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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17838
BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17 (https://dejure.org/2017,17838)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2017 - 6 AV 1.17 (https://dejure.org/2017,17838)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 6 AV 1.17 (https://dejure.org/2017,17838)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    GG Art. 30; VwGO § 52 Nr. 3 Satz 1 und 5, § 53 Abs. 3, § 121 Nr. 1, § 152 Abs. 1
    Länderübergreifendes Gastschulverhältnis; Rechtsverhältnis; Rechtskraft; Reichweite; Schulrecht; Streitgegenstand; Streitgenossenschaft; Zuständigkeitsbestimmung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 30
    Länderübergreifendes Gastschulverhältnis; Rechtskraft; Rechtsverhältnis; Reichweite; Schulrecht; Streitgegenstand; Streitgenossenschaft; Zuständigkeitsbestimmung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Zuständigkeitsbestimmung nach Abschluss des Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 30 GG, § 52 Nr 3 S 1 VwGO, § 52 Nr 3 S 5 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 121 Nr 1 VwGO
    Keine Zuständigkeitsbestimmung nach Abschluss des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gastweisen Besuch einer Förderschule in der Trägerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg; Bestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs; Begründung eines Gastschulverhältnisses in einem anderen Bundesland; Zulässigkeit eines Antrags auf ...

  • doev.de PDF

    Keine Zuständigkeitsbestimmung nach Abschluss des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf gastweisen Besuch einer Förderschule in der Trägerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg; Bestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs; Begründung eines Gastschulverhältnisses in einem anderen Bundesland; Zulässigkeit eines Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zuständigkeitsbestimmung nach Abschluss des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gastschüler - Gastschulverhältnis in einem anderen Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Länderübergreifendes Gastschulverhältnis

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 676
  • DÖV 2017, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17
    Für eine Zuständigkeitsbestimmung ist daher auch aus sachlichen Gründen kein Raum (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5; vom 19. Juli 1979 - 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 und vom 7. Februar 2006 - 1 AV 1.06 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 07.02.2006 - 1 AV 1.06

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17
    Für eine Zuständigkeitsbestimmung ist daher auch aus sachlichen Gründen kein Raum (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5; vom 19. Juli 1979 - 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 und vom 7. Februar 2006 - 1 AV 1.06 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 AV 7.93

    Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17
    Demzufolge liegt, da eine notwendige Streitgenossenschaft nicht gegeben ist (vgl. dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1993 - 2 AV 7.93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 23 und vom 17. Juli 2002 - 6 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 29), im vorliegenden Fall - wie vom Oberverwaltungsgericht Hamburg zutreffend bemerkt - kein Problem der örtlichen Zuständigkeit vor.
  • BVerwG, 10.07.1972 - II ER 400.72

    Zurückweisung eines Antrages auf Bestimmung eines zuständigen Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17
    Für eine Zuständigkeitsbestimmung ist daher auch aus sachlichen Gründen kein Raum (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - 2 ER 400.72 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5; vom 19. Juli 1979 - 6 ER 400.79 - BVerwGE 58, 225 und vom 7. Februar 2006 - 1 AV 1.06 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 19.09.1975 - 7 ER 400.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17
    Rn. 15 Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist bei einer Mehrheit von Ansprüchen für jeden Streitgegenstand gesondert zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1975 - 7 ER 400.75 - Buchholz 310 § 53 Nr. 9;… Kraft, in: Eyermann, a.a.O., § 52 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26

    Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …

    Soweit sich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Formulierung findet, für einen Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 sei "nach Ergehen einer nicht mehr anfechtbaren instanzabschließenden Entscheidung kein Raum mehr" (BVerwG, Beschluss vom 5.5.2017 - BVerwG 6 AV 1.17 -, juris Rn. 10;… ihm folgend etwa Schenk, in: Schoch/Schneider, a. a. O., § 53 Rn. 13), wird damit erkennbar nicht die weitergehende Auffassung vertreten, dass zwischen dem Ergehen einer instanzabschließenden Entscheidung und deren Rechtskraft eine Zuständigkeitsbestimmung noch möglich sein soll.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat im unmittelbaren Anschluss ausgeführt, die Bestimmung der Zuständigkeit sei immer nur mit Blick auf eine noch ausstehende gerichtliche Entscheidung in der Instanz möglich, nicht aber, wenn eine abschließende Entscheidung bereits getroffen worden oder die Zuständigkeitsfrage gemäß § 83 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 17a Abs. 5 GVG im Rechtsmittelverfahren nicht mehr zu prüfen ist (BVerwG, Beschluss vom 5.5.2017 - BVerwG 6 AV 1.17 -, juris Rn. 10).

    Demnach war die Formulierung der "nicht mehr anfechtbaren instanzabschließenden" verfahrensbeendenden Entscheidung erkennbar dem Umstand geschuldet, dass jener Entscheidung ein Ausgangsrechtsstreit zugrunde lag, in dem nicht nur bereits eine instanzabschließende Entscheidung - die Beschwerdeentscheidung des M. -Stadtischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2017 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.5.2017 - BVerwG 6 AV 1.17 -, juris Rn. 5) - ergangen, sondern diese Entscheidung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Mai 2017 bereits rechtskräftig geworden war.

  • BVerwG, 10.04.2018 - 6 AV 1.18

    Einfache Streitgenossenschaft; Gerichtsstand; Gesamtschuldner; …

    Denn bei einer Mehrzahl von Ansprüchen oder Beklagten ist die Zuständigkeit für jeden einzelnen Streitgegenstand gesondert zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:050517B6AV1.17.0] - NVwZ-RR 2017, 676 Rn. 15;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 52 Rn. 8).

    Damit vernachlässigt sie, dass eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO, der keine § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechende Regelung enthält, nur in Betracht kommt, wenn die Verwaltungsgerichtsordnung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen im konkreten Fall keine widerspruchsfreie Zuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten vorsieht (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - NVwZ-RR 2017, 676 Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 1.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Bei einer Mehrzahl von Ansprüchen oder Beklagten ist die Zuständigkeit für jeden einzelnen Streitgegenstand gesondert zu prüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 15 …und vom 10. April 2018 - 6 AV 1.18 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 40 Rn. 6).

    Eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO, der keine § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechende Regelung enthält, kommt nur in Betracht, wenn die Verwaltungsgerichtsordnung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen im konkreten Fall keine widerspruchsfreie Zuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten vorsieht (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.03.2022 - 10 AV 2.21

    Konstitutive Zuständigkeitsbestimmung

    Bei einer Mehrzahl von Ansprüchen oder Beklagten ist die Zuständigkeit für jeden einzelnen Streitgegenstand gesondert zu prüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 15 …und vom 10. April 2018 - 6 AV 1.18 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 40 Rn. 6).

    Eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 VwGO, der keine § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechende Regelung enthält, kommt nur in Betracht, wenn die Verwaltungsgerichtsordnung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen im konkreten Fall keine widerspruchsfreie Zuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten vorsieht (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20

    Keine erneute Zuständigkeitsbestimmung

    Rn. 8 Bei einer Mehrzahl von Ansprüchen oder Antragsgegnern ist die Zuständigkeit für jeden einzelnen Streitgegenstand und damit für jedes Prozessrechtsverhältnis gesondert zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:050517B6AV1.17.0] - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 15;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 52 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.07.2025 - 6 AV 2.25
    Damit ist der Antrag in dem Stadium, in dem sich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nach Verkündung des instanzabschließenden Endurteils befand, bereits unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 - NVwZ-RR 2017, 676).
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