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   LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08   

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LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,19311)
LG Münster, Entscheidung vom 30.09.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,19311)
LG Münster, Entscheidung vom 30. September 2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,19311)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Daher bedarf der Inhaber eines Mietwagenunternehmens, welches es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden die Schadensregulierung durchzuführen, möglicherweise einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz auch dann, wenn er sich die Schadensersatzforderungen erfüllungshalber abtreten lässt und die eingezogenen Beträge auf seine Forderungen an die Kunden verrechnet (BGH NJW 2006, 1726; NJW-RR 2005, 1371).

    Bei der Beurteilung, ob die Abtretung den Weg zu einer erlaubnispflichtigen Besorgung von Rechtsangelegenheiten eröffnen sollte, ist danach nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten, diesen zugrundeliegenden Umstände und ihren wirtschaftlichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, dass das Rechtsberatungsgesetz durch formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gesetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (BGH NJW 2006, 1726).

    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des BGH durchaus zulässig, dem praktischen Bedürfnis nach einer gewissen Mitwirkung des Fahrzeugvermieters bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 2006, 1726 m.w. Nachw.).

    Ähnlich wie in dem vom BGH entschiedenen Fall (NJW 2006, 1726) ging es der Klägerin vorliegend im Wesentlichen darum, ihre durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen.

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Soweit die Beklagte Bedenken erhebt, die Mietwagenkosten auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels 2003 zu schätzen, teilt die Kammer die Bedenken nicht, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Mietpreisspiegel für 2003 allgemein anerkannt ist (vgl. BGH vom 24.06.2008, NSW BGB § 249 Fb) und die Beklagte jedenfalls nicht konkret aufgezeigt hat (vgl. BGH NJW 2008, 1519), dass und inwieweit sich etwaige Mängel des Schwacke-Mietpreisspiegels 2003 auf den hier zu entscheidenden Sachverhalt auswirken.

    Voraussetzung für einen pauschalen Aufschlag ist es aber, dass die Klägerin vorliegend überhaupt unfallbedingte, einen höherer Unfalltarif rechtfertigende Leistungen erbracht hat (vgl. BGH, NJW 2008, 1519).

  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Danach ist die Kammer - wie auch die Klägerin - von dem sogenannten Normaltarif nach dem gewichteten Durchschnittsmietpreis des Schwacke-Mietpreisspiegels 2003 im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ausgegangen (vgl. BGH vom 12. Juni 2007 -VI ZR 161/06; vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - jeweils m.w.N.).

    Mietet der Geschädigte ein Kraftfahrzeug zu einem Tarif an, der gegenüber dem "Normaltarif" teurer ist, so kommt er trotzdem den ihm obliegenden Pflichten zur Schadensgeringhaltung nach, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. Entscheidung des BGH vom 24.06.2008 (NSW BGB § 249 Fb) und BGH vom 14. Februar 2006 -VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 670; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 161/06 - VersR 2007, 1144; vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286, 1287, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Danach ist die Kammer - wie auch die Klägerin - von dem sogenannten Normaltarif nach dem gewichteten Durchschnittsmietpreis des Schwacke-Mietpreisspiegels 2003 im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ausgegangen (vgl. BGH vom 12. Juni 2007 -VI ZR 161/06; vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - jeweils m.w.N.).

