.2012 - I-6 U 46/12 (https://dejure.org/2012,41094)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2012 - I-6 U 46/12 (https://dejure.org/2012,41094)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - I-6 U 46/12 (https://dejure.org/2012,41094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Verstoß gegen wesentliche Informationspflichten ist auch immer ein Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt - Grundpreisangaben

  • JurPC

    Fehlende Informationen und Grundpreisangaben bei amazon.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der vorgeschriebenen Grundpreisangabe im Internet-Versandhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 2; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der vorgeschriebenen Grundpreisangabe im Internet-Versandhandel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundpreisangabe bei amazon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen zur Grundpreisangabe im Internethandel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rüffel für Amazon - Fehlende Preisangaben für Konserven bringen dem Versandhändler Ärger ein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strenge Anforderungen zur Grundpreisangabe im Internethandel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß eines Internetversandhändlers gegen Informationspflichten kann wettbewerbswidrig sein

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Grundpreisangabe muss auch im Internethandel erfolgen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Keine Exkulpation bei fehlerhaften Grundpreisangaben?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundpreisangabe bei Amazon

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundpreisangabe muss auch im Internethandel erfolgen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Grundpreisangabe eines Internetversandhändlers bei Massengeschäft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Grundpreisangabe im Internetversandhandel stellt Wettbewerbsverstoß dar - Verstoß gegen die Preisangabenverordnung liegt vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 543
  • GRUR-RR 2013, 116
  • MMR 2013, 307
  • K&R 2013, 120
  • K&R 2013, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Denn bereits die Klage war durch die Bezugnahme auf die einblendeten Online-Angebote mit "wie nachstehend ... wiedergegeben" eindeutig auf die daraus ersichtliche konkrete Verletzungsform beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 17] - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 13] - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 943 = WRP 2012, 1083 [Rn. 18] - Call-by-Call).

    aa) Die in ihrem Anwendungsbereich zu einer vollständigen Rechtsharmonisierung führende Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken regelt das B2C-Verhältnis abschließend (vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen m.w.N.).

    Auf Grund der Vollharmonisierung kann ein Verstoß gegen derartige nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG nur insoweit begründen, als die betreffenden Informationspflichten eine Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen; WRP 2012, 1086 [Rn. 47] - Missbräuchliche Vertragsstrafe m.w.N.).

    Diesen Maßstab, der definiert ist als Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Marktgepflogenheiten einhält (§ 2 Nr. 7 UWG; Art. 2 lit. h der Richtlinie 2005/29/EG), konkretisieren aber (unter anderem) gerade die Informationspflichten, deren Einhaltung das Unionsrecht als wesentlich einstuft (vgl. § 5a Abs. 4 UWG; Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG; BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 25] - Neue Personenkraftwagen m.w.N.).

    Werden solche Informationen den Verbrauchern vorenthalten, ist im Gegenteil zugleich geklärt, dass dies keine Bagatelle, sondern das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 = WRP 2010, 1143 [Rn. 21] - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 34] - Gewährleistungsausschluss im Internet; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 25] - Neue Personenkraftwagen).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Vor diesem Hintergrund widerspricht die objektive Zuwiderhandlung gegen unionsrechtlich begründete verbraucherschützende Marktverhaltensregeln gemäß § 4 Nr. 11 UWG regelmäßig auch der fachlichen Sorgfalt im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 UWG (vgl. BGH, GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 17] - Gewährleistungsausschluss im Internet; Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 3 Rn. 8e; § 4 Rn. 11.6b).

    Folgerichtig wendet die höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bei der Spürbarkeitsprüfung sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 S. 1 UWG an (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 = WRP 2010, 1143 [Rn. 21] - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 34] - Gewährleistungsausschluss im Internet).

    Werden solche Informationen den Verbrauchern vorenthalten, ist im Gegenteil zugleich geklärt, dass dies keine Bagatelle, sondern das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 = WRP 2010, 1143 [Rn. 21] - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 34] - Gewährleistungsausschluss im Internet; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 25] - Neue Personenkraftwagen).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Folgerichtig wendet die höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bei der Spürbarkeitsprüfung sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 S. 1 UWG an (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 = WRP 2010, 1143 [Rn. 21] - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 34] - Gewährleistungsausschluss im Internet).

    Werden solche Informationen den Verbrauchern vorenthalten, ist im Gegenteil zugleich geklärt, dass dies keine Bagatelle, sondern das Erfordernis der Spürbarkeit nach § 3 Abs. 2 S. 1 UWG erfüllt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 852 = WRP 2010, 1143 [Rn. 21] - Gallardo Spyder; GRUR 2010, 1117 = WRP 2010, 1475 [Rn. 34] - Gewährleistungsausschluss im Internet; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 25] - Neue Personenkraftwagen).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Denn bereits die Klage war durch die Bezugnahme auf die einblendeten Online-Angebote mit "wie nachstehend ... wiedergegeben" eindeutig auf die daraus ersichtliche konkrete Verletzungsform beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 17] - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 13] - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 943 = WRP 2012, 1083 [Rn. 18] - Call-by-Call).

    Die vom Landgericht in den Tenor übernommenen verbalen Zusätze "unter Preisangabe zu bewerben, ohne für das betreffende Produkt den Grundpreis anzugeben" bzw. "unter Preisangabe zu bewerben, ohne für das betreffende Produkt den Grundpreis bezogen auf das Abtropfgewicht anzugeben" machen erkennbar, in welchem Umfang der Kläger über die Umstände des konkret beanstandeten Verhaltens hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter).

  • OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10

    Pflicht eines Pizzaservice zur Angabe des Grundpreises bei der Abgabe von

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Für die Begegnung auf demselben relevanten Markt genügt eine nicht ganz unbedeutende potentielle Beeinträchtigung durch das beanstandete Angebot (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 472 - Pizza-Lieferservice; Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 3.40).

    Bei den auf Art. 3 Abs. 4 der Preisangabenrichtlinie 98/6/EG beruhenden Bestimmungen des § 2 PAngV ist dies der Fall (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 472 - Pizza-Lieferservice; Urteil vom 29.06.2012 - 6 U 174/11 = MD 2012, 862 - Grundpreisangabe für Gratisware).

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Soweit sie sich auf Fehler im Bereich des Dienstleisters N und des Großhändlers L berufen hat, steht auch dies ihrer Inanspruchnahme als Unterlassungsschuldnerin nicht entgegen, denn es genügt für die Erfolgshaftung des Betriebsinhabers, dass ihm ein bestimmender und durchsetzbarer Einfluss jedenfalls auf diejenige Tätigkeit eingeräumt ist, in deren Bereich das fragliche Verhalten fällt (vgl. BGH, GRUR 2011, 543 = WRP 2011, 749 [Rn. 13] - Änderung der Voreinstellung III).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Auf Grund der Vollharmonisierung kann ein Verstoß gegen derartige nationale Bestimmungen eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG nur insoweit begründen, als die betreffenden Informationspflichten eine Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. BGH, GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 15] - Neue Personenkraftwagen; WRP 2012, 1086 [Rn. 47] - Missbräuchliche Vertragsstrafe m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    b) Die von der Berufung erneut für die wettbewerbliche Irrelevanz einzelner "Ausreißer" im Rahmen werblicher Angaben angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.06.1986 (GRUR 1987, 52 = WRP 1987, 101 - Tomatenmark) trägt zu den hier maßgeblichen Fragen eines Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt und der Spürbarkeit des Verstoßes nichts bei.
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Denn bereits die Klage war durch die Bezugnahme auf die einblendeten Online-Angebote mit "wie nachstehend ... wiedergegeben" eindeutig auf die daraus ersichtliche konkrete Verletzungsform beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 17] - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 13] - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 943 = WRP 2012, 1083 [Rn. 18] - Call-by-Call).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 178/10

    Call-by-Call

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12
    Denn bereits die Klage war durch die Bezugnahme auf die einblendeten Online-Angebote mit "wie nachstehend ... wiedergegeben" eindeutig auf die daraus ersichtliche konkrete Verletzungsform beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 = WRP 2011, 459 [Rn. 21] - Irische Butter; GRUR 2011, 742 = WRP 2011, 873 [Rn. 17] - Leistungspakete im Preisvergleich; GRUR 2012, 842 = WRP 2012, 1096 [Rn. 13] - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 943 = WRP 2012, 1083 [Rn. 18] - Call-by-Call).
  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 174/11

    Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden

  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der

    Wie der Senat bereits in den - der Beklagten bekannten - Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ausgeführt hat, bedarf es zur Feststellung des Verstoßes gegen die fachliche Sorgfalt weder einer gesonderten Prüfung im Einzelfall, noch besteht die Möglichkeit, die mit dem Fehlen der unionsrechtlichen Pflichtangaben verbundene Indizwirkung zu widerlegen.

    Dies hat der Senat in den der Beklagten bekannten Entscheidungen vom 10.10.2012 (6 U 46/12, GRUR-RR 2013, 116 - Grundpreisangabe bei amazon) und 10.12.2013 (6 U 56/13, WRP 2014, 737 - Energieeffizenzklasse) ebenfalls bereits ausgeführt.

    Immerhin waren Verstöße gegen die PAngV bereits Gegenstand des Verfahrens 6 U 46/12.

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 56/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Fehlens der Pflichtinformation zum Energieverbrauch

    Es betraf keine fehlenden Pflichtinformationen, sondern die Feststellung des Verbraucherverständnisses in Bezug auf die Verfügbarkeit von Waren bei einer nach dem Irreführungstatbestand des § 3 UWG 1909 zu beurteilenden Zeitungswerbung eines Lebensmittelmarktes (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 116 = WRP 2013, 370 - Grundpreisangabe bei amazon).

    Angesichts dessen muss auch im Streitfall der bereits in anderen Verfahren (Senat, GRUR-RR 2013, 116 = WRP 2013, 370 - Grundpreisangabe bei amazon; MD 2013, 938 - Himalaya-Salz) erfolglos gebliebene Versuch der Beklagten scheitern, ihrer anfänglichen (nicht ohne Weiteres auf spätere Ordnungsmittelverfahren übertragbaren) Erfolgshaftung für Verstöße ihrer Mitarbeiter und Beauftragten (§ 8 Abs. 2 UWG) durch Statuierung einer dem verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch fremden, an § 831 BGB orientierten Exkulpationsmöglichkeit zu entgehen.

  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 192/12

    Irreführung der Herkunftsangabe Himalaya-Salz

    Der Umstand, dass die Mitglieder des Klägers derartige Produkte nicht wie die Beklagte über das Internet, sondern über Ladenlokale anbieten, schafft angesichts der sich überschneidenden Abnehmerkreise sowie der Substituierbarkeit der jeweiligen Produkte keine voneinander abgegrenzten Märkte (vgl. Senat WRP 2013, 370 Rn. 5 - Grundpreisangabe bei amazon).

    Dagegen spricht, dass die irreführenden Geschäftspraktiken nach dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 4 lit. a) UGP-Richtlinie eine besondere Erscheinungsform der unlauteren Geschäftspraktiken darstellen, so dass die Eignung zur Täuschung als Konkretisierung des Verstoßes gegen die Erfordernisse beruflicher Sorgfalt gewertet werden kann (so Köhler a.a.O.; Glöckner a.a.O.; für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten als Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch Senat WRP 2013, 370 Rn. 11 ff. - Grundpreisangabe bei amazon).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 6 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11977
OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 6 U 46/12 (https://dejure.org/2013,11977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2013 - 6 U 46/12 (https://dejure.org/2013,11977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 6 U 46/12 (https://dejure.org/2013,11977)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 20 Abs. 4 Satz 2, 32 Abs. 1, 20 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 32 Abs. 2 und 3 EEG 2009
    Absenkung der EEG-Vergütungshöhe bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grundlage des § 20 Abs. 4 EEG 2009

  • rechtsportal.de

    Höhe des Vergütungssatzes für in Freiflächenanlagen erzeugten Solarstrom

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 35/10

    Stromeinspeisevergütung: Ausschließliche Anbringung einer Photovoltaikanlage an

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 6 U 46/12
    Denn die Anlage der Klägerin ist keine Freiflächenanlage i. S. von § 32 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EEG 2009, weil die unter ihrer Anlage liegende frühere Deponie als sonstige bauliche Anlage gilt (BGH, Urteil vom 9.2.2011, VIII ZR 35/10 zur Vorgängerregelung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung).
  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 6 U 12/17

    Vergütung für Energieeinspeisung durch eine Photovoltaikanlage: Errichtung einer

    Abgesehen davon ist auch in der Rechtsprechung bereits eine Deponie an sich als bauliche Anlage angesehen worden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 28.05.2013 - 6 U 46/12, REE 2013, 166 Rdnr. 56).
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