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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24193
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11 (https://dejure.org/2011,24193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2011 - 6 A 403/11 (https://dejure.org/2011,24193)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 6 A 403/11 (https://dejure.org/2011,24193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Ausnahme Gleichstellungsbeauftragte Vertrauensmann der Schwerbehinderten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze Laufbahnverordnung Ausnahme Gleichstellungsbeauftragte Vertrauensmann der Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVO NRW § 6 Abs. 1; LVO NRW § 52 Abs. 1
    Anforderungen an die Höchstaltersgrenze sind in den Neuregelungen nach §§ 6 Abs. 1 , 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW hinreichend umgesetzt; Umsetzung der Anforderungen an die Höchtsaltersgrenze in den Neuregelungen nach §§ 6 Abs. 1 , 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Höchstaltersgrenze sind in den Neuregelungen nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW hinreichend umgesetzt; Umsetzung der Anforderungen an die Höchtsaltersgrenze in den Neuregelungen nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11
    Die Neuregelungen stehen der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe entgegen, wenn der Beamtenbewerber seinen Verbeamtungsantrag in der Übergangszeit zwischen den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 u.a. - und dem Inkrafttreten der Neuregelungen am 18. Juli 2009 gestellt hat und die Voraussetzungen auf der Grundlage der neu gefassten Bestimmungen nicht erfüllt.

    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 (145 f.) = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6).

    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).".

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 29.03.2011 - 2 C 18.09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 6 A 403/11
    Die vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 9. Februar 2009 - 2 C 18.09 - aufgezeigten Anforderungen an die Höchstaltersgrenze sind in den Neuregelungen nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 LVO NRW n.F hinreichend umgesetzt.
  • VG Düsseldorf, 06.08.2013 - 2 L 673/13

    Erfolgloser Antrag eines Polizeivollzugsbeamten auf Erlass einer auf …

    Rn. 26 Vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 2 L 522/13 -, sowie die ständige Rechtsprechung, u. a. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 6 A 403/11 -, juris, wonach Lehrer, die einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Feststellung der Unwirksamkeit der alten und vor Inkrafttreten der neuen laufbahnrechtlichen Regelung zur Höchstaltersgrenze und somit zu einem Zeitpunkt gestellt haben, als eine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze nicht existierte, kein schutzwürdiges Vertrauen darauf haben, in eine von einer Höchstaltersgrenze unabhängige Einstellung in das Beamtenverhältnis zu gelangen.
  • VG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 L 522/13

    Vorwegnahme der Hauptsache hinsichtlich des Hinausschiebens des Eintritts in den …

    Rn. 27 Vgl. auch die ständige Rechtsprechung, u. a. OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 6 A 403/11 -, juris, zu den Fällen der Übernahme von Bewerbern in das Beamtenverhältnis auf Probe, die ihre Anträge nach Unwirksamkeit der alten und vor Inkrafttreten der neuen laufbahnrechtlichen Regelung zur Höchstaltersgrenze und somit zu einem Zeitpunkt gestellt haben, als eine laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze nicht existierte.
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