Rechtsprechung
OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 91/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Passfotos im Internet
- Telemedicus
Passfotos im Internet
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein Recht zur Veröffentlichung des Mitarbeiter-Passfotos auf der Firmen-Website?
- JurPC
- aufrecht.de
Passfoto im Internet
- stroemer.de
Passfotos im Internet
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Portraitfoto im Internet / Portraitphoto
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG §§ 60 72 97
Urheberrecht: Portraitfoto im Internet; GmbH als "Abgebildete" i. S. d. § 60 UrhG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§§ 60, 72, 97 UrhG
Porträtfoto im Internet; Internetrecht, Urheberrecht - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Portraitfoto im Internet - Urheberrecht des Fotografen verletzt?
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Fotos im Internet
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Fotografien
- beck.de (Leitsatz)
Portraitfoto im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Nutzungsrecht
Besprechungen u.ä.
- law-blog.de (Entscheidungsanmerkung)
Fotos von Mitarbeitern auf der Homepage
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.06.2003 - 28 O 735/02
- OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 91/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 692
- GRUR 2004, 499
- MMR 2004, 253
- ZUM 2004, 227
- afp 2004, 272
- afp 2004, 372
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 20.12.2006 - 28 O 468/06
Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig
Denn diese Vorschrift berechtigt nicht zur öffentlichen Zugänglichmachung des Lichtbildes (vgl. OLG Köln ZUM 2004, 227).Demgegenüber erfasst sie die öffentliche Wiedergabe des Bildes, an der ein derartiges schützenswertes und gegenüber den Nutzungsrechten des Urhebers vorrangiges Erinnerungsinteresse nicht besteht, nicht (OLG Köln ZUM 2004, 227 m.w.N.).
- FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 64/16 Die Bestimmung dient dem aus der persönlichen Verbundenheit herrührenden Interesse des Bestellers und - soweit er mit diesem nicht identisch ist - auch des Abgebildeten, die bildliche Darstellung einer oder mehrerer Personen, die auf seine Bestellung hin entstanden ist und/oder ihn selbst zeigt, auch selbst vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu können (OLG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2003, 6 U 91/03, NJW-RR 2004, 692 ).