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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17176
BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82 (https://dejure.org/1983,17176)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1983 - 6 AZR 321/82 (https://dejure.org/1983,17176)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 321/82 (https://dejure.org/1983,17176)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382 = DB 1982, 1065 = EzA § 3 BUrlG Nr. 13) dargelegt, daß der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz in seiner Entstehung nicht von geleisteter Arbeit abhängig ist, sondern allein davon, ob die Wartefrist nach § 4 BUrlG in einem Arbeitsverhältnis abgelaufen ist.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Bei der Auslegung tarifvertraglicher Regelungen kann nur der Wille berücksichtigt werden, der darin einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 4. März 1982 - 6 AZR 594/79 -, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Bei der Auslegung tarifvertraglicher Regelungen kann nur der Wille berücksichtigt werden, der darin einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 4. März 1982 - 6 AZR 594/79 -, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.03.1982 - 6 AZR 594/79

    Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Bei der Auslegung tarifvertraglicher Regelungen kann nur der Wille berücksichtigt werden, der darin einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 4. März 1982 - 6 AZR 594/79 -, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79

    Heuervertrag - Gesetzliche Pflicht der Parteien - Gekündigtes Heuerverhältnis - …

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Abgesehen davon, daß die Auffassung des Landesarbeitsgerichts bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu zwingen würde, einen vor Jahresende begonnenen Rechtsstreit jedenfalls bis zum neuen Jahr auszusetzen, hat das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt, daß der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs (vgl. zuletzt dazu die Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1982 - 6 AZR 934/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu gewähren ist, also an die Stelle des an sich geschuldeten Urlaubsanspruchs tritt.
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Soweit die Beklagte sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, BAG 3, 60 ff. stützt, folgt dem der erkennende Senat nicht.
  • BAG, 16.08.1977 - 5 AZR 436/76

    Rechtsmißbrauch - Urlaubsanspruch - Krankheit - Rechtsmißbrauch bei …

    Auszug aus BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82
    Mit Rücksicht darauf, daß nach dem Bundesurlaubsgesetz die Berufung auf ein Mißverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Urlaubsverlangen oder die dauernde Arbeitsunfähigkeit am Stichtag und danach nicht geeignet ist, den Urlaubsanspruch zu mindern oder auszuschließen, kommt es insoweit nicht darauf an, ob das Urlaubsabkommen gegenüber den "Grundsätzen über den Rechtsmißbrauch bei Urlaubsverlangen" im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine abschließende Regelung enthält, wie das Landesarbeitsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Fünften Senats vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - (AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) meint.
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Hierzu hat der Senat in den Ur teilen vom 26. Mai 1983 (6 A7R 273/82, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und 6 AZR 193/82 sowie 6 AZR 321/82) eingehend Stellung genommen.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2000 - 8 Sa 36/00

    Urlaubsabgeltung nach § 2.3 des Urlaubsabkommens für die Beschäftigten der …

    Im Übrigen hat das Bundesarbeitsgericht bisher - allerdings ohne dies zu problematisieren - den Zusatzurlaub der Schwerbehinderten als Teil des nach § 2.3 UA abzugeltenden Urlaubs behandelt: vgl. BAG, DB 83, 2522f.; Urteil vom 26.05.1983 - 6 AZR 321/82, JURIS (beide zum Urlaubsabkommen für Arbeiter und Angestellte in der Metallindustrie in Südwürttemberg/Hohenzollern vom 23.01.1979, das insoweit jedoch gleichlautend mit dem streitgegenständlichen Urlaubsabkommen ist).
  • BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 142/82

    Tarifliches Urlaubsgeld für gesetzlichen Zusatzurlaub

    Bei der Auslegung tarifvertraglicher Regelungen kann der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit berücksichtigt werden, als er im Tarifvertrag einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z. B. Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N .; Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 321/82- zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 112/84

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

    Die hier zu beurteilende Tarifregelung ist nicht mit derjenigen vergleichbar, die Gegenstand des unveröffentlichten Urteils des Sechsten Senats vom 26. Mai 1983 (6 AZR 321/82) war, auf das der Kläger in seiner Berufungsbegründung hingewiesen hatte.
  • BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 525/80

    Tarifliches Urlaubsgeld für gesetzlichen Zusatzurlaub

    Bei der Auslegung tarifvertraglicher Regelungen kann der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit berücksichtigt werden, als er im Tarifvertrag einen für Dritte erkennbaren Ausdruck gefunden hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z. B. Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung m. w. N.; Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 321/82- zur Veröffentlichung vorgesehen).
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