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   OLG Köln, 14.12.2012 - I-6 U 108/12   

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https://dejure.org/2012,45915
OLG Köln, 14.12.2012 - I-6 U 108/12 (https://dejure.org/2012,45915)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2012 - I-6 U 108/12 (https://dejure.org/2012,45915)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - I-6 U 108/12 (https://dejure.org/2012,45915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalpreis für ärztliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit Statt-Preis bei Ärzten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GROUPON-Pauschalpreis für Augen-Laser-Behandlung durch Arzt unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für Augen-Laserbehandlungen zu einem Pauschalpreis ist wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Augenarzt darf nicht mit Pauschal- und Rabattpreisen für eine Augen-Laserbehandlung werben - Nichtbeachtung der Gebührenordnung für Ärzte begründet Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 259
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    Daneben ist § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ dazu bestimmt, den (Preis-)Wettbewerb unter den Ärzten zu regeln (vgl. zu § 78 Abs. 3 S. 1 AMG BGH GRUR 2010, 1136 Rn. 22 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 4 Rn. 11.138).

    Auch wenn das Verbot einer unangemessen, weil nicht auf den Einzelfall abstellenden niedrigen Vergütung vordergründig dem Verbraucher zunächst allenfalls zum finanziellen Nachteil gereichen kann, so dient es doch mittelbar und langfristig seinem Schutz, indem einem Verdrängungswettbewerb zwischen den Augenärzten entgegengewirkt und dadurch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sichergestellt wird (vgl. auch BGH GRUR 2010, 1136 Rn. 16, 22 - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    Sie fällt daher selbst bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung in voller Höhe an und ist darum auch diesem Fall in voller Höhe zu erstatten (vgl. BGH GRUR 2010, 744, Rn. 51 - Sondernewsletter; Bornkamm a.a.O. § 12 Rn. 1.99).
  • BVerfG, 19.04.1991 - 1 BvR 1301/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die ärztliche Vergütung in der GOÄ

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    § 5 Abs. 2 GOÄ erhöht durch die Vorgabe von Kriterien zur Bestimmung der Gebühren innerhalb des durch § 5 Abs. 1 GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmens im Interesse des zahlungspflichtigen Patienten die Transparenz der privatärztlichen Liquidation und zielt auf eine angemessene, leistungsgerechte Vergütung ab (vgl. BVerfG NJW 1992, 737; BGH NJW 2006 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 178/08

    HOAI-Mindestsätze - Wettbewerbsverstoß: Mindesthonorarunterschreitung bei

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ dient ebenso wie die von § 11 S. 2 BÄO vorgeschriebene Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen und dem in Ausführung hierzu in § 5 Abs. 1 GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmen dazu, einem ruinösen Preiswettbewerb der Zahnärzte um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens entgegenzuwirken und im Hinblick darauf gleiche rechtliche Voraussetzungen für die konkurrierenden Zahnärzte zu schaffen (vgl. zu gesetzlichen Mindestsätzen KG GRUR-RR 2008, 24 - Kinderprophylaxeprogramm; OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 141 - HOAI-Mindestsätze; Köhler a.a.O. Rn. 11.139; s. auch zu § 78 Abs. 3 S. 1 AMG BGH a.a.O. Rn. 16).
  • KG, 31.08.2007 - 5 W 253/07

    Wettbewerbsrecht: Unterschreitung der Mindestpreisvorschriften für Zahnärzte;

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    § 5 Abs. 2 S. 1 GOÄ dient ebenso wie die von § 11 S. 2 BÄO vorgeschriebene Festsetzung von Mindest- und Höchstsätzen und dem in Ausführung hierzu in § 5 Abs. 1 GOÄ vorgegebenen Gebührenrahmen dazu, einem ruinösen Preiswettbewerb der Zahnärzte um Patienten im Interesse eines funktionierenden Gesundheitswesens entgegenzuwirken und im Hinblick darauf gleiche rechtliche Voraussetzungen für die konkurrierenden Zahnärzte zu schaffen (vgl. zu gesetzlichen Mindestsätzen KG GRUR-RR 2008, 24 - Kinderprophylaxeprogramm; OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 141 - HOAI-Mindestsätze; Köhler a.a.O. Rn. 11.139; s. auch zu § 78 Abs. 3 S. 1 AMG BGH a.a.O. Rn. 16).
  • LG Köln, 08.05.2012 - 33 O 535/11

    Augenlaserbehandlung für 999 EUR

    Auszug aus OLG Köln, 14.12.2012 - 6 U 108/12
    und II. des am 08.05.2012 verkündeten Urteils der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 535/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte es bei Meidung der ihm im angefochtenen Urteil angedrohten Ordnungsmittel zu unterlassen hat, gegenüber Verbrauchern Augen-Laserbehandlungen zum Pauschalpreis.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15

    Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum

    Dieser Auffassung, die in gleicher Weise für ärztliche Festpreisangebote vertreten wird (vgl. OLG Köln vom 14.12.2012 - 6 U 108/12 - Augenlaserbehandlung; LG Hamburg vom 12.1. 2012 - 327 O 443/12 - dto.; LG Düsseldorf vom 30.8. 2014 38 O 6/13 - Anti-Aging -Behandlung; Karvani/Jahnke ZGMR 2014, 77, 75) schließt sich der Senat an.
  • KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12

    Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu

    (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., $ 4, Rn. 11.139).

    aa) Das vom Verordnungsgeber verfolgte Ziel, eine angemessene leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen zu gewährleisten und im Interesse eines funktionierenden Gesundheitssystems ruinösen Wettbewerb unter Zahnärzten zu vermeiden und gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber zu schaffen (vgl. BGH NJW 2006, 1978; Senat GRUR-RR 2008, 24; OLG Köln WRP 2013, 372; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4, Rn 11.139), rechtfertigt die Mindestpreisvorschriften der GOZ grundsätzlich und auch das vom Landgericht im vorliegenden Fall ausgesprochene Verbot.

