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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11635
OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20 (https://dejure.org/2023,11635)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2023 - 6 A 916/20 (https://dejure.org/2023,11635)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2023 - 6 A 916/20 (https://dejure.org/2023,11635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 55a Abs. 3 Satz 1, VwGO § 55a Abs. 4 Nr. 3, VwGO § 55d Satz 1, ERVV § 6 Abs. 1, ERVV § § 7 ff., SächsPolG § 26 Abs. 1
    Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur; Polizeirecht; Sicherstellung; Motorrad; Erforderlichkeit; Halter; Benachrichtigung; Kontaktversuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenbescheid für Amtshandlungen des Polizeivollzugsdienstes in Form des Abschleppens und der Verwahrung eines zuvor entwendeten Motorrads; Erforderlichkeit der Sicherstellung im Eigentümerinteresse

  • rechtsportal.de

    Kostenbescheid für Amtshandlungen des Polizeivollzugsdienstes in Form des Abschleppens und der Verwahrung eines zuvor entwendeten Motorrads; Erforderlichkeit der Sicherstellung im Eigentümerinteresse

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14

    Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Ob diese Voraussetzungen für eine Sicherstellung vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 7).

    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8;… v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters oder sonst Verantwortlichen ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8;… BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, SächsVBl. 2002, 268).

  • VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters sei nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheine", mithin sich in Ruf- und Sichtweite seines Fahrzeugs aufhalte (unter Verweis auf SächsOVG, Urt. v. 2. März 2017 - 3 A 531/16 -, juris Rn. 20 sowie BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters oder sonst Verantwortlichen ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (…SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Wer sich nicht in Ruf- oder Sichtweite seines Fahrzeugs aufhält, kann auch von der Polizei regelmäßig keine personal- und zeitaufwendigen Ermittlungen erwarten (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8;… v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N.; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, SächsVBl. 2002, 268).

  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Rn. 22 Insoweit sind die Regelungen für Behörden anders als für Rechtsanwälte, deren nicht qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eingereicht werden, wenn die den Schriftsatz verantwortende Person das Dokument selbst versendet (BVerwG, Beschl. v. 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 -, Ls. und juris Rn. 4).

    Bedienstete ohne Zertifikate und Passwörter sind danach vom Zugang zum Postfach ausgeschlossen (BVerwG, Beschl. v. 12. Oktober 2021 a. a. O. Rn. 11).

  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo); …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Auch den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass zur Wahrung der prozessualen Form die das Dokument verantwortende Person das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen oder einen sicheren Übermittlungsweg nutzen muss; wählt sie einen sicheren Übermittlungsweg, muss sie das Dokument zum Abschluss lediglich durch eine einfache Signatur nach dem Signaturgesetz signieren und damit zu erkennen geben, die inhaltliche Verantwortung für das Dokument übernehmen zu wollen (BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 2020 - 1 B 16.20, 1 PKH 7.20 -, juris Rn. 5; vgl. BT-Drs. 17/12634 S. 25 zur inhaltsgleichen Regelung in § 130a ZPO).

    Der Nachweis zur Verwendung eines besonderen Behördenpostfachs zur Versendung eines schriftformbedürftigen Schriftsatzes muss nur den Postfachinhaber (d. h. die Behörde), und nicht auch die für diesen handelnde natürliche Person erkennen lassen (§ 6 Abs. 1, §§ 7 ff. ERVV; BVerwG, Beschl. v. 4. Mai 2020 a. a. O. Rn. 5).

  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Erhöhtes Parkentgelt bei Parken auf Privatgrundstück unter Verstoß gegen die …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Der Kläger hat auch über das bloße Bestreiten des Kontaktversuchs und die Angabe, er sei an dem Vormittag zuhause gewesen, hinaus keine Angaben gemacht, die zu einer anderen Beurteilung Anlass geben könnten (vgl. zur sekundären Darlegungslast bei Umständen aus der eigenen Sphäre z. B. BGH, Urt. v. 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 -, juris Rn. 35;… v. 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Der Kläger hat auch über das bloße Bestreiten des Kontaktversuchs und die Angabe, er sei an dem Vormittag zuhause gewesen, hinaus keine Angaben gemacht, die zu einer anderen Beurteilung Anlass geben könnten (…vgl. zur sekundären Darlegungslast bei Umständen aus der eigenen Sphäre z. B. BGH, Urt. v. 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 -, juris Rn. 35; v. 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, SächsVBl. 2002, 268).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6;… SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8;… v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N.;… zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16

    Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20
    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters sei nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheine", mithin sich in Ruf- und Sichtweite seines Fahrzeugs aufhalte (unter Verweis auf SächsOVG, Urt. v. 2. März 2017 - 3 A 531/16 -, juris Rn. 20 sowie BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10

    Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch …

  • OVG Sachsen, 30.06.2026 - 6 B 199/25

    Barbershop; Meisterzwang; Betriebsleiter; Meisterpräsenz; Handwerksrolle; …

    Da es sich bei der Anwesenheit seiner Betriebsleiterin um Umstände aus der Sphäre des Antragstellers handelt, hätte es ihm oblegen, im Beschwerdeverfahren vorzutragen und glaubhaft zu machen, dass der durch die Kontrollen gewonnene Eindruck nicht zutrifft (…vgl. zur Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes im Eilverfahren: SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 14 m. w. N. und zur sekundären Vortrags- und Darlegungslast bei Umständen aus der eigenen Sphäre: BGH, Urt. v. 18. Dezember 2019 - XII ZR 13/19 -, juris Rn. 35;… v. 10. Februar 2015 - VI ZR 343/13 -, juris Rn. 11 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 29. März 2023 - 6 A 916/20 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20

    Zur Beweislastverteilung, wenn die Auszahlung von Fördermitteln in einer …

    Vielmehr obliegt insoweit jedenfalls die Darlegungslast dem Kläger (vgl. SächsOVG, Urt. V. 29. März 2023 - 6 A 916/20 -, juris Rn. 32;… Beschl. v. 10. Juni 2020 - 6 A 801/19 -, juris Rn. 13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2024 - 3 Sa 87/23

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit …

    Insbesondere bedarf es bei Einreichung über das besondere Bürger- und Organisationspostfach eines Arbeitgeberverbands keiner Identität zwischen dem Postfachinhaber und der verantwortungsübernehmenden Person (…vgl. Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV, Stand: 28.03.2024, § 130a ZPO, Rn. 219.2;… im Zusammenhang mit einer Übermittlung aus dem beBPo BVerwG, 4. Mai 2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20 - Rn. 5; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 29. März 2023 - 6 A 916/20 - Rn. 21).
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