Rechtsprechung
| BVerwG, 02.08.2024 - 6 A 3.24 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit für Klage auf Aufhebung einer bestandskräftigen Verbotsverfügung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 50 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 83 S 1 VwGO, § 18 S 2 VereinsG, § 3 Abs 1 VereinsG
Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit für Klage auf Aufhebung einer bestandskräftigen Verbotsverfügung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 2 ; VereinsG § 3 Abs. 2 Nr. 2
Verweis des Rechtsstreits an das sachlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin betreffend ein Vereinsverbot - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.04.2016 - 1 A 9.15
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Organisationsverbot; Vollzug; erstinstanzliche …
Auszug aus BVerwG, 02.08.2024 - 6 A 3.24
Diese gerichtliche Zuständigkeit erstreckt sich zudem auf ein Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG, das ein Vereinsverbot ersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - NVwZ-RR 2016, 579 m. w. N.).Demgegenüber werden Klagen gegen Verfügungen, die ihrem materiellen Gehalt nach kein Vereinsverbot enthalten, nicht von der Spezialvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erfasst (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - NVwZ-RR 2016, 579 Rn. 4).
- BVerwG, 13.05.2020 - 6 PKH 6.19
Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 02.08.2024 - 6 A 3.24
Daher sind von der Zuständigkeitsregelung nicht nur Anfechtungsklagen im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erfasst, sondern sämtliche Streitigkeiten, die um die - ursprüngliche - Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Verbots geführt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 6 PKH 6.19 - juris Rn. 5 f.). - BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02
Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht …
Auszug aus BVerwG, 02.08.2024 - 6 A 3.24
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Katalog der erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in § 50 Abs. 1 VwGO um Ausnahmen zu § 45 VwGO, die auf eng begrenzte Fälle beschränkt bleiben sollen und deshalb restriktiv auszulegen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 ).
- BGH, 31.08.2026 - KVB 18/26
Beschwerdezuständigkeit
Derartige Ausnahmeregelungen, die das Revisions- und Rechtsbeschwerdegericht zu einer Überprüfung des Streitgegenstands nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht verpflichten und die im Einzelfall einer gesonderten sachlichen Rechtfertigung bedürfen (BVerfG…, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56, BVerfGE 8, 174, 176 f. [juris Rn. 18 f.] zu § 9 BVerwGG;… s.a. BGHZ 240, 227 Rn. 23 - Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb - Amazon), sind nach allgemeinen Grundsätzen eng auszulegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1984 - 9 A 1.84, juris Rn. 2;… vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02, BVerwGE 117, 244, 245 [juris Rn. 6]; vom 2. August 2024 - 6 A 3.24, juris Rn. 6, jew. zu § 50 VwGO).Rn. 15 III. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2016 - 1 A 9/15, juris Rn. 7; vom 2. August 2024 - 6 A 3/24, juris Rn. 9).
- VG Potsdam, 18.11.2025 - 3 L 907/25
Breitbandausbau, Dienstleistungskonzession, Glasfaser, Kartellvergaberecht, …
Als Ausnahmevorschriften sind die Regelungen in § 149 GWB grundsätzlich nicht analogiefähig und eng auszulegen (…vgl. von Hoff, in: Gabriel/Mertens/Stein/Wolf (Hrsg.), BeckOK Vergaberecht, Stand: 1. Mai 2014, § 149 GWB Rn. 1a; zur Systematik allg. etwa: BVerwG, Beschluss vom 2. August 2024 - 6 A 3/24 -, juris, Rn. 6.; zur grds. Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 97 ff. GWB im Bereich der Beschaffung von Telekommunikationsdiensten vgl. BKartA Bonn…, Beschluss vom 2. September 2011 - VK 1 - 108/11 -, juris, Rn. 111 m.w.N.).
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