Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20, 6 VA 19/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25725
OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20, 6 VA 19/20 (https://dejure.org/2020,25725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.09.2020 - 6 VA 23/20, 6 VA 19/20 (https://dejure.org/2020,25725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. September 2020 - 6 VA 23/20, 6 VA 19/20 (https://dejure.org/2020,25725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • beck-blog

    Keine Akteneinsicht der StA in Betreuungsakte? Kein Rechtsmittel

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 35 Abs 1 GG, § 23 GVGEG
    Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung eines Antrags der Staatsanwaltschaft auf Einsicht in die Betreuungsakte durch das Betreuungsgericht

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1930
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 17.01.2018 - 6 VA 5/17

    Anspruch einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde auf Auskunft aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    Gleiches hat das Oberlandesgericht Bamberg für einen Fall angenommen, in dem ein Betreuungsgericht ein Auskunftsersuchen eines wohl derselben Justizverwaltung angehörenden Gerichtsvollziehers abgelehnt hatte (Beschl. vom 17.01.2018 - 6 VA 5/17, BeckRS 2018, 548).

    (1) Zwar sind nach Art. 35 Abs. 1 GG Behörden untereinander zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die ersuchte Maßnahme zulässig ist (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.01.2018 - 6 VA 5/17, BeckRS 2018, 548 Rn. 29; Maunz/Dürig/Dederer, 90. EL Februar 2020, GG Art. 35 Rn. 52; BeckOK GG/Epping, 43. Ed. 15.5.2020, GG Art. 35 Rn. 9).

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Grundlage für die Gewährung von Akteneinsicht in betreuungsgerichtliche Gerichtsakten an eine Behörde in § 13 Abs. 2 FamFG oder in den landesrechtlichen Datenschutzregelungen ggf. in Verbindung mit der DS-GVO liegt (gegen § 13 Abs. 2 FamFG Senat, Beschl. v. 11.08.2020 - 6 VA 4/20; KG, Beschl. v. 20.05.2014 - 1 VA 7/14, BeckRS 2014, 11678; OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2018, 6 VA 5/17, BeckRS 2018, 548 Rn. 12); denn keine dieser Vorschriften gewährt der ersuchenden Behörde ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, das einer Regelung durch eine gemeinsame Entscheidungsspitze der beteiligten Stellen entzogen wäre.

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    Zwar bedarf ein Datenaustausch zwischen Behörden zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung einer Rechtsgrundlage sowohl für die ersuchte als auch die ersuchende Behörde, wobei beide Stellen die Zulässigkeit nach den für sie maßgeblichen Vorschriften zu prüfen haben (sog. Doppeltürmodell, vgl. BVerfGE 130, 151, 184).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    Allerdings stellt die Entscheidung darüber, ob in einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren im Wege der Amtshilfe Auskünfte aus Gerichtsakten zu erteilen sind bzw. die Gerichtsakte der ersuchenden Behörde ganz oder in Teilen zu überlassen ist, grundsätzlich keine spruchrichterliche Tätigkeit im Rahmen der Rechtsprechung, sondern (Justiz-)Verwaltungstätigkeit dar, sofern sich insbesondere aus einer gesetzlichen Qualifizierung der Entscheidung nichts anderes ergibt (BVerfG, Beschl. v. 02.12.2014, 1 BvR 3106/09, NJW 2015, 610 Rn. 18, 19, 31).
  • OLG Köln, 02.12.2013 - 7 VA 2/13

    Umfang des Einsichtsrechts der Staatsanwaltschaft in die Betreuungsakten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    b) Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Köln ohne Weiteres davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Versagung der Akteneinsicht durch ein Amtsgericht desselben Bundeslands nach § 23 EGGVG vorgehen kann (Beschl. v. 27.03.2015 - 7 VA 1/15, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2015, 1926); Beschl. v. 02.12.2013 - 7 VA 2/13, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2014, 788)).
  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    bb) Nach anderer Ansicht ist der Rechtsweg nach § 23 EGGVG gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsersuchens einer Behörde, wenn sie und das ersuchte Gericht demselben Rechtsträgers angehören, nur unter den besonderen Voraussetzungen eröffnet, nach denen im Verwaltungsprozessrecht ein In-Sich-Prozess von Behörden desselben Rechtsträgers zulässig wäre, nämlich dann, wenn die klagende Behörde die Verletzung eigener Rechte geltend mache und keine gemeinsame Entscheidungsspitze vorliege (vgl. Gietl, NZFam 2017, 681, 685 f. mwN aus der verwaltungsprozessrechtlichen Literatur und Rechtsprechung; offen gelassen durch BGHSt 46, 261 = NstZ 2001, 389 [Ziff. II.2]).
  • OLG Köln, 27.03.2015 - 7 VA 1/15

    Zuständigkeit für die Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch einer Behörde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    b) Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Köln ohne Weiteres davon ausgegangen, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Versagung der Akteneinsicht durch ein Amtsgericht desselben Bundeslands nach § 23 EGGVG vorgehen kann (Beschl. v. 27.03.2015 - 7 VA 1/15, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2015, 1926); Beschl. v. 02.12.2013 - 7 VA 2/13, juris (insoweit nicht ersichtl. aus FamRZ 2014, 788)).
  • KG, 20.05.2014 - 1 VA 7/14

    Akteneinsicht: Zuständigkeit für Akteneinsichtsersuchen einer Behörde im Wege der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Grundlage für die Gewährung von Akteneinsicht in betreuungsgerichtliche Gerichtsakten an eine Behörde in § 13 Abs. 2 FamFG oder in den landesrechtlichen Datenschutzregelungen ggf. in Verbindung mit der DS-GVO liegt (gegen § 13 Abs. 2 FamFG Senat, Beschl. v. 11.08.2020 - 6 VA 4/20; KG, Beschl. v. 20.05.2014 - 1 VA 7/14, BeckRS 2014, 11678; OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2018, 6 VA 5/17, BeckRS 2018, 548 Rn. 12); denn keine dieser Vorschriften gewährt der ersuchenden Behörde ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, das einer Regelung durch eine gemeinsame Entscheidungsspitze der beteiligten Stellen entzogen wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht