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| OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitpunkt und Höhe des Entstehens einer abstrakten Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungsmaßnahme oder Ausbaumaßnahme; Bedeutung des sog. Prinzips der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Maßgebliche Beitragsfestsetzungsfrist und ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 18.04.2007 - 2 K 1920/06
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
- BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2004 - 6 A 10430/04
Zulässigkeit der Nacherhebung von Beiträgen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Die abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück kann bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden (sog. Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung, vgl. OVG RP, 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).18 a) Die abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück kann bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden kann (sog. Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung, vgl. OVG RP, 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).
Der Senat hat im Übrigen wiederholt entschieden, dass der Verweis in § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG 1996 (bzw. § 39 Abs. 1 Nr. 4 KAG 1986) auf §§ 172 bis 177 AO eine Nacherhebung von Beiträgen nur unter den engen Voraussetzungen dieser Bestimmungen zulässt (6 A 286/80, AS 17, 223 ; 6 B 10837/91.OVG, KStZ 1992, 177, ESOVGRP; 6 C 11693/02.OVG; 6 A 10430/04.OVG, ESOVGRP).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1992 - 6 A 10127/92
Ausbau von Verkehrsanlagen; Grundstückseinheit; Beitragsbemessung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Ein solcher Zusammenhang war nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10127/92.OVG, AS 24, 63, ESOVGRP) allerdings nicht bereits dann gegeben, wenn Grundstücke lediglich gleichartig genutzt wurden, sondern nur dann, wenn die Grundstücke gemeinsam zu einem konkreten Zweck, insbesondere von demselben Betrieb, genutzt wurden.Selbst wenn es im Falle unterschiedlicher Eigentümer mehrerer nebeneinander oder getrennt liegender Grundstücke im Sinne des § 26 Abs. 3 Satz 1 KAG 1986 der Entscheidung der Beitragsgläubigerin überlassen werden konnte, ob sie die einzelnen Grundstücke separat oder gemeinsam zum Gegenstand der Beitragserhebung machte (vgl. OVG RP, 12 A 12949/96.OVG, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 11948/92.OVG, AS 24, 283, NVwZ-RR 1995, 225, ESOVGRP), hatte es bei Eigentümeridentität mit dem Wortlaut des § 26 Abs. 3 Satz 1 KAG 1986 sein Bewenden (vgl. 6 A 10127/92.OVG, AS 24, 63, ESOVGRP).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2000 - 12 A 10494/00
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Bei der erstmaligen Herstellung bzw. der flächenmäßigen Erweiterung einer Entwässerungseinrichtung handelt es sich aber um voneinander zu trennende unterschiedliche Maßnahmen, die jeweils eine eigenständige Beitragspflicht begründen; die hieraus folgenden selbständigen Beitragstatbestände schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern stehen nur ihrer Zusammenfassung entgegen (OVG RP, 12 A 12730/94.OVG, ESOVGRP; 12 A 10494/00.OVG, ESOVGRP).Ein "gemischter Beitragssatz" ist unwirksam (OVG RP, 12 A 12730/94.OVG, ESOVGRP; 12 A 10494/00.OVG, ESOVGRP).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10724/06
Entwässerungsbeitrag; Umlegungsverfahren; Entstehen der Beitragspflicht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Dass allein durch den Neuzuschnitt und die Umbenennung von Grundstücken im Umlegungsverfahren Beitragspflichten nicht (erneut) entstehen, hat der Senat bereits entschieden (6 A 10724/06.OVG, AS 33, 327, KStZ 2006, 239, ESOVGRP).Dass durch die Umlegung Beitragspflichten nicht (erneut) entstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (6 A 10724/06.OVG, AS 33, 327, KStZ 2006, 239, ESOVGRP).