    Mietet der Geschädigte ein Kraftfahrzeug zu einem Tarif an, der gegenüber dem "Normaltarif" teurer ist, so kommt er trotzdem den ihm obliegenden Pflichten zur Schadensgeringhaltung nach, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. Entscheidung des BGH vom 24.06.2008 (NSW BGB § 249 Fb) und BGH vom 14. Februar 2006 -VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 670; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 161/06 - VersR 2007, 1144; vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286, 1287, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    (vgl. BGH vom 6. März 2007 - VI ZR 36/06 - VersR 2007, 706, 707).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Mietet der Geschädigte ein Kraftfahrzeug zu einem Tarif an, der gegenüber dem "Normaltarif" teurer ist, so kommt er trotzdem den ihm obliegenden Pflichten zur Schadensgeringhaltung nach, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. Entscheidung des BGH vom 24.06.2008 (NSW BGB § 249 Fb) und BGH vom 14. Februar 2006 -VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 670; vom 12. Juni 2007 - VI ZR 161/06 - VersR 2007, 1144; vom 26. Juni 2007 - VI ZR 163/06 - VersR 2007, 1286, 1287, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Dies bedeutet, dass der Geschädigte in einem solchen Fall einen den "Normaltarif" übersteigenden Betrag im Hinblick auf die subjektbezogene Schadensbetrachtung auch dann verlangen kann, wenn die Erhöhung nicht durch unfallspezifische Kostenfaktoren gerechtfertigt wäre (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2006 - VI ZR ###/## - VersR 2006, 1273, 1274; vom 4. Juli 2006 - VI ZR ###/##; vom 12. Juni 2007 - VI ZR ###/##; vom 26. Juni 2007 - VI ZR ###/##).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    In ihrem Verhältnis zum Geschädigten spielen solche Ansprüche angesichts der Regelung des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB keine Rolle (vgl. BGH NJW 2007, 3782f.).
  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Daher bedarf der Inhaber eines Mietwagenunternehmens, welches es geschäftsmäßig übernimmt, für unfallgeschädigte Kunden die Schadensregulierung durchzuführen, möglicherweise einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz auch dann, wenn er sich die Schadensersatzforderungen erfüllungshalber abtreten lässt und die eingezogenen Beträge auf seine Forderungen an die Kunden verrechnet (BGH NJW 2006, 1726; NJW-RR 2005, 1371).
  • BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04

    Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG Münster, 30.09.2008 - 6 S 39/08
    Denn damit werden den Geschädigten Rechtsangelegenheiten abgenommen, um die sie sich eigentlich selbst zu kümmern hätten (BGH NJW 2006, 1727; 2005, 3570).
  • AG Kassel, 17.02.2011 - 414 C 2182/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten;

    Konsequenterweise hat der Bundesgerichtshof daher den Mitverschuldenseinwand nur dann für durchgreifend erachtet, wenn dem Geschädigten ein günstigerer (Normal-)Tarif bekannt und in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war (besonders deutlich zuletzt BGH, Urt. v. 24.06.2008 - VI ZR 234/07; BGH, Urt. v. 19.02.2008 - VI ZR 32/07; BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07; ebenso LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08; LG Münster, Urt. v. 30.09.2008 - 6 S 39/08.
  • LG Stuttgart, 11.03.2009 - 5 S 240/08

    Schwacke-Liste - Anwendung durch Gerichte

    Die Kosten hierfür können nicht gesondert berechnet werden (ebenso LG Detmold, Urteil vom 28.02.2007, 10 S 236/06; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.10.2006, 8 0 2865/06; anders: LG Landshut, Urteil vom 24.11.2008, 13 S 1261/08; LG Münster, Urteil vom 30.09.2008, 6 S 39/08).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08   

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https://dejure.org/2008,24650
LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,24650)
LG Kleve, Entscheidung vom 04.09.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,24650)
LG Kleve, Entscheidung vom 04. September 2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,24650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Pflichtverletzung des außergerichtlichen beauftragten Sachverständigen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 280 Abs. 1, 328,631,633,634 Nr. 4
    Pflichtverletzung des außergerichtlichen beauftragten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzwirkung eines als Werkvertrag zu qualifizierenden Gutachtenauftrags; Umfang der Pflichten bei Abschluss eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte; Pflichtverletzung bei ausschließlicher Einholung von Angeboten ortsansässiger Händler; Berücksichtigung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallersatztarif und der Schwacke-Mietpreisspiegel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
    Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).

    Der BGH geht zwar davon aus, dass der Geschädigte bei der Schadensbehebung gehalten ist, im Rahmen des ihm zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeit sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten X-Weg zu wählen hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.205, Az. VI ZR 132/04).

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06

    Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im

    Auszug aus LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
    Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03

    Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher

    Auszug aus LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
    Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).
  • OLG Celle, 23.05.2006 - 16 U 123/05

    Sachverständigenpflichten im Rahmen der Autoverwertung; Verpflichtung zur

    Auszug aus LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
    Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Kfz-Sachverständigen eines

    Auszug aus LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
    Nach der zuletzt ergangenen Rechtsprechung des BGH und verschiedener Oberlandesgerichte ist der Geschädigte wie auch der von diesem beauftragte Sachverständige grundsätzlich nicht verpflichtet, Angebote von sogenannten Onlinebörsen einzuholen und sind Ausnahmen zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007, Az. VI ZR 217/06; Urteil vom 12.07.2005, Az. VI ZR 132/04; OLG L3, Urteil vom 11.05.2004, Az. 22 U 190/03; OLG L, VersR 2005, 706 f.; OLG D, Urteil vom 23.05.2006, Az. 16 U 123/05).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08   

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https://dejure.org/2009,32820
OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 6 S 39.08 (https://dejure.org/2009,32820)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.81

    Anforderungen an das Abfassen einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Der Zeitraum, auf den eine Beurteilung sich bezieht, muss angegeben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 A 1/81, RiA 1983, 20).

    Zwar muss sich ein Beurteilungsbeitrag auf den zu beurteilenden Zeitraum und die in diesem Zeitraum von dem Beurteilten erfüllten Aufgaben beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Wenn eine Stichentscheidung zwischen aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen ist, können ältere (Regel-)Beurteilungen unmittelbar Erkenntnisse über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beurteilten erbringen und bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370, 377).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Die Berechtigung des Dienstherrn zur Festlegung derartiger Werte ist Teil seiner Befugnis, die Notenskala und die Maßstäbe, nach denen die Noten vergeben werden, festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Zwar ist der Dienstherr befugt, nach seinem Ermessen die Beurteilungsmaßstäbe für die Zukunft zu ändern, so dass der Aussagegehalt der Noten in verschiedenen Beurteilungszeiträumen voneinander abweichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 -, DÖD 1980, 224).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 1 B 1833/08

    Unterlassung einer außertariflichen Höhergruppierung bis zur Entscheidung über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin führt die fehlende Angabe eines Beurteilungszeitraums aber jedenfalls dann nicht zur Fehlerhaftigkeit einer Beurteilung, wenn der Beurteilungszeitraum anhand anderer Anhaltspunkte zweifelsfrei zu ermitteln ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 1 B 1833/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 482/01

    Dienstliche Beurteilung von Beamten und Arbeitnehmern; Erstellung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - 6 S 39.08
    Ob es grundsätzlich auch zulässig sein mag, Richtwerte für die Vergabe der oberen Notenstufen an den künftig zu erwartenden Beförderungsstellen auszurichten (vgl. Schnellenbach in: Die dienstliche Beurteilung, Stand Mai 2009, Rdnr. 405; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juni 2003 - 1 A 482/01 -, IÖD 2003, 269), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

    Wie er etwa in dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss vom 23. Juli 2009 (OVG 6 S 39.08) ausgeführt hat, sind Anlassbeurteilungen nicht generell weniger aussagekräftig als Regelbeurteilungen und insbesondere dann, wenn keine Regelbeurteilungen erstellt wurden, eine unverzichtbare Vergleichsgrundlage für die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Eignung der konkurrierenden Stellenbewerber.

    Es kann dahinstehen, ob die Beurteilung insoweit eine Lücke aufweist (vgl. zu dieser Frage die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 23. Juli 2009 - OVG 6 S 39.08), denn es ist nicht ersichtlich, dass eine Beurteilung dieses Merkmals sich auf die Auswahlentscheidung ausgewirkt hätte.

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   LG Hannover, 19.08.2008 - 6 S 39/08   

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https://dejure.org/2008,35539
LG Hannover, 19.08.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,35539)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.08.2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,35539)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. August 2008 - 6 S 39/08 (https://dejure.org/2008,35539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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