Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Privatunterricht wegen anderer Glaubensüberzeugung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; Gesundheitliche Gründe als Ausnahme zur Genehmigung von Privatunterricht; Beschränkung des Staates im schulischen Bereich auf das Wächteramt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; Gesundheitliche Gründe als Ausnahme zur Genehmigung von Privatunterricht; Beschränkung des Staates im schulischen Bereich auf das Wächteramt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflicht (Befreiung) - Glaubensfreiheit und Schulpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 LB 4075/01
Philadelphia-Schule; Privatunterricht; Religionsfreiheit; Sexualkunde; …
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
In der inzwischen zu einem vergleichbaren Fall ergangenen Entscheidung des Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 5. März 2003 (13 LB 4075/01) werde grundsätzlich ein Anspruch auf Gestattung von Privatunterricht aus Gründen der Gewissens- und Glaubensüberzeugung anerkannt.Mit dem Nds. OVG Lüneburg (Urt. vom 05.03.2003, 13 LB 4075/01; bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, 6 B 41.03) geht die Kammer davon aus, dass weder dieser Vorschrift noch anderen Regelungen des Gesetzes Vorgaben dafür zu entnehmen sind, welche Ausnahmegründe die Gestattung von Privatunterricht rechtfertigen können.
Eine die Ausnahmegenehmigung rechtfertigende schädliche Entwicklung mag auch eine beachtenswerte und anders nicht auflösbare Konfliktlage sein, die in der Glaubensüberzeugung des Schülers und seiner Familie ihren Grund hat (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, aaO.).
Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg…, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim…, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG…, Beschl. vom 29.04.2003, aaO.; VG Osnabrück…, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, aaO.; BVerwG…, Beschl. vom 07.10.2003, aaO.).
Gleichwohl wurden die Beweisanträge bis zum Ablauf der genannten Frist nicht gestellt, obgleich die Anträge ihren Anknüpfungspunkt in den Ausführungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in dem Urteil vom 5. März 2003 (aaO.) haben, wie von der Prozessbevollmächtigten der Kläger dargelegt wurde.
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Vor allem im schulischen Bereich ist der Staat nicht auf das ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zugewiesene Wächteramt beschränkt; vielmehr ist der staatliche Erziehungsauftrag (Art. 7 GG) im Bereich der Schule dem Elternrecht gleichgeordnet (BVerfG, Urt. vom 21.12.1977, BVerfGE 47, 46).Diese Grundsätze gehen hinsichtlich der Sexualerziehung auf die "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Sexualerziehung in der Schule" vom 3. Oktober 1968 zurück, die als verfassungsmäßig erkannt worden sind (BVerfG, Beschl. vom 21.11.1977, BVerfGE 47, 46).
Hierbei steht den Eltern kein Mitwirkungs-, sondern lediglich ein Informationsrecht zu (BVerfG, Beschl. vom 21.11.1977, aaO., S. 76).
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Der mit der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Schule verbundene Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und das Gemeinwohlinteresse erwarten lässt (wie BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, DVBl 2003, 999).Ein Verbleiben ihrer Söhne an einer solchen Einrichtung ist den Klägern zuzumuten (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, DVBl. 2003, 999).
In Bezug auf den Konflikt zwischen dem Recht der Eltern einerseits, ihren Kindern ihre Glaubensüberzeugung zu vermitteln und sie von für falsch oder schädlich gehaltenen Glaubensüberzeugungen und -einflüssen fernzuhalten, sowie dem korrespondierenden Recht ihrer Kinder, entsprechend erzogen zu werden, und andererseits den dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordneten staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz hat das Bundesverfassungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung vom 29. April 2003 (DVBl. 2003, 999) ausgeführt:.
- BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Ebenso wenig könne die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 7. Oktober 2003 (6 B 41.03) geteilt werden.Mit dem Nds. OVG Lüneburg (…Urt. vom 05.03.2003, 13 LB 4075/01; bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, 6 B 41.03) geht die Kammer davon aus, dass weder dieser Vorschrift noch anderen Regelungen des Gesetzes Vorgaben dafür zu entnehmen sind, welche Ausnahmegründe die Gestattung von Privatunterricht rechtfertigen können.
Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg…, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim…, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG…, Beschl. vom 29.04.2003, aaO.; VG Osnabrück…, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 05.03.2003, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, aaO.).
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Auch bei prinzipieller Gleichrangigkeit von schulischer und häuslicher Erziehung stellt ein pädagogisches Konzept, das der Durchsetzung der in der Landesverfassung und im Schulgesetz normierten Wertentscheidungen dient, keinen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Eltern und ihrer Kinder dar, wenn die gebotene Toleranz und Neutralität gewahrt und eine Indoktrination vermieden wird (wie BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Urteil vom 24.09.2003, DVBl 2003, 1526).In einer weiteren Entscheidung vom 24. September 2003 (2 BvR 1436/02, DVBl 2003, 1526 - sog. "Kopftuchentscheidung") hat das Bundesverfassungsgericht diese Darlegungen bekräftigt und herausgestellt, dass bei einem unausweichlichen Aufeinandertreffen der unterschiedlichen religiösen Auffassungen in der Schule am nachhaltigsten durch die Erziehung ein tolerantes Miteinander mit Andersgesinnten geübt werden könne.
- BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
Schulwesen - Neutralitätsgebot - Beeinflussung
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Auch bei prinzipieller Gleichrangigkeit von schulischer und häuslicher Erziehung stellt ein pädagogisches Konzept, das der Durchsetzung der in der Landesverfassung und im Schulgesetz normierten Wertentscheidungen dient, keinen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Eltern und ihrer Kinder dar, wenn die gebotene Toleranz und Neutralität gewahrt und eine Indoktrination vermieden wird (wie BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Urteil vom 24.09.2003, DVBl 2003, 1526).Unzulässig ist nur eine gezielte Beeinflussung oder Agitation im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung, die über die verfassungsrechtlich und schulgesetzlich vorgegebenen Wertentscheidungen hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54 m.w.N.).
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Das für eine solche Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse der Kläger ist hier gegeben, weil mit einer Wiederholung der von der Beklagten getroffenen Entscheidung zu rechnen ist, wenn die Söhne der Kläger zu ihrer Familie nach Niedersachsen zurückkehren sollten und - womit in einem derartigen Fall zu rechnen wäre - die Kläger erneut um die Gestattung von Privatunterricht nachsuchen würden (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 25.08.1993, DVBl. 1994, 168). - BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86
Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
(BVerfG, Beschl. vom 11.12.2000, NVwZ-RR 2001, 311 m.w.N.; BVerfG, Beschl. vom 05.09.1986, BayVBl. 1986, 752). - BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00
Richtervorlage - Verfassungsmäßige Regelung - Erfüllung der Schulpflicht - …
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
(BVerfG, Beschl. vom 11.12.2000, NVwZ-RR 2001, 311 m.w.N.; BVerfG, Beschl. vom 05.09.1986, BayVBl. 1986, 752). - BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02
Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg…, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim…, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG…, Beschl. vom 29.04.2003, aaO.; VG Osnabrück…, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg…, Urt. vom 05.03.2003, aaO.; BVerwG…, Beschl. vom 07.10.2003, aaO.). - VG Augsburg, 30.04.2002 - Au 9 K 02.294
- VerfGH Bayern, 13.12.2002 - 73-VI-01
Schulpflicht trotz entgegenstehender religiöser Überzeugung
- OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 13 LA 107/04
- VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15
Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht
Insbesondere dann, wenn es - wie hier - nicht um eine Befreiung von dem Unterricht in einem bestimmten Fach, sondern um eine komplette Unterrichtung zu Hause geht, setzt die Gestattung von Unterricht außerhalb der Schule zwingende Gründe voraus (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 17.12.2003 - 6 A 568/02 -, juris). - VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02
Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; …
Rn. 28 Die Frage des Gerichts in dem Parallelverfahren 6 A 568/02, ob es eine Begebenheit im Schulablauf während der Grundschulzeit gegeben habe, die ihre Erziehungsgrundsätze berührt habe, hat der dortige Kläger zwar bejaht; er vermochte sich aber nicht mehr zu erinnern, worum es hierbei gegangen war.Auch wurde keine Veranlassung gesehen, hierzu ein Gespräch mit der Schule zu suchen, wie von den Klägern des Verfahrens 6 A 568/02 eingeräumt wurde.
- OLG Brandenburg, 14.07.2005 - 9 UF 68/05
Teilweise Entziehung des Sorgerechts bei mangelnder Mitwirkung an Erfüllung der …
73-VI-01 - zitiert nach Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. September 2002, Az: 7 ZB 02.1701 - zitiert nach Juris; VGH Mannheim NVwZ-RR 2003, 561, 562; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003, Az.: 6 A 568/02 - zitiert nach Juris).
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06
Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag; …
Rn. 51 Weiterführend VGH BW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, NVwZ-RR 2003, 561 ff.; ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 16. März 1992- 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224 f.; vom 13. März 1998 - 7 ZS 98446 - vom 18. September 2002 - 7 ZB 02.1701 - vom 15. Juli 2003 7 ZB 03.1368 - VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 6 A 568/02 - VG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 2003 2 VG 4333/2002 -. - VG Arnsberg, 20.03.2007 - 10 L 146/06
Rechtmäßigkeit des Fernhaltens schulpflichtiger Kinder vom Besuch der Grundschule …
2001, 202; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/02 -, NVwZ-RR 02, 561 ff; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 6 A 568/02 - in: SchulR. - VG Hamburg, 27.02.2006 - 15 E 340/06
Behörde kann Schulpflicht zwangsweise durchsetzen
Auch die Fachgerichtsbarkeit hat einhellig in gleicher Weise entschieden (so zuletzt m.w.N. VG Arnsberg, Beschluss vom 20.12.2005, 10 L 968/05, Juris; siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 5.3.2003, 13 LB 4075/01, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 17.12.2003, NdsVBl 2005, 23 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2004, NordÖR 2004, 110). - VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 968/05 2001, 202; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/02 -, NVwZ-RR 02, 561 ff; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 6 A 568/02 - in: SchulR.
- VG Arnsberg, 20.12.2005 - 10 L 1020/05
Einhaltung der Schulbesuchspflicht für alle schulpflichtigen Schüler ; Androhung …
2001, 202; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/02 -, NVwZ-RR 02, 561 ff; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 6 A 568/02 - in: SchulR.
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