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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1780
BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78 (https://dejure.org/1980,1780)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1980 - 6 ABR 8/78 (https://dejure.org/1980,1780)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 (https://dejure.org/1980,1780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spitzenverband - Freie Wohlfahrtspflege - Betriebsrat - Gesamtbetriebsrat - Arbeitnehmerbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 366
  • BB 1981, 1095
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78
    Er führt aber auch ein Unternehmen, wenn er wie der Antragsgegner unternehmerisch tätig wird und er diese Tätigkeit nicht nur durch Mitglieder erfüllen läßt, sondern in seinen von ihm betriebenen Einrichtungen hierfür Arbeitnehmer beschäftigt (vgl. auch BAG AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz ).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftsrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h. eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BAGE 27, 359, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 72;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 16 VI, S. 97 und Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 18 IV, S. 67).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Als Vereine in Vereinsregister eingetragen sind zwar der Bundesverband der in Rede stehenden Wohlfahrtsorganisation (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972) und der antragstellende Bezirksverband.

    So sind nicht nur der in diesem Verfahren antragstellende Bezirksverband, sondern auch der Bundesverband als Vereine in die Register der zuständigen Amtsgerichte eingetragen (vgl. für den Bundesverband: BAG Beschluß vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972).

  • LAG Köln, 06.08.1997 - 7 TaBV 22/97

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Hinzuziehung von Sachverständigen; Errichtung …

    Er kann ferner beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, daß ein Konzernbetriebsrat zu bilden ist, vgl. den Antrag im Verfahren des BAG 6 ABR 8/78 im Beschluß vom 23. September 1980.

    Er kann ferner beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, daß ein Konzernbetriebsrat zu bilden ist, vgl. den Antrag im Verfahren des BAG 6 ABR 8/78 im Beschluß vom 23. September 1980.

  • LAG Hamm, 10.08.2007 - 13 TaBV 26/07

    Tendenzunternehmen; Tendenzträger; karitativ; karitative Bestimmung; A1; …

    Nach alledem führt der Arbeitgeber ein Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, wie es das Bundesarbeitsgericht bereits im Beschluss vom 23.09.1980 (AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 4) zum vergleichbaren Fall des B7 der A1 e.V. festgestellt hat (s. auch ausdrücklich LAG Baden-Württemberg, Beschl. vom 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98;… Fitting, a.a.O. § 118 Rd. 18).
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrenten für DRK Schwestern; Anwendung der …

    Rn. 106 Unter einem Unternehmen wird diejenige organisatorische Einheit verstanden, die durch den wirtschaftlichen oder ideellen Zweck bestimmt wird, dem ein Betrieb oder mehrere organisatorisch verbundene Betriebe dienen (vgl. BAG v. 23.09.1980 - 6 ABR 8/78 - unter III. der Gründe;… Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 8. Auflage 2022, § 17 BetrAVG Rn. 54).
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