Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 16.11.2007 | LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2804
OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2008,2804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden bezüglich eigener Verletzungen durch einen Verkehrsunfall bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes; Vermutung einer Verursachung der erlittenen Unfallverletzungen durch Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes bei schweren Frontalkollisionen mit Auslösen des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Sicherheitsgurt nicht angelegt - Mitverschulden

  • Judicialis

    StVO § 21a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 1

  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Unfallschadenregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitverschulden wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwer verletzt nach Frontalzusammenstoß - Mitverschulden des Unfallopfers, weil es sich nicht angeschnallt hatte?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Trotz Nichtanschnallens keine Mithaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1031
  • AnwBl 2008, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1979 - 13 U 205/77

    Versicherungsschutz; Fehlen des Versicherungsschutzes; Allgemeine Sicherheit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten ist die Ursächlichkeit der erlittenen Unfallverletzungen jedoch nicht zu vermuten (vgl. auch OLG Karlsruhe - 13 U 205/77), wenn der Verletzte den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, sondern in den Airbag geprallt ist.

    Bei schweren Frontalkollisionen mit hohen Geschwindigkeiten besteht dieser Anscheinsbeweis hingegen nicht (OLG Karlsruhe, Az. 13 U 205/77; zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79

    Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    a) Den Verletzten, der im Unfallzeitpunkt entgegen § 21 a Abs. 1 StVO den im Fahrzeug vorschriftsmäßig vorhandenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft ein Mitverschulden i. S. d. § 254 Abs. 1 BGB an den infolge der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts erlittenen Unfallverletzungen (BGH, Az. VI ZR 236/79; zitiert nach juris).

    So ist die Ursächlichkeit zu vermuten, wenn bei einem Frontalzusammenstoß bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 35 - 40 km/h Verletzungen an Kopf und Brust eingetreten sind (BGH, Az. VI ZR 236/79; zitiert nach juris).

  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Wer entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 Abs. 1 BGB (BGH - VI ZR 213/79 - und VI ZR 59/97).

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (BGH, Az. VI ZR 213/79 und VI ZR 59/97; zitiert nach juris).

  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Wer entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO den Sicherheitsgurt nicht anlegt, den trifft grundsätzlich ein Mitverschulden gem. § 254 Abs. 1 BGB (BGH - VI ZR 213/79 - und VI ZR 59/97).

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (BGH, Az. VI ZR 213/79 und VI ZR 59/97; zitiert nach juris).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Das setzt jedoch die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs voraus, dessen Vorliegen im Einzelfall zu beurteilen ist (BGH, Az. VI ZR 40/79 und VI ZR 239/89; zitiert nach juris).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.02.2008 - 6 U 71/07
    Das setzt jedoch die Feststellung eines typischen Geschehensablaufs voraus, dessen Vorliegen im Einzelfall zu beurteilen ist (BGH, Az. VI ZR 40/79 und VI ZR 239/89; zitiert nach juris).
  • OLG München, 25.10.2019 - 10 U 3171/18

    Mitverschuldensquote des nicht angeschnallten Geschädigten bei einem

    Dieser Bewegungsverlauf des Körpers erfolgt also gerade auch bei Vorhandensein eines Airbags, da dieser nur im Brustbereich wirkt, und die Bewegung des unteren Körperbereichs nicht aufhält (zu OLG Naumburg MDR 2008, 1031).
  • OLG Celle, 16.09.2009 - 14 U 71/06

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer offenen Schmerzensgeldteilklage;

    b) Somit müssen die Beklagten beweisen, dass der Kläger seine schweren Verletzungen - namentlich im Bereich des Kopfes - nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, a. a. O. - juris Rdnr. 42. KG, VM 1982, 63 - Leitsatz 1 bei juris. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537 - juri sRdnr. 24. OLG Hamm, VersR 1987, 205. für einen dahingehenden Inhalt des vom Schädiger zu erbringenden Beweises auch BGH, NJW 1980, 2125 - juris Rdnr. 18, 2. Satz).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

    Während die Beweislast dafür, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht für die tatsächlich eingetretenen Schäden ursächlich war, der Schädiger trägt (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538; OLG Celle, OLGR 2009, 948, 949), ist die Behauptung des Geschädigten, bei angelegten Gurt wären entweder dieselben oder andere Verletzungen in vergleichbarer Schwere entstanden, als Replik auf den Mitverschuldenseinwand von diesem zu beweisen (BGH, NJW 1980, 2125, 2126; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 470; Janker, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 21. Aufl., § 21a Rdn. 6).

    Ein solcher Ausnahmefall kann etwa vorliegen, wenn ein betrunkener Kraftfahrer bei Dunkelheit mit voller Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug kollidiert, dessen Insassen nicht angeschnallt sind, weil dann zu dem als grobes Verschulden zu bewertenden Alkoholkonsum die ungewöhnlich hohe Betriebsgefahr des unfallverursachenden Kraftfahrzeugs hinzutritt (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 537, 538).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2016 - 12 U 131/15

    Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Primärverletzung und Bemessung der

    So ist neben der vom Kläger bereits angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 27.02.2008 (6 U 71/07, veröffentlich in Juris) auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (VersR 1997, 1535, veröffentlicht bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 34. Aufl. unter Nr. 34.1162) zu verweisen, das bereits im Jahre 1996 bei leichten Bewegungseinschränkungen im rechten Hüftgelenk unter Berücksichtigung bestehender Vorschädigungen ein Schmerzensgeld von seinerzeit 15.000,00 DM zuerkannt hat, was unter Berücksichtigung der seitdem erfolgten Preisindexanpassung ebenfalls einem Betrag von knapp 10.000,00 EUR entspricht.
  • LG Bonn, 06.05.2009 - 13 O 286/05

    Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe für eine nicht dilozierte

    Seine Bewertung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von dem Gewicht der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Schädigers (OLG Naumburg, NJOZ 2008, 4032, 4033).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10999
OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2007,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.11.2007 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2007,10999)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. November 2007 - 6 U 71/07 (https://dejure.org/2007,10999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 5

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an die Bezeichnung "Zentrum" für einen Zusammenschluss von Fachärzten; Anforderungen an einen Unterlassungsanspruch gegen die Unternehmensbezeichnung "Westdeutsches Prostatazentrum" für einen Zusammenschluss von Fachärzten für Urologie; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    UWG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 5
    "Westdeutsches Prostatazentrum" - Zusammenschluss mehrerer Fachärzte, die gemeinsam auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft das gesamte Spektrum der Diagnose und Therapie von Erkrankungen der Prostata abdecken - Keine Irreführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 20.03.2007 - 33 O 420/06

    Wettbewerbsrechtlicher Streit über die Bezeichnung einer medizinischen

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07
    1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.3.2007 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 420/06 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07
    Im Rahmen des § 5 UWG trifft die Klägerin die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2004, 246, 247 - "Mondpreise?"; GRUR 1997, 229 f - "Beratungskompetenz").
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07
    Im Rahmen des § 5 UWG trifft die Klägerin die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen (vgl. BGH GRUR 2004, 246, 247 - "Mondpreise?"; GRUR 1997, 229 f - "Beratungskompetenz").
  • LG Hamburg, 10.04.2001 - 312 O 17/01

