Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,30708
OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22 (https://dejure.org/2025,30708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2025 - 6 A 253/22 (https://dejure.org/2025,30708)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2025 - 6 A 253/22 (https://dejure.org/2025,30708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,30708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GlüStV 2021 § 24 Abs. 1
    Verbundspielhalle; Klage auf Erteilung einer befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Kohärenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Die Regelungen dienen der Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren, weswegen die damit einhergehenden Eingriffe von Art. 12 Abs. 1 GG gedeckt sind und sie nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1630/12,1694/12,1874/12 -, juris Rn. 130 ff., 171 ff.).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers dürfte auch wegen des "Abkühlungseffekts", der durch einen größeren Abstand zwischen Spielhallen bewirkt wird, nicht offensichtlich fehlsam sein (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 1 BvR 1630/12 1 BvR 1694/13 1 BvR 1874/13 -, juris Rn. 149 ff.;… BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 42;… EuGH, Urt. v. 12. Juni 2014 - C-156/13 -, juris Rn. 3, v. 28. September 2010 - C-316/07 Markus Stoß u. a.- , juris Rn. 91 ff.).

    "Trotz des Konkurrenzverhältnisses zwischen den - durch Abstandsgebote regulierten - Spielhallen und den - auch mit fiskalischen Interessen betriebenen - Spielbanken - hat das Bundesverfassungsgericht für die Sach- und Rechtslage in Berlin und im Saarland eingehend begründet, dass und warum das Angebot des Automatenspiels in Spielbanken in seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung nicht den Zielen der Bekämpfung der Spielsucht und der Kanalisierung des Spieltriebs zuwiderläuft und sich nicht an fiskalischen Interessen der Länder orientieren darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 141 ff.).

    Unterschiedliche Regelungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt; selbst föderal unterschiedliche oder auch konkurrierende Lösungswege sind nicht von vornherein unzulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 123).

    Rn. 17 Schließlich lässt sich ein die Zielerreichung aufhebendes strukturelles Defizit wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland nicht mit der unterschiedlichen Handhabung des Glückspielstaatsvertrags in den Ausführungsbestimmungen der Länder begründen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 123, SächsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2024 - 6 A 685/21 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 18.12.2024 - 6 A 685/21

    Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Rn. 17 Schließlich lässt sich ein die Zielerreichung aufhebendes strukturelles Defizit wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland nicht mit der unterschiedlichen Handhabung des Glückspielstaatsvertrags in den Ausführungsbestimmungen der Länder begründen (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 123, SächsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2024 - 6 A 685/21 -, juris Rn. 12).

    Rn. 21 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2024 - 6 A 685/21 -, juris Rn. 16).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (SächsOVG, Beschl. 18. Dezember 2024 - 6 A 685/21 -, juris Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 04.07.2024 - 6 A 723/21

    Glückspielrecht; Spielhalle; Untersagung; Verbundverbot; Mindestabstand

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Altspielhallen -wie die streitbefangene Spielhalle 2 - seit 1. Juli 2017 unter den glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt des § 24 Abs. 1 GlüStV fallen (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2024 - 6 A 723/21 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Die Klägerin verkennt, dass dem Gesetzgeber bei der Abwehr polizeilicher Gefahren ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zusteht (SächsOVG, Beschl. v. - 6 A 723/21 -, juris Rn. 29 mit Verweis auf EuGH, Urt. v. 8. September 2010 - C-316/07 Markus Stoß u. a.-, juris Rn. 91 ff.).

    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 4. Juli 2024 - 6 A 723/21 - (…juris Rn. 10) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 12.08.2024 - 6 A 498/21

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand zu Schulen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2024 - 6 A 498/21 -, juris Rn. 2).

    Auch hinsichtlich der Erforderlichkeit bestehen keine Zweifel, ist doch in den Blick zu nehmen, dass Automatenspiele und Casinospiele das höchste Risiko für ein problematisches Spielverhalten darstellen und sie daher einer besonders strengen Regulierung bedürfen (st. Rspr., vgl. zur Abstandsregelung: SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2024 - 6 A 498/21 -, juris Rn. 7 ff. unter Berufung auf die Studie "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2019, Ergebnisse des Surveys 2019 und Trends", S. 84).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Insgesamt unterliegen Spielbanken dabei im Hinblick auf die Bekämpfung von Glücksspielsucht Anforderungen, die jedenfalls kein geringeres Schutzniveau als die Regelungen für Spielhallen gewährleisten (vgl. hierzu und zum Folgenden auch BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Dem hat sich der Senat für die Sach- und Rechtslage in Sachsen, wo das Spiel in Spielbanken aufgrund der begrenzten Zahl der Standorte (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SächsSpielbG nur drei, nach Satz 3 bis zu zwei weitere, soweit es der Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV nicht zuwiderläuft) im Vergleich zu Berlin (fünf) und Saarland (sieben) noch stärker aus dem Alltag herausgehoben ist, vollumfänglich angeschlossen (vgl. näher Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21

    Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Entgegen der Ansicht der Klägerin wird daher die Kohärenz des Verbundverbots nicht durch unterschiedliche Übergangsregelungen zum Verbundverbot in anderen Bundesländern beeinträchtigt (vgl. ebenso VGH BW, Beschl. v. 13. September 2022 - 6 S 3652/21 -, juris Rn. 26. ff.).
  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Rn. 13 Die grundsätzliche Geeignetheit des Verbundverbots zur Suchtprävention im Bereich des Glücksspiels wird entgegen dem Antragsvorbringen auch nicht durch das Glücksspielangebot in Spielbanken aufgehoben, wie der Senat bereits entschieden hat (SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 6 B 44/19 -, juris Rn. 11):.
  • OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Rn. 19 Soweit die Klägerin an mehreren Stellen ihres Antragsvorbringens pauschal auf erstinstanzliches Vorbringen verweist, ist keine weitere Prüfung veranlasst, da die Klägerin damit den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht genügt (SächsOVG, Beschl. v. 30. Januar 2023 - 6 A 773/20 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 14.04.2022 - 6 A 370/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Spielhalle; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2025 - 6 A 253/22
    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 14. April 2022 - 6 A 370/21 - (…juris Rn. 6 f.) ausgeführt:.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - …

  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 …

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

  • BVerfG - 1 BvR 1630/12 (anhängig)
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2026 - 6 S 1182/25

    Vereinbarkeit des Abstandsgebots und des Verbundverbots für Spielhallen mit …

    Rn. 19 (2) Das Abstandsgebot und das Verbundverbot erweisen sich als zur Erreichung des Ziels, durch eine Verringerung der Zahl und eine Auflockerung der Dichte an Spielhallen zu einer effektiven Spielsuchtprävention und -bekämpfung beizutragen, geeignet, erforderlich und angemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2022 - 6 S 3652/21 -, ZfWG 2022, 466 und Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, ZfWG 2017, 305 ; zu entsprechenden, auf § 25 Abs. 1 und 2 GlüStV 2012 beruhenden Vorschriften aus Berlin und dem Saarland: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 ; vgl. zu den Berliner Vorschriften auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; ebenso zum sächsischen Recht SächsOVG, Beschluss vom 14.07.2025 - 6 A 253/22 -, juris Rn. 9).

    Ein Verstoß gegen das Kohärenzgebot kann vorliegen, wenn eine die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit einschränkende Regelung durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert wird, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt, oder wenn die Zielerreichung durch Ausnahmen von den Bestimmungen des Gesetzes, die wegen ihres Umfangs zu einem dem Gesetzesziel widersprechenden Ergebnis führen, konterkariert wird (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 14.07.2025 - 6 A 253/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2026 - 6 S 1827/24

    Anspruch auf Teilnahme von Betreibern eines Spielhallenverbundes an einem …

    Im Ergebnis werden damit auch die Öffnungsklausel des § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 und die darauf beruhenden Ausnahmeregelungen in den unterschiedlichen Bundesländern dem Anliegen gerecht, das Ziel des Schutzes vor den von Spielsucht ausgehenden Gefahren in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2026 - 6 S 1682/24 - und vom 18.08.2025 - 6 S 119/24 -, jeweils n.v., sowie grundlegend Beschluss vom 13.09.2022 - 6 S 3652/21 -, ZfWG 2022, 466 ;… ebenso SächsOVG, Beschlüsse vom 04.07.2024 - 6 A 723/21 -, juris Rn. 10 und vom 14.07.2025 - 6 A 253/22 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2026 - 10 ME 79/26

    Gestattung des Weiterbetriebs einer von einem Gewerbetreibenden betriebenen …

    Dieser weite Spielraum ist erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2025 - 6 A 253/22 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluss vom 9.9.2010 -, juris Rn. 10;… Senatsurteil vom 5.11.2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 65 und 67, sowie Senatsbeschluss vom 18.6.2024 - 10 LA 10/24 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht