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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13117
VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02 (https://dejure.org/2003,13117)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 (https://dejure.org/2003,13117)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02. April 2003 - 6 A 83/02 (https://dejure.org/2003,13117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geltungsdauer einer Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsverstoß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 40 Anl 13 FeV
    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer; Geschwindigkeitsverstoß; Mitwirkungspflicht; Punktsystem; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 686
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2000 - 12 L 2377/00

    Androhung; Aufklärung; Aussageverhalten; Dauer; Ermessen; Ermessenserwägung; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG…, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig…, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw., nicht unmissverständlich jedoch vom Beklagten angeführte Stelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8: die dort zum Stichwort Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zitierten Rechtsprechung hatte jeweils Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h zu beurteilen).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG…, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig…, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00 - m. w. Nw., nicht unmissverständlich jedoch vom Beklagten angeführte Stelle bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. A., § 31a StVZO Rn 8: die dort zum Stichwort Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zitierten Rechtsprechung hatte jeweils Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h zu beurteilen).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung einer Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG…, Urt. vom 17.12.1982 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m. w. N.;… Beschl. vom 21.10.1987 - Buchholz, aaO., Nr. 18 m. w. N.; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96 - Nds. OVG, Beschl. vom 17.02.1999 - 12 L 669/99 -, Beschl. vom 27.06.00 - 12 L 2377/00).

    Im Anschluss daran durfte der Beklagte das Verhalten der Klägerin als erkennbare Verweigerung weiterer Mitwirkung zur Täterfeststellung verstehen, so dass es auf die Frage, ob die Klägerin rechtzeitig zur Mitwirkung aufgefordert worden ist, nicht ankommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).

  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Dies macht ihre vorangegangene Weigerung nicht ungeschehen und konnte die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht hindern, da - unstreitig - zwischenzeitlich die dreimonatige Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 2 OWiG i.V.m. den §§ 24, 26 Abs. 3, StVG und den §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO eingetreten war (vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen…, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 -, 24.03.1999 - 6 A 6351/98 -, 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und 29.05.2002 - 6 A 5/02 -, ; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG…, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Im Anschluss daran durfte der Beklagte das Verhalten der Klägerin als erkennbare Verweigerung weiterer Mitwirkung zur Täterfeststellung verstehen, so dass es auf die Frage, ob die Klägerin rechtzeitig zur Mitwirkung aufgefordert worden ist, nicht ankommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG…, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig…, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Im Anschluss daran durfte der Beklagte das Verhalten der Klägerin als erkennbare Verweigerung weiterer Mitwirkung zur Täterfeststellung verstehen, so dass es auf die Frage, ob die Klägerin rechtzeitig zur Mitwirkung aufgefordert worden ist, nicht ankommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 17; Beschl. vom 23.12.1996 - 11 B 84/96; Beschl. vom 14.05.1997 - 3 B 28/97).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG…, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG…, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig…, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02

    Erstreckung des Verbots eines Vereins auf alle eingegliederten Organisationen - …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Dies macht ihre vorangegangene Weigerung nicht ungeschehen und konnte die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht hindern, da - unstreitig - zwischenzeitlich die dreimonatige Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 2 OWiG i.V.m. den §§ 24, 26 Abs. 3, StVG und den §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO eingetreten war (vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen…, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein…, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 -, 24.03.1999 - 6 A 6351/98 -, 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und 29.05.2002 - 6 A 5/02 -, ; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95

    Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeug; Erledigung; Zeitpunkt der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02
    Nur wenn dies sicher feststünde, könnte erwogen werden, ob sich die Anordnung erledigt hätte (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. vom 30.09.1996 - 25 A 6279/95).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99

    Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung, …

  • BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95

    Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches - Unterlassen der Pflicht zur …

  • OVG Berlin, 30.06.1976 - I S 87.76

    Verjährung; Fahrzeugführer; Führen eines Fahrtenbuchs; Anordnung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 4 L 127/95

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung; …

  • VG Braunschweig, 10.08.2000 - 6 A 296/99

    Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Radarfoto

  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 BA 27/92

    Höchstgeschwindigkeit; Geschlossene Ortschaft; Geschwindigkeitsüberschreitung; …

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung …

    Gegen die Gebührenfestsetzung durch den Beklagten, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen unter Berücksichtigung der Ausführungen in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbescheid keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Gegen die Gebührenfestsetzung, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich; …

    Gegen die Gebührenfestsetzung durch den Beklagten, gegen die auch der Kläger keine gesonderten Einwände erhoben hat, bestehen unter Berücksichtigung der ergänzenden Ausführungen im Schriftsatz des Beklagten vom 15. Februar 2006 keine rechtlichen Bedenken (vgl. dazu VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 -).
  • VG Hannover, 27.06.2012 - 9 A 50/12

    Amtliche Anerkennung; Ermessen; Mineralwasser; Nutzungsgenehmigung; Rücknahme; …

    Insoweit bedarf es nicht einer bis ins Einzelne gehenden Kostenberechnung (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -, juris; VG Braunschweig, Urteile vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 und 6 A 602/02 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 01.04.1993 - 11 B 79/92 -, Buchholz 442.10 § 6 a StVG Nr. 6).
  • VG Oldenburg, 29.01.2026 - 7 A 6449/25

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Radfahrer; Polizeibericht; Alkohol; Gutachten nicht …

    Insoweit bedarf es allerdings nicht einer bis ins Einzelne gehenden Kostenberechnung (VG Braunschweig, Urteil vom 16. August 2004 - 6 A 477/03 -, juris; VG Braunschweig, Urteile vom 2. April 2003 - 6 A 83/02 und 6 A 602/02 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 79/92 -, Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 6; VG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 8. September 2009 - 7 A 2000/09 -).
  • VG Leipzig, 11.01.2013 - 1 K 1/12

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit der Feststellung …

    Insofern ist die angeordnete Dauer von 6 Monaten angemessen, was im Hinblick auf die mit der Anordnung erstrebten Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Überwachung des Fahrzeugbenutzers zu deren Wirksamkeit erforderlich ist (…vgl. zum Beispiel OVG NRW, Urt. v. 30.11.2005, DAR 2006, 172 ; VG Braunschweig, Urt. v. 2.3.2003, NVwZ-RR 2003, 686).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; …

    Ein Zeitraum von sechs Monaten übersteigt jedenfalls nicht das Maß der bei einem Geschwindigkeitsverstoß der hier gegebenen Größenordnung gebotenen effektiven Kontrolle und belastet den Kläger daher nicht übermäßig (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 02.04.2003 - 6 A 83/02 - …sowie Urt. vom 21.01.2004 - 6 A 57/03 - und vom 19.12.2003 - 6 A 738/02 - m.w.N.).
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