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Sie waren schon zuvor als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken (vgl. BVerwG, IV C 22.72,BVerwGE 42, 335) auf Kommunalabgaben anzuwenden. - BFH, 12.07.2007 - X R 22/05
Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Was den Umfang der Vorläufigkeit angeht, lässt es der Bundesfinanzhof (X R 22/05, BStBl II 2008, 2) genügen, dass sich dieser im Wege der Auslegung aus Sicht eines objektiven Empfängers feststellen lässt. - BFH, 06.03.1992 - III R 47/91
Änderungen eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids (§ 165 Abs. 2 S. 1 AO
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (III R 47/91, BFHE 167, 290) sind in allen Fällen der vorläufigen Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 3 AO Grund und Umfang der Vorläufigkeit für den Abgabenpflichtigen ausreichend erkennbar anzugeben. - BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 99.81
Erschließungsbeitragssatzung - Ablösungsbestimmung - Öffentlich-rechtlicher …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Zudem räumt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (8 C 99/81, KStZ 1982, 133) zur Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot der nachträgliche Wegfall des Verbots die sich aus dem Verstoß gegen das Verbot ergebende Nichtigkeit des Vertrags nur dann aus, wenn die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags übereinstimmend den Wegfall des Verbots ins Auge gefasst hatten und die vereinbarte Leistung für die Zeit nach dem Wegfall des Verbots vorgesehen wurde. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1994 - 6 A 11948/92
Beitragsmaßstab; Tatsächliche Nutzung; Grundstückseigentümer; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Selbst wenn es im Falle unterschiedlicher Eigentümer mehrerer nebeneinander oder getrennt liegender Grundstücke im Sinne des § 26 Abs. 3 Satz 1 KAG 1986 der Entscheidung der Beitragsgläubigerin überlassen werden konnte, ob sie die einzelnen Grundstücke separat oder gemeinsam zum Gegenstand der Beitragserhebung machte (vgl. OVG RP, 12 A 12949/96.OVG, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 11948/92.OVG, AS 24, 283, NVwZ-RR 1995, 225, ESOVGRP), hatte es bei Eigentümeridentität mit dem Wortlaut des § 26 Abs. 3 Satz 1 KAG 1986 sein Bewenden (vgl. 6 A 10127/92.OVG, AS 24, 63, ESOVGRP). - VGH Hessen, 08.06.1978 - V OE 1/77
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07
Die Ermächtigung zur Nachveranlagung in § 18 Abs. 5 Satz 2 KAG 1986 für den Fall der Erhöhung der Maßstabsdaten ist nicht in das KAG 1996 übernommen worden (vgl. auch HessVGH, V OE 1/77, HSGZ 1979, 27), so dass eine solche aufgrund des Verweises in § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG 1996 auf §§ 172 bis 177 AO nur unter den - bereits erörterten - engen Voraussetzungen dieser Bestimmungen zulässig ist. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1998 - 12 A 10314/98
Kommunalabgabe; Abgabensatzung; Grundstücksbezogene Nachveranlagung; Prinzip der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1991 - 6 B 10837/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1982 - 6 A 286/80
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1985 - 12 B 42/85
- VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz für die flächenmäßige Erweiterung eines einheitlichen Kanalnetzes (vgl. Beschluss vom 19.02.1991 - 12 B 12690/90.OVG - Urteil vom 14.03.2008 - 6 A 11228/07.OVG -, AS 36, 107, 121). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag, …
Damit tritt durch die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen nicht der Zustand ein, der im Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen dazu führt, dass eine Anlage, die in einem neuen System aufgeht, das nach Lage, räumlicher Ausdehnung und Leistungskapazität mit der bisherigen Anlage nicht mehr vergleichbar ist, ihre Selbständigkeit verliert (vgl. hierzu OVG RP, 12 A 10073/97.OVG, ESOVGRP; 6 A 11228/07.OVG, KStZ 2009, 32, ESOVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17
Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen …
Durch die Schaffung einer einheitlichen Einrichtung nach § 10a KAG tritt damit nicht der Zustand ein, der im Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen zum Verlust der Selbständigkeit einer Anlage führt, die in einem neuen System aufgeht, das nach Lage, räumlicher Ausdehnung und Leistungskapazität mit der bisherigen Anlage nicht mehr vergleichbar ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. März 2008 - 6 A 11228/07.OVG -, AS 36, 107 = KStZ 2009, 32).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erlöschen der Beitragspflicht mit …
Die abstrakte Beitragspflicht kann für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme im Anschlussbeitragsrecht nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden (Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung); unterbleibt eine Beitragserhebung, erlischt ein entstandener Beitragsanspruch mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist (wie OVG RP, Urteil vom 14. März 2008 - 6 A 11228/07.OVG - AS 36, 107 = KStZ 2009, 32).Rn. 17 Ein grundsätzliches Klärungsbedürfnis besteht auch nicht hinsichtlich der in der Antragsbegründung angesprochenen Frage, ob ein Beitrag "nur nach derjenigen Rechtslage" erhoben werden darf, "die im Zeitpunkt der Aufwendungen galt." In der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. März 2008 - 6 A 11228/07.OVG - AS 36, 107 = KStZ 2009, 32) ist geklärt, dass die abstrakte Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf eine bestimmte Herstellungs- oder Ausbaumaßnahme nur einmal, also zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Höhe, entstehen und grundsätzlich nur in diesem Umfang festgesetzt werden kann (Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung); unterbleibt eine Beitragserhebung, erlischt ein entstandener Beitragsanspruch mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist.
- VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
Inwieweit auf eine Maßstabsregelung ausnahmsweise verzichtet werden kann, weil Anwendungsfälle tatsächlich nicht entstehen und auch nicht entstehen werden oder inwieweit der Beitragssatz Ausdruck einer im Wesentlichen vorteilsgerechten Verteilung sein kann, ist bislang nicht abschließend geklärt (…OVG LSA, Urt. v. 11.09.2012, a. a. O.;… vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 11.12.2003, 9 A 340/02; v. 13.09.2006, 9 A 78/06 m. w. N.; OVG Koblenz, U. v. 14.03.2008, 6 A 11228/07, juris). - VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke, …
Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht enthaltene Maßstabsregelung nur eine unbeachtliche Anzahl von Fällen betrifft (OVG Koblenz, U. v. 14.03.2008 - 6 A 11228/07 -, juris). - VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10
Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen
Erst wenn dieser für die Grundstückseigentümer nicht mehr "gerecht" ist oder sie wegen seiner - infolge der in der Satzung enthaltenen Maßstabselemente - wegen seiner Höhe "über"vorteilt, kann eine mangelhafte Ausgestaltung des Maßstabes zu seiner Nichtigkeit führen (so auch OVG Koblenz, U. v. 14.03.2008, 6 A 11228/07, juris).
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