    Irreführende Firmierung durch den Zusatz "Zentrum"; Aufdringliche Werbemethoden

    Auszug aus OLG Köln, 16.11.2007 - 6 U 71/07
    Nach dem in NJW-RR 01, 1551 mitgeteilten Sachverhalt war Gegenstand der damaligen Auseinandersetzung ein "Laser-Venen-Zentrum", das in einem Nebenraum der Praxis eines dort allein tätigen Hautarztes betrieben wurde und "ihrer Größe nach keinesfalls den Umfang einer durchschnittlichen Hautarztpraxis oder eines Kosmetikstudios" überschritt.
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Grundsätzlich weist also die Bezeichnung "Zentrum" nach wie vor auf die besondere Größe und Bedeutung eines Unternehmens hin (OLG München GRUR-RR 2005, 59; OLG Köln, Urteil vom 16.11.2007, 6 U 71/07 Rn. 15 in Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21371
LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07 (https://dejure.org/2011,21371)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 6 U 71/07 (https://dejure.org/2011,21371)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 6 U 71/07 (https://dejure.org/2011,21371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Dies vorausgeschickt, ist eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS vor Aufgabe der Tätigkeit der Klägerin Ende April 1989, von deren Vorliegen sich der Senat volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), nicht nachgewiesen.
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Mangels Anhaltspunkten dafür, dass der Beklagten für eine BK maßgebliche Tatsachen bis spätestens zum 31. Dezember 1993 bekannt geworden sind (siehe hierzu § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO in der bis zum 31. Dezember 1996 gültigen Fassung), setzt der von der Klägerin verfolgte Anspruch voraus, dass sowohl nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht als auch nach der RVO die Merkmale einer BK erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 35/00 R - SozR 3-8440 Nr. 50 Nr. 1 oder Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; siehe auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, BT-Drucks. 12/405 S. 116 Buchst. b).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Gesichtspunkte hierfür sind neben der Art und des Ausmaßes der versicherten Einwirkung sowie möglicher konkurrierender Ursachen insbesondere der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Denn hierfür ist der Nachweis von Bandscheibendegenerationen (Diskosen), Instabilitäten im Bewegungssegment, Bandscheibenvorfällen, degenerativen Veränderungen der Wirbelkörperabschlussplatten (Osteochondrose), knöchernen Ausziehungen an den Randleisten der Wirbelkörper (Spondylose) oder aber von degenerativen Veränderungen der Wirbelgelenke (Spondylarthrose) erforderlich, wobei das Krankheitsbild neben einem durch Veränderungen an der Bandscheibe verursachten objektivierten Schaden zu chronischen oder chronisch wiederkehrenden Beschwerden mit Funktionseinschränkungen der LWS führen muss (siehe BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2).
  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Mangels Anhaltspunkten dafür, dass der Beklagten für eine BK maßgebliche Tatsachen bis spätestens zum 31. Dezember 1993 bekannt geworden sind (siehe hierzu § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO in der bis zum 31. Dezember 1996 gültigen Fassung), setzt der von der Klägerin verfolgte Anspruch voraus, dass sowohl nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht als auch nach der RVO die Merkmale einer BK erfüllt sind (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 35/00 R - SozR 3-8440 Nr. 50 Nr. 1 oder Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1; siehe auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, BT-Drucks. 12/405 S. 116 Buchst. b).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Das anlässlich seiner Untersuchung der Klägerin gar erst am 8. Februar 2007 durch Prof. Dr. R. gutachtlich gesicherte Krankheitsbild der Klägerin in Form eines Schmerzsyndroms bei beginnender Gefügelockerung der unteren LWS würde nach den als maßgeblich für die Einschätzung des Ursachenzusammenhangs heranzuziehenden (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - juris) Konsensempfehlungen (siehe Trauma und Berufskrankheit 2005, 211 ff.) für sich betrachtet zwar grundsätzlich der Konstellation B2 entsprechen.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Dies vorausgeschickt, ist eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS vor Aufgabe der Tätigkeit der Klägerin Ende April 1989, von deren Vorliegen sich der Senat volle Überzeugung bilden können müsste (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen dieses Beweismaßstabs BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86 - SozR § 548 Nr. 84; Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R - SozR 4-5671 § 6 Nr. 2), nicht nachgewiesen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Gesichtspunkte hierfür sind neben der Art und des Ausmaßes der versicherten Einwirkung sowie möglicher konkurrierender Ursachen insbesondere der zeitliche Verlauf und die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Danach müssen für die Feststellung einer BK 2108 folgende Kriterien erfüllt sein: Der Versicherte muss aufgrund seiner versicherten Tätigkeit langjährig schwere Lasten gehoben oder getragen bzw. Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung verrichtet haben, bei ihm muss eine bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS vorliegen, die durch diese beruflichen Einwirkungen entstanden ist, diese Erkrankung muss zum Unterlassen aller gefährdenden Tätigkeiten gezwungen haben und der Versicherte darf eine solche Tätigkeit tatsächlich nicht mehr ausüben (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 6 U 71/07
    Die Ermittlung der belastenden Einwirkungen erfolgt dabei nach dem so genannten Mainz-Dortmunder-Dosismodell (Jäger u.a., Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin, 1999, 112 ff.), wobei bei Frauen grundsätzlich das Erreichen einer Mindestdruckkraft von 1.700 N pro Arbeitsvorgang erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/08 R - juris; Mainz-Dortmunder-Dosismodell, a.a.O., S. 116).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
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