Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 60 Abs. 5 i. V. m. Art. 3 EMRK
Asyl; Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Russische Föderation; Tschetschenien; Sippenhaftung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.12.2017 - 1 K 344/16
- OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18.A
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Das ist indes nicht der Fall; vielmehr ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Feststellungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2018 (- 1 A 4.17 -, juris Rn. 133 und 135 f.), dass sie zeitlich überholt sind. - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Zudem scheitert die grundsätzliche Bedeutung dieser Fragen auch daran, dass sich dieser Zulassungsgrund im Asylprozess - von einer hier nicht einschlägigen Ausnahme abgesehen - prinzipiell nicht unter Annahme von Tatsachen begründen lässt, die von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweichen, wenn diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) erschüttert werden (…vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18 -, juris Rn. 8 f. m. w. N. und v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, juris Rn. 9 zum Revisionsrecht). - OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Zudem scheitert die grundsätzliche Bedeutung dieser Fragen auch daran, dass sich dieser Zulassungsgrund im Asylprozess - von einer hier nicht einschlägigen Ausnahme abgesehen - prinzipiell nicht unter Annahme von Tatsachen begründen lässt, die von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweichen, wenn diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) erschüttert werden (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18 -, juris Rn. 8 f. m. w. N. und v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, juris Rn. 9 zum Revisionsrecht).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18
Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (…vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.). - OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18
Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Zudem scheitert die grundsätzliche Bedeutung dieser Fragen auch daran, dass sich dieser Zulassungsgrund im Asylprozess - von einer hier nicht einschlägigen Ausnahme abgesehen - prinzipiell nicht unter Annahme von Tatsachen begründen lässt, die von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt abweichen, wenn diese Feststellungen nicht mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) erschüttert werden (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2020 - 6 A 593/18 -, juris Rn. 8 f. m. w. N. und v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, juris Rn. 9 zum Revisionsrecht). - OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19
Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v. …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2021 - 6 A 347/18
Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
- OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 535/18
Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; inländische Fluchtalternative; …
Rn. 8 Zu diesen Feststellungen, die sich auf Personen nicht nur aus Dagestan, sondern dem gesamten Nordkaukasus beziehen, und die sich der Senat zu eigen macht (vgl. auch bereits Beschl. d. Senats v. 5. Mai 2021 - 6 A 347/18.A - und v. 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A -, jeweils zur Veröffentlichung in juris vorgesehen), ist lediglich ergänzend anzumerken, dass der Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 21. Mai 2018 (Stand April 2018) die oben genannte und von den Klägern zitierte Einschränkung (auch für Tschetschenen) nicht mehr enthält, ebenso wenig wie der aktuelle Lagebericht vom 2. Februar 2021 (Stand Oktober 2020).
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