Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28184
BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20 (https://dejure.org/2020,28184)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.2020 - 6 AV 6.20 (https://dejure.org/2020,28184)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 2020 - 6 AV 6.20 (https://dejure.org/2020,28184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 52 Nr. 2 Satz 1 und 2, § 52 Nr. 3 Satz 1 und 5, § 53 Abs. 1 Nr. 3, § 83; GVG § 17a Abs. 2 Satz 3; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Keine erneute Zuständigkeitsbestimmung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine erneute Zuständigkeitsbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines erneuten Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Unzulässigkeit eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach einer konstitutiv wirkenden Zuständigkeitsbestimmung; Erforderlichkeit einer gesonderten Prüfung der Zuständigkeit für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsbestimmung; Verweisung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeitsbestimmung; Verweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 18.08.2020 - 18 L 1377/20
    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Rn. 6 Mit Schriftsatz vom 21. August 2020 hat der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, für die Verfahren VG 18 L 1377/20 und VG 18 L 1625/20 das zuständige Gericht zu bestimmen.

    Rn. 7 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts ist hinsichtlich des Verfahrens gegenüber dem Antragsgegner zu 1 (VG 18 L 1377/20) unzulässig, da das Bundesverwaltungsgericht insoweit bereits mit Beschluss vom 8. Juli 2020 - BVerwG 6 AV 4.20 - das Verwaltungsgericht Düsseldorf als zuständig bestimmt hat.

    Rn. 9 Für die Entscheidung im Verfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (ursprüngliche Antragsgegnerin zu 2 und Beteiligte im Verfahren VG 18 L 1625/20) ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin aus § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG.

  • BVerwG, 08.07.2020 - 6 AV 4.20

    Zuständigkeitsbestimmung in einem Rechtsstreit wegen Nichtbestehens der …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Rn. 3 Daraufhin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Juli 2020 - BVerwG 6 AV 4.20 - für das gegen den Antragsgegner zu 1 geführte Verfahren wegen Nichtbestehens der Reifeprüfung das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestimmt.

    Rn. 7 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts ist hinsichtlich des Verfahrens gegenüber dem Antragsgegner zu 1 (VG 18 L 1377/20) unzulässig, da das Bundesverwaltungsgericht insoweit bereits mit Beschluss vom 8. Juli 2020 - BVerwG 6 AV 4.20 - das Verwaltungsgericht Düsseldorf als zuständig bestimmt hat.

  • BVerwG, 05.07.2002 - 7 AV 2.02

    Prozeßstrategie Dosenpfand - § 53 VwGO, keine Zuständigkeitsbestimmung allein aus …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Denn die örtlichen Zuständigkeitsregelungen in § 52 VwGO werden nicht von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder prozessökonomischer Zweckmäßigkeit bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34 und vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.2018 - 6 AV 1.18

    Einfache Streitgenossenschaft; Gerichtsstand; Gesamtschuldner; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Wegen der abschließenden gesetzlichen Regelung in § 53 VwGO kann § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO weder über § 173 Satz 1 VwGO noch im Wege des Analogieschlusses zur Anwendung gelangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2018 - 6 AV 1.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:100418B6AV1.18.0] - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 40 Rn. 8 zur Klage gegen Gesamtschuldner als einfache Streitgenossen).
  • BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17

    Länderübergreifendes Gastschulverhältnis; Rechtsverhältnis; Rechtskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Rn. 8 Bei einer Mehrzahl von Ansprüchen oder Antragsgegnern ist die Zuständigkeit für jeden einzelnen Streitgegenstand und damit für jedes Prozessrechtsverhältnis gesondert zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 6 AV 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:050517B6AV1.17.0] - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 39 Rn. 15;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 52 Rn. 8).
  • BVerwG, 12.02.1993 - 4 ER 404.92

    Bestimmung des Gerichtsstands nach Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.2020 - 6 AV 6.20
    Denn die örtlichen Zuständigkeitsregelungen in § 52 VwGO werden nicht von Gesichtspunkten des Sachzusammenhangs oder prozessökonomischer Zweckmäßigkeit bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1993 - 4 ER 404.92 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 34 und vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 28).
  • OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23

    Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung …

    Insbesondere kann sich das als zuständig bestimmte Gericht nicht selbst für unzuständig erklären, auch nicht unter Berufung auf vermeintlich nicht berücksichtigte Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.2020, 6 AV 6/20, NVwZ-RR 2020, 1143, juris Rn. 7; Beschl. v. 1.10.1992, 4 ER 404/92, Buchholz 310 § 53 Nr. 19, juris Rn. 15; Unruh, in: Fehling/Kastner/Störmer, VwGO, 5. Aufl. 2021, § 53 Rn. 19; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 53 Rn. 25; Bier/Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Aug.

    Denn aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt sich, dass kein Raum für eine erneute Entscheidung über die Zuständigkeit des Gerichts nach einer konstitutiv wirkenden Zuständigkeitsbestimmung besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.9.2020, 6 AV 6/20, NVwZ-RR 2020, 1143, juris Rn. 7; Beschl. v. 1.10.1992, 4 ER 404/92, Buchholz 310 § 53 Nr. 19, juris Rn. 15; so auch die Kommentierung: Unruh, in: Fehling/Kastner/Störmer, VwGO, 5. Aufl. 2021, § 53 Rn. 19; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 53 Rn. 25; Bier/Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Aug.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht