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   OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14   

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https://dejure.org/2014,40039
OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14 (https://dejure.org/2014,40039)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2014 - 6 W 187/14 (https://dejure.org/2014,40039)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 6 W 187/14 (https://dejure.org/2014,40039)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch im Ordnungsmittelverfahren haftet der Amazon-Händler für wettbewerbswidriges Verhalten von Amazon / Verstoß gegen einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

  • online-und-recht.de

    Ordnungsgelder gegen Amazon-Händler wegen Amazon-Wettbewerbsverstöße gerechtfertigt

  • rewis.io
  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890 ; ZPO § 572 Abs. 1
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ordnungsgelder gegen Amazon-Händler wegen Amazon-Verstoß

  • hkmw-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Verschulden des Marketplace-Händlers bei Fehlern von Amazon begründet Ordnungsgeld

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler haftet auch im Ordnungsmittelverfahren für Wettbewerbsverstöße von Amazon

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 04.09.2014 - 81 O 87/13

    Rechtsverstöße von Amazon in Bezug auf unrichtige UVP-Angaben sind dem Händler

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14
    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 04.09.2014 - 81 O 87/13 SH I - wird zurückgewiesen.

    Der Schuldnerin war daher spätestens mit Zustellung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln vom 22.07.2013 (Az. 81 O 87/13) bekannt, dass den von ihr auf der Verkaufsplattform eingepflegten Angeboten durch die Fa. B UVP's gegenüber gestellt werden, die im Einzelfall nicht gültig bzw. nicht mehr aktuell sind.

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14
    Aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) folgt bei vom Richter zu treffenden Entscheidungen die Verpflichtung des Gerichts, das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung - hier über die Frage der Abhilfe - erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; BVerfGE 83, 24 [35]; BVerfG NJW 2000, 131) und die Entscheidung im Hinblick auf etwaiges neues Vorbringen in der Beschwerdeschrift zu begründen.
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14
    Aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) folgt bei vom Richter zu treffenden Entscheidungen die Verpflichtung des Gerichts, das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung - hier über die Frage der Abhilfe - erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; BVerfGE 83, 24 [35]; BVerfG NJW 2000, 131) und die Entscheidung im Hinblick auf etwaiges neues Vorbringen in der Beschwerdeschrift zu begründen.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14
    Aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) folgt bei vom Richter zu treffenden Entscheidungen die Verpflichtung des Gerichts, das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung - hier über die Frage der Abhilfe - erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; BVerfGE 83, 24 [35]; BVerfG NJW 2000, 131) und die Entscheidung im Hinblick auf etwaiges neues Vorbringen in der Beschwerdeschrift zu begründen.
  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 1859/13

    Benutzung von Amazon-Bildern für eigene Angebote

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14
    Aus der von der Schuldnerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27.03.2014 (MMR 2014, 694, zitiert nach juris) folgt nichts anderes.
  • OLG Köln, 15.03.2017 - 6 W 31/17

    Ablehnung der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Feilbietens von Waren unter

    Hiervon ist auch der Senat im Beschluss vom 10.12.2014 (6 W 187/14) ausgegangen, der ebenfalls zwischen den Parteien ergangen ist.
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    In späteren Ordnungsmittelverfahren, an denen die Klägerin als Gläubigerin beteiligt war (vgl. Beschluss v. 19.12.2014, Az. 6 W 192/14; Beschluss v. 10.12.2014, Az. 6 W 187/14), hat der Senat die erstmals im Urteil vom 28.05.2014 getroffene Entscheidung zur Haftung des Anbieters bestätigt und die Begründung wie folgt vertieft:.

    Soweit sich die Beklagte auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27.03.2014 (MMR, 2014, 694, zitiert nach juris) beruft, hat der Senat zu dem darauf gestützten Einwand bereits im Beschwerdeverfahren Az. 6 W 187/14 Stellung genommen und ausgeführt, dass aus dieser Entscheidung für die vorliegend streitige Frage nichts anderes folgt.

  • OLG Celle, 28.04.2020 - 9 W 69/19

    Abänderung der Anordnung einer Sonderprüfung und Bestellung eines anderen

    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist nämlich nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren; auch grobe Verfahrensverstöße oder ein völliges Fehlen des Abhilfeverfahrens stehen seiner Durchführung daher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 W 187/14 - juris Rn. 6; Keidel/Sternal, a.a.O., § 68 Rn. 34).
  • LG Köln, 04.09.2014 - 81 O 87/13

    Rechtsverstöße von Amazon in Bezug auf unrichtige UVP-Angaben sind dem Händler

    Anmerkung Die Entscheidung wurde in der Berufungsinstanz durch das OLG Köln (Beschl. v. 04.09.2014 - Az.: 10.12.2014 - Az.: 6 W 187/14) bestägt.
  • OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung bei Angebot von Waren über die

    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28.05.2013, 6 U 178/13 - juris; Beschluss vom 10.12.2014, 6 W 187/14 - juris; Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 192/14; zuletzt Urteil vom 24.04.2015, 6 U 175/14) machen sich Anbieter, die ihre Produkte auf der Verkaufsplattform Amazon eingepflegt haben, die dortigen Angaben für das von ihnen als Verkäufer angebotene und beworbene Produkt zu eigen.
  • OLG Celle, 05.05.2021 - 9 W 58/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eines Hinweises auf

    Auch grobe Verfahrensverstöße oder ein völliges Fehlen des Abhilfeverfahrens stehen der Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht daher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 W 187/14 -, juris Rn. 6).
  • OLG Celle, 17.04.2023 - 9 W 41/23

    Einstweilige Verfügung; Ausschluss eines Aktionärs vom Aktien-Bezugsrecht; kein

    Auch grobe Verfahrensverstöße oder ein völliges Fehlen des Abhilfeverfahrens stehen der Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht daher nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 -, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 9 W 58/21 -, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 6 W 187/14 -, juris Rn. 6).
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