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Rechtsprechung
   BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 73/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2024
BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 73/90 (https://dejure.org/1991,2024)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1991 - 6 AZR 73/90 (https://dejure.org/1991,2024)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 73/90 (https://dejure.org/1991,2024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 180
  • NZA 1992, 761
  • BB 1992, 716
  • DB 1992, 2096
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 73/90
    Danach ist ausgehend vom Wortlaut des Vertrages der wirkliche Wille der Parteien zu ermitteln (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB, zu I 1 der Gründe;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 24 f.).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - …

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 73/90
    Danach ist ausgehend vom Wortlaut des Vertrages der wirkliche Wille der Parteien zu ermitteln (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB, zu I 1 der Gründe;… Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 24 f.).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Hierbei handelt es sich, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, um eine Regelung der Arbeitszeit, durch die die jährliche Arbeitszeit um zwei Tage verkürzt wird und die sich grundsätzlich von der Gewährung von Erholungsurlaub unterscheidet (Urteil vom 7. April 1992 - 1 AZR 377/91 - BAGE 70, 119, 122; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 73/90 - NZA 1992, 761).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 573/94

    Vergütung für Rufbereitschaft - Pflicht zur Teilnahme an der Rufbereitschaft - …

    Dabei sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen die Beteiligten bei ihrer Erklärung gehabt haben, von Bedeutung sind (vgl. BAGE 69, 180, 184 = AP Nr. 1 zu § 15 a BAT, zu II 2 a der Gründe; BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe).
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