Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 95 GVG, § 98 Abs 1 GVG, § 102 GVG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 ZPO
Gerichtsstandsbestimmung: Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Vorliegen eines Handelsgeschäfts bei Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für Klagen aus Insolvenzanfechtung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; ZPO § 281
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts; Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- LG Duisburg, 09.03.2016 - 8 O 382/15
Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Anspruchs aus einem Geschäft als …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Es erscheint im vorliegenden Fall möglich, dass die Zivilkammer unter Berücksichtigung der in den genannten Schriftsätzen zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht - wie geschehen - der Rechtsprechung der Landgerichte Dortmund (4 O 374/14) und Duisburg (8 O 382/15) gefolgt wäre, sondern der Rechtsprechung des BGH.Rn. 11 Aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 187, 105) zur Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichte folgt - entgegen der von der Zivilkammer zitierten Entscheidung des Landgerichts Duisburg (ZIP 2016, 2139) - nichts anderes.
Bei den Landgerichten ist diese Frage streitig (gegen eine Zuständigkeit der KfH LG Dresden InVo 2005, 146, zitiert nach juris, Tz. 2 und 5; LG Wuppertal, Beschluss vom 2.2.2016, 2 O 232/15, zitiert nach juris, Tz. 2; für eine Zuständigkeit der KfH LG Köln, DB 2001, 1714, zitiert nach juris; LG Osnabrück ZinsO 2014, 1963, zitiert nach juris, Tz. 1; LG Dortmund NZI 2015, 894, zitiert nach juris, Tz. 1; LG Duisburg, ZIP 2016, 2139, zitiert nach juris, passim).
Der Auffassung des LG Dortmund (ZIP 2016, 2139, zitiert nach juris), dass der Begriff der Handelssache weiter verstanden werden müsse und im Wesentlichen von dem dem Klagantrag zugrundeliegenden Lebenssachverhalt bestimmt werde (…a.a.O., juris-Tz. 3), folgt der Senat nicht.
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09
Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Bei dem Rückgewähranspruch handelt es sich um einen originären gesetzlichen Anspruch, der mit Insolvenzeröffnung entsteht und der dem Insolvenzverwalter vorbehalten ist, mit dessen Amt er untrennbar verbunden ist (vgl. BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 6).Diese Argumentation mit arbeitsrechtlichen Überlegungen gilt nur für das Verhältnis der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist nicht ohne Weiteres auf andere Fragestellungen übertragbar (BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 14 f.; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 7 ff.).
- BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Bei dem Rückgewähranspruch handelt es sich um einen originären gesetzlichen Anspruch, der mit Insolvenzeröffnung entsteht und der dem Insolvenzverwalter vorbehalten ist, mit dessen Amt er untrennbar verbunden ist (vgl. BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 6; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 6).Diese Argumentation mit arbeitsrechtlichen Überlegungen gilt nur für das Verhältnis der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichtsbarkeit und ist nicht ohne Weiteres auf andere Fragestellungen übertragbar (BGH NJW 2011, 1365, zitiert nach juris, Tz. 14 f.; BGH ZIP 2012, 2524, zitiert nach juris, Tz. 7 ff.).
- GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Rn. 11 Aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 187, 105) zur Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichte folgt - entgegen der von der Zivilkammer zitierten Entscheidung des Landgerichts Duisburg (ZIP 2016, 2139) - nichts anderes. - BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99
Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Rn. 10 Der BGH hat bereits zur Konkursordnung entschieden, dass der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch kein Anspruch aus einem Handelsgeschäft ist, selbst wenn die angefochtene Rechtshandlung ein solches war (vgl. BGH NJW 1987, 2821, zitiert nach juris, Tz. 35; BGH NJW 2003, 360, zitiert nach juris, Tz. 35). - BGH, 09.07.1987 - IX ZR 167/86
Berechnung des Wertersatzes bei einer Konkursanfechtung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Rn. 10 Der BGH hat bereits zur Konkursordnung entschieden, dass der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch kein Anspruch aus einem Handelsgeschäft ist, selbst wenn die angefochtene Rechtshandlung ein solches war (vgl. BGH NJW 1987, 2821, zitiert nach juris, Tz. 35; BGH NJW 2003, 360, zitiert nach juris, Tz. 35). - LG Hamburg, 27.04.2018 - 322 O 601/16
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Internationale und örtliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Rn. 3 Die Zivilkammer hat sich durch Beschluss vom 31.3.2017 (322 O 601/16) für unzuständig erklärt, die Kammer für Handelssachen durch Beschluss vom 17.5.2017 (417 HKO 22/17), so dass die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO erfüllt sind. - OLG Hamm, 31.01.2014 - 32 Sa 94/13
Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits an die Kammer für …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Die zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung ist auf den Fall einer Verweisung durch die Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen anwendbar (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 31.1. 2014, 32 SA 94/13, zitiert nach juris, Tz. 14, m.w.N.;… Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 102 GVG, Rn. 6). - LG Dortmund, 20.03.2015 - 4 O 374/14
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Es erscheint im vorliegenden Fall möglich, dass die Zivilkammer unter Berücksichtigung der in den genannten Schriftsätzen zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht - wie geschehen - der Rechtsprechung der Landgerichte Dortmund (4 O 374/14) und Duisburg (8 O 382/15) gefolgt wäre, sondern der Rechtsprechung des BGH. - LG Wuppertal, 02.02.2016 - 2 O 232/15
Prozessrechtliche Einordnung des Anspruchs des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2017 - 6 AR 14/17
Bei den Landgerichten ist diese Frage streitig (gegen eine Zuständigkeit der KfH LG Dresden InVo 2005, 146, zitiert nach juris, Tz. 2 und 5; LG Wuppertal, Beschluss vom 2.2.2016, 2 O 232/15, zitiert nach juris, Tz. 2; für eine Zuständigkeit der KfH LG Köln, DB 2001, 1714, zitiert nach juris; LG Osnabrück ZinsO 2014, 1963, zitiert nach juris, Tz. 1; LG Dortmund NZI 2015, 894, zitiert nach juris, Tz. 1; LG Duisburg, ZIP 2016, 2139, zitiert nach juris, passim). - LG Köln, 18.04.2001 - 21 O 39/01
- OLG Hamm, 06.11.2018 - 32 SA 34/18
Zulässigkeit der Verweisung von einer Zivilkammer an eine Kammer für …
Rn. 25 a) Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer allgemeinen Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden, wenn sich beide rechtskräftig für unzuständig erklären (vgl. zuletzt OLG Hamburg, Beschl. v. 12.07.2017 - 6 AR 14/17 - ZInsO 2018, 1472, Rn. 2;… KG, Beschl. v. 12.07.2018 - 2 AR 31/18 - ZInsO 2018, 1807, Rn. 4;… OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.08.2018 - 11 SV 58/18 - ZInsO 2018, 2376, Rn. 6, jew. m.w.N.). - LG Hamburg, 27.04.2018 - 322 O 601/16
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Internationale und örtliche …
Hierzu wird auf den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.07.2017 (6 AR 14/17) zur Abgrenzung der Zuständigkeit von Zivilkammer und Kammer für Handelssachen verwiesen. - KG, 12.07.2018 - 2 AR 31/18
Funktionale Zuständigkeit: Gerichtsstandsbestimmung bei negativem …
Zwar ist umstritten und bislang nicht abschließend geklärt, ob eine Handelssache nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG auch dann anzunehmen ist, wenn ein Insolvenzverwalter Ansprüche aus der Anfechtung eines Handelsgeschäfts gegen einen eingetragenen Kaufmann geltend macht (bejahend etwa LG Duisburg, Beschluss vom 9. März 2016 - 8 O 382/15, NZI 2016, 423; LG Dortmund, Beschluss vom 20. März 2015 - 4 O 374/14, NZI 2015, 894;… Kissel/Mayer, a. a. O. § 95 Rn. 3;… EBJS/Kindler, HGB, 3. Aufl. 2015, § 352 Rn. 12) oder ob dies aufgrund der rechtlichen Besonderheiten des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch nach § 143 InsO ausgeschlossen ist (so die wohl bislang h. M., vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17, BeckRS 2017, 118262; LG Berlin, Beschluss vom 2. Januar 2018 - 3 O 187/17 , ZinsO 2018, 675; LG Wuppertal, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 O 232/15, juris;… Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl. 2015, § 143 Rn. 132;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 95 Rn. 5). - OLG Hamm, 26.04.2019 - 32 SA 20/19
Willkürlicher Verweisungsbeschluss
Rn. 20 Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer allgemeinen Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden, wenn sich beide rechtskräftig für unzuständig erklären (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 12.07.2017 - 6 AR 14/17 - ZInsO 2018, 1472, Rn. 2;… KG, Beschl. v. 12.07.2018 - 2 AR 31/18 - ZInsO 2018, 1807, Rn. 4;… OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.08.2018 - 11 SV 58/18 - ZInsO 2018, 2376, Rn. 6, jew. m.w.N.). - LG Berlin, 02.01.2018 - 3 O 187/17
Auf Insolvenzanfechtung gestützte Klagen sind keine Handelssachen im Sinne von § …
Da keine Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass der Begriff des Handelsgeschäfts im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 1 GVG anders zu verstehen sein sollte als im Sinne des HGB, schließt sich der beschließende Einzelrichter der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte an (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 AR 14/17, BeckRS 2017, 118262, beck-online; OLG Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 3 AR 8/15, juris;… siehe auch Lückemann in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 95 GVG Rn. 6, juris).
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