  • OLG München, 07.03.2013 - 29 U 3359/12
    - Seite 5 - Die §§ 1 ff. GOZ stellen Marktverhaltensregelungen (auch) im Interesse der Mitbewerber im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, die als Mindestpreisvorschriften einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt schaffen sollen (Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.139, für die GOÄ auch Rn. 10.202 und OLG Köln WRP 2013, 372, 373 Tz. 13).

    - Seite 6 - c) Soweit es sich bei dem dem Angebot gegenübergestellten Preis um den vom Beklagten zuvor verlangten Pauschalpreis handeln sollte und die angesprochenen Verkehrskreise dies auch so verstehen sollten (vgl. OLG Köln WRP 2013, 372, 374 Tz. 21), ergibt sich der Unterlassungsanspruch aus §§ 8 Abs. 1,3, 5 Abs. 18.1in Verbindung mit Abs. 4 UWG.

  • LG Oldenburg, 08.01.2014 - 5 O 1233/13

    Online-Gutschein für Zahnarztleistung

    Die Kammer folgt dabei der von dem Kläger vorgelegten Entscheidung des OLG Köln (6 U 108/12).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 34 O 44/18

    Unterlassungsanspruch der Werbung eines Arztes mit einem Festpreis für

    Diese Vorschrift ist eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG (OLG Köln, 6 U 108/12, Urteil vom 14.12.2013 Rdn. 15 ff; Landgericht Düsseldorf, 38 O 6/12, Urteil vom 30.08.2013 Rdn. 37).
  • LG Berlin, 30.11.2021 - 91 O 21/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Rabatt-Werbung für durch Dritte

    Als solche verfolgt die Vorschrift den Zweck, das Abrechnungsverhalten der Ärzte im Interesse der Patienten zu regeln (OLG Köln in GRUR-RR 2013, Seite 259, mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12   

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https://dejure.org/2013,36840
OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 6 U 108/12 (https://dejure.org/2013,36840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 GGV, § 4 Nr 9 UWG
    Umfang des geschmacksmusterrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Schutzes für ein Trinkgefäß ("Thermobecher")

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht für einen Thermobecher

  • Wolters Kluwer

    Umfang des geschmacksmusterrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Schutzes für ein Trinkgefäß ("Thermobecher")

  • rechtsportal.de

    EGV 6/2002 Art. 10 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. a
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Geschmacksmusterverletzung in Bezug auf Vertrieb eines doppelwandigen Thermobechers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    28 Allerdings werden Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung durch ein eingetragenes Geschmacksmuster nicht verdrängt, weil sich die Vorschriften über den ergänzenden Leistungsschutz gegen ein unlauteres Wettbewerbsverhalten richten, das in der vermeidbaren Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft der Produkte liegt, während die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung ein bestimmtes Leistungsergebnis schützt (BGH GRUR 2006, 79 - Jeans).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Zwar vermögen auch technisch bedingte Merkmale eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2010, 1125 Rdn. 22 - Femur-Teil; GRUR 2010 80, Rdn. 27 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Zwar vermögen auch technisch bedingte Merkmale eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen, wenn sie frei wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2010, 1125 Rdn. 22 - Femur-Teil; GRUR 2010 80, Rdn. 27 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Der "informierte Benutzer" im Sinne von Art. 10 GGV, dessen Kenntnisse zwischen denen des Durchschnittsverbrauchers und denen des Fachmannes anzusiedeln sind (EuGH GRUR 2012, 506, Tz. 59), kann deshalb nur zu dem Ergebnis kommen, dass der innere Becher in einem dunkleren Farbton gehalten ist als der äußere.
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Für die Ermittlung des Schutzumfangs eines als Design (vormals Geschmacksmuster) eingetragenen Erzeugnisses kommt es auf den Offenbarungsgehalt der hinterlegten Abbildung an, so wie er sich für den informierten Benutzer ergibt (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 20.06.2013 - 6 U 108/12), 1. Leitsatz, Rn. 24; vgl. auch §§ 1 Nr. 1; 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; § 37 Abs. 1 des deutschen Geschmacksmustergesetztes in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3799) wie auch des inhaltlich gleichlautenden, nunmehr geltenden DesignG).

    Soweit es im Einzelfall zulässig sein kann, für die Ermittlung des Gesamteindrucks auch das reale, musterkonform hergestellte Produkt in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M. (U.v. 20.06.2013 - 6 U 108/12), 1. Leitsatz, Rn. 24), führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

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