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   VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10   

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https://dejure.org/2019,42351
VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10 (https://dejure.org/2019,42351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2019 - 6 ZB 19.10 (https://dejure.org/2019,42351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2019 - 6 ZB 19.10 (https://dejure.org/2019,42351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 5; VwGO § 72
    Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Lärmschutzwand

  • rewis.io

    Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Lärmschutzwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 5 ; VwGO § 72
    Erschließungsbeitragsrecht; Immissionsschutzanlage; Lärmschutzwand; Vereinbarung über die Durchführung eines Musterverfahrens; Positive Abhilfeentscheidung; Nacherhebung; Beitragserhebungspflicht; Erschließungsbeitrag; Musterverfahren; Baugebiet

  • rechtsportal.de

    KAG Art. 5a Abs. 2 Nr. 5 ; VwGO § 72
    Klage geggen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Lärmschutzwand; Antrag auf auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 6 BV 14.280

    Durch eine erschließungsbeitragsfähige Lärmschutzwand (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB),

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in einem dritten Musterverfahren (VG Regensburg, U.v. 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943) auf die Berufung eines erstinstanzlich unterlegenen Grundeigentümers im neuen Baugebiet entschieden hatte, dass die Erschließungswirkung entsprechend § 7 Abs. 2 EBS 2010 nicht auf das neue Baugebiet beschränkt sei, sondern alle Grundstücke erfasse, bei denen die Lärmschutzwand im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an einem Vollgeschoss eine Schallpegelminderung von mindestens 3 db(A) auslöse (BayVGH, U.v. 11.3.2015 - 6 BV 14.280 - BayVBl 2015, 525 Rn. 21), führte die Beklagte eine neue Aufwandsverteilung durch.

    Sie umfasste vielmehr nach dem Schreiben der Beklagten vom 11. Oktober 2010 ausdrücklich auch ein weiteres Verfahren zu einem Grundstück im neuen Baugebiet (".., dass wir dem Musterverfahren Z. und E. zustimmen"), das erst im Berufungsverfahren durch das Senatsurteil vom 11. März 2015 - 6 BV 14.280 - entschieden worden ist.

    Im Übrigen hatte das Verwaltungsgericht die Berufung im damaligen Urteil wegen für grundsätzlich bedeutsam erachteter Rechtsfragen zugelassen, welche die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage betroffen haben (Prognose, "Überkapazität") und welche durch das Senatsurteil vom 11 März 2015 - 6 BV 14.280 - in dem entscheidungserheblichen Umfang geklärt worden sind.

  • VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943
    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in einem dritten Musterverfahren (VG Regensburg, U.v. 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943) auf die Berufung eines erstinstanzlich unterlegenen Grundeigentümers im neuen Baugebiet entschieden hatte, dass die Erschließungswirkung entsprechend § 7 Abs. 2 EBS 2010 nicht auf das neue Baugebiet beschränkt sei, sondern alle Grundstücke erfasse, bei denen die Lärmschutzwand im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an einem Vollgeschoss eine Schallpegelminderung von mindestens 3 db(A) auslöse (BayVGH, U.v. 11.3.2015 - 6 BV 14.280 - BayVBl 2015, 525 Rn. 21), führte die Beklagte eine neue Aufwandsverteilung durch.

    Die Berufung ist entgegen der Ansicht des Klägers schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht in dem Musterverfahren eines Grundeigentümers aus dem neuen Baugebiet die Berufung gegen sein Urteil vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hatte.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516

    Begriff der Straßenentwässerung und Inhalt einer Anliegerbescheinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Im Gegenteil verlangt, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung hervorgehoben hat, die in Art. 5a Abs. 1 KAG (§ 127 Abs. 1 BauGB) verankerte Beitragserhebungspflicht von den Gemeinden, den Erschließungsbeitragsanspruch - bis zu dessen Erlöschen oder bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist - in voller Höhe zu realisieren und deswegen gegebenenfalls auch fehlerhafte Berechnungen zu korrigieren und Differenzen nachzufordern (BayVGH, B.v. 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516 - juris Rn. 10; vgl. auch Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 3 Rn. 10).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 4 B 54.12

    Rügefrist für Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen" Beweisanträge zu ersetzen" die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können" jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG" B.v. 6.5.2013 - 4 B 54.12 - juris Rn. 3 m.w.N).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Während ein rechtskräftiges Urteil oder ein bestandskräftiger Widerspruchsbescheid, mit dem ein Beitragsbescheid wegen fehlender Beitragspflicht aufgehoben wird, den Erlass eines neuen Beitragsbescheids - vorbehaltlich einer Änderung der Sach- oder Rechtslage - verbietet (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 20 zum Urteil; U.v. 18.11.2011 - 6 B 10.2081 - juris - Rn. 15 f. zum Widerspruchsbescheid), bewirkt die positive Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde nach § 72 VwGO kein derartiges Wiederholungsverbot.
  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 6 B 10.2081

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; erfolgreicher Anfechtungswiderspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10
    Während ein rechtskräftiges Urteil oder ein bestandskräftiger Widerspruchsbescheid, mit dem ein Beitragsbescheid wegen fehlender Beitragspflicht aufgehoben wird, den Erlass eines neuen Beitragsbescheids - vorbehaltlich einer Änderung der Sach- oder Rechtslage - verbietet (vgl. BayVGH, U.v. 27.7.2017 - 6 B 17.519 - juris Rn. 20 zum Urteil; U.v. 18.11.2011 - 6 B 10.2081 - juris - Rn. 15 f. zum Widerspruchsbescheid), bewirkt die positive Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde nach § 72 VwGO kein derartiges Wiederholungsverbot.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 13 KG 4/19
    d) Die Beklagte war nach alledem entgegen der vom Kläger vertretenen Ansicht auch nicht gehindert, nach Abhilfe (Bescheid vom 19.10.2016) durch den angefochtenen Bescheid vom 28.11.2017 erneut die Bewilligung von Kindergeld endgültig festzusetzen und in diesem Zusammenhang die hier streitige Erstattungsforderung geltend zu machen (vgl. z.B. VGH München, Beschluss v. 25.11.2019 - 6 ZB 19.10; Sächsisches LSG, Beschluss v. 04.08.2015 - L 3 AS 1030/11 B PKH; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 10.01.2007 - 2 L 141.05).
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