Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; gewerbliche Nutzung; künstliches Hindernis auf Anliegergrundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG Art. 5 Abs. 1 S. 1, 3
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung und Verbesserung einer Straße bei Vorliegen eines die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteils für den Betroffenen; Qualifizierung des Vorliegens eines Sondervorteils nach der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung und Verbesserung einer Straße bei Vorliegen eines die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteils für den Betroffenen; Qualifizierung des Vorliegens eines Sondervorteils nach der ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.12.2007 - Au 2 K 06.746
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 30.10.2007 - 6 BV 04.2189
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).Im Übrigen sind Zugangs- oder Zufahrtshindernisse auf dem Anliegergrundstück, die der Grundstückseigentümer oder sein Rechtsvorgänger selbst "aus freien Stücken" errichtet hat, wie insbesondere Gebäude oder Mauern, nach ständiger Rechtsprechung des Senats unbeachtlich (vgl. etwa BayVGH, U.v. 30.10.2007, a.a.O. ).
Dieser Einwand geht schon im Ansatz fehl, weil es im Straßenausbaubeitragsrecht, wie oben ausgeführt, allein auf die Inanspruchnahmemöglichkeit als solche ankommt und nicht auf besondere Erreichbarkeitsanforderungen, die eine bauliche oder vergleichbare gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks ermöglichen (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2007, a.a.O. zur gewerblichen Grundstücksnutzung mit einer Gaststätte, Kleinkunstbühne, gewerbliche Zimmervermietung).
- VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).Dass das Grundstück auch an der "Burggasse" liegt, die ihm ebenfalls eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit vermittelt, ist ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass die Zufahrt nach den Angaben des Klägers tatsächlich "seit jeher" von dort und nicht über die Straße "Am Kirchplatz" genommen wird; denn maßgeblich ist allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007, a.a.O.).
- VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).Denn die ursprüngliche Ausbaubeitragssatzung des Beklagten vom 18. April 1988 war, wie bereits die Widerspruchsbehörde zutreffend ausgeführt hat, wegen der Verweisung auf § 131 Abs. 1 BauGB zur Bestimmung des Sondervorteils nichtig (vgl. BayVGH, U.v.10.7.2002, a.a.O.).
- VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03
Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (vgl. auch VerfGH, E.v. 12.1.2005 - Vf. 3-VII-03 - VerfGH 58, 1/24). - VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393
Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Dass das klägerische Grundstück tatsächlich überwiegend gewerblich genutzt wird, ändert daran schon deshalb nichts, weil für die Frage des Erschlossenseins allein auf die abstrakte Bebaubarkeit des Grundstücks abzustellen ist, also darauf, welche bauliche Nutzung auf dem (hypothetisch bislang nicht bebaubaren) Grundstück durch die Erschließungsanlage abstrakt möglich ist (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris m.w.N.). - VG Augsburg, 12.12.2007 - Au 2 K 06.746
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
{ABSCHNITT:Tenor} I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 12. Dezember 2007, Az. Au 2 K 06.746, wird aufgehoben. - VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Anlagenbezogene …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Ob die ausgebaute Ortsstraße subjektiv als ein eigener Vorteil empfunden wird und ob an dieser Einrichtung wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich unbeachtlich (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris ). - VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 ZB 09.663
Ausbaubeitrag; Festsetzungsverjährungsfrist (nicht abgelaufen); Verwirklichung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Für den Beginn der Festsetzungsfrist (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) cc) KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO) als Folge des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht wird unter anderem das Vorliegen einer gültigen Beitragssatzung vorausgesetzt (BayVGH, B.v. 2.7.2009 - 6 ZB 09.663 - juris m.w.N.).
- VG Würzburg, 23.10.2014 - W 3 K 13.967
Straßenausbaubeitrag; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks in Hanglage; …
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18;… U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 25;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 46;… B.v. 18.12.2012 - 6 CS 12.2550 - juris Rn. 9).Denn der Sondervorteil i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG, § 2 ABS liegt in der qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit, die im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu Gute kommt (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18;… U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 25;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 46).
Ob die ausgebaute Ortsstraße subjektiv als ein eigener Vorteil empfunden wird und ob an dieser Einrichtung wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich unbeachtlich (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 21).
Im Übrigen sind Zugangs- oder Zufahrtshindernisse auf dem Anliegergrundstück, die der Grundstückseigentümer oder sein Rechtsvorgänger selbst "aus freien Stücken" errichtet hat, wie insbesondere Gebäude oder Mauern, nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unbeachtlich (…BayVGH, U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris Rn. 21; U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20).
Das gilt - anders als bei natürlichen Hindernissen auf dem Anliegergrundstück - auch dann, wenn sich die Beseitigung eines solchen selbst geschaffenen Hindernisses im Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Nutzen, der sich mit der (Wieder-)Herstellung der Inanspruchnahmemöglichkeit erzielen lässt, als vergleichsweise kostspielig und deshalb unwirtschaftlich erweist (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550
Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück; …
Das Gleiche gilt für den Umstand, dass die Antragstellerin die Zweiterschließung als wertlos empfindet und an ihr kein Interesse hat (u.a. BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111/112).Zur Begründung eines beitragsrelevanten Sondervorteils reicht nämlich bei einem Anliegergrundstück bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme der erneuerten Straße (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597/598; U.v. 8.3.2010, a.a.O.).
Damit ist auch der Weg straßenrechtlich "öffentlich" und für die Antragstellerin rechtlich ohne Weiteres benutzbar (BayVGH vom 8.3.2010, a.a.O.).
- VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949
Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer
Anders als bei natürlichen Hindernissen spielt es in diesem Zusammenhang auch keine Rolle, ob die Ausräumung des künstlichen Hindernisses im Verhältnis zum hieraus fließenden wirtschaftlichen Nutzen finanziell unwirtschaftlich ist (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20).Deshalb darf ein "gegenläufiges" privates Handeln - wann auch immer dies erfolgt sein mag - die durch öffentlich-rechtliches Handeln entstandene Beitragspflicht nicht konterkarieren (vgl. für den Fall eines vom Rechtsvorgänger des derzeitigen Grundstückseigentümers errichteten 95 Jahre alten Wohnhauses als künstliches Hindernis: BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043
Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag
Den Eigentümern von Flächen" bei denen beide Voraussetzungen vorliegen" kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute" die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH" U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18;… B.v. 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404 - juris Rn. 8 m.w.N.).Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen" nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute, soweit sie rechtlich gesichert ausgeübt werden kann (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 18).
- VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841
Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage
Rn. 26 Ob der Kläger den Straßenausbau subjektiv als vorteilhaft empfindet und ob an dieser Einrichtung wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich ohne Belang (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 6 ZB 19.2057 - juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 21).Denn maßgeblich ist allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme (s.o. und BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 19).
Hintergrund hierfür ist, dass es nicht im Belieben eines Eigentümers stehen kann, sein Grundstück (teilweise) gegenüber der Straße zu "verschließen" und dadurch die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag zu Lasten der anderen Beitragspflichtigen zu vermeiden (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20).
- OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18
Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung; …
Darauf, ob dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt wird, die für eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, wie im Erschließungsbeitragsrecht, kommt es hingegen nicht an (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff., …und Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15 bis 17; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18).Es ist ausreichend, dass auf das Anliegergrundstück von der ausgebauten Straße aus Zugang - nicht eine Zufahrt im Sinne eines "Herauffahrenkönnens" - genommen werden kann (…OVG LSA, Beschl. v. 17. Februar 2011 - 4 L 13/10 -, juris Rn. 5; BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18 f.; enger ThürOVG, Beschl. v. 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 -, juris;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 35 Rn. 39).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
Es kommt also - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die abzurechnende erneuerte oder verbesserte Straße dem Grundstück diejenige wegemäßige Erschließung vermittelt, die für die zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (…vgl. OVG Bautzen, Urteile vom 4. Mai 2022 - 5 A 1425/18 -, BeckRS 2022, 15925 Rn. 41, beck-online …und vom 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15-17; vgl. auch VGH München, Urteil vom 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15
Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel; …
Darauf, ob dem Grundstück eine wegemäßige Erschließung vermittelt wird, die für eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, wie im Erschließungsbeitragsrecht, kommt es nicht an (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 17 ff., …und Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 A 783/10 -, juris Rn. 15 bis 17; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18). - VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.525
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags wegen eines Sondervorteils
Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Inanspruchnahme, sondern allein die Möglichkeit der Inanspruchnahme, auch wenn sie der Grundstückeigentümer als wertlos empfindet (zur "Mehrfacherschließung" etwa BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 19;… B.v. 18.12.2012 - 6 CS 12.2550 - juris Rn. 10).Künstliche Zugangshindernisse, die der Kläger oder seine Rechtsvorgänger auf dem Grundstück selbst geschaffen haben, wie die Stützmauer oder andere bauliche Anlagen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats unbeachtlich (etwa BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 09.08.2023 - 5 K 8166/22 Rn. 74 vgl. in diesem Sinne: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 20, und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. November 2019 - 6 ZB 19.525 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 12,.
Rn. 81 Vgl. in diesem Sinne für einen Straßenausbaubeitragsfall, in dem ein Gebäude das "Hindernis" bildete: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 20; vgl. mit einem entsprechenden Ergebnis in einem Straßenausbaubeitragsfall, der eine "Abschließung" mit einem Gebäuderiegel gegenüber der Möglichkeit des Hinauffahrens auf das Grundstück betraf: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 5 B 908/16 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 7; s.a. Driehaus in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 8, Rdnr. 396b (Stand: September 2021) mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung.
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …
- VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94
Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10
Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im …
- VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
Sondervorteil i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beim Straßenausbaubeitrag; …
- VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende …
- VG München, 01.09.2021 - M 28 K 20.5172
Erschließungsbeitrag, Bestimmtheit des Beitragsbescheids, Anwendbarkeit des …
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251
Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung
- VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249
Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 6 ZB 19.2057
Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 19.11.2018 - 6 ZB 18.1667
Festsetzung der Vorauszahlung des Straßenausbaubeitrags
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404
Beitragsrechtlich relevanter Vorteil einer Straßenausbaumaßnahme
- OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10
Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück, …
- VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2616
Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …
- VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag
- VGH Bayern, 17.05.2010 - 6 ZB 10.126
Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Zweiterschließung; natürliches …
- VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer …
- VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1228
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Verlauf an der Gemeindegrenze; Sondervorteil; …
- VG Regensburg, 20.02.2019 - RO 11 K 17.804
Erschließungsbeitrag für Gewerbepark - Keine Gewährung einer …
- VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 1 L 982/16
- VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.1060
Sondervorteil der ausgebauten Straße
- VG Bayreuth, 14.05.2014 - B 4 K 13.371
Straßenausbaubeitrag; wirksame Satzung, Tiefenbegrenzung, tatsächlich vorhandene …
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.875
Ausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; qualifizierte …
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.878
Ausbaubeitragsrecht; gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtliche Sicherung …
- VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20
Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch; …
- VG Bayreuth, 16.04.2014 - B 4 K 13.293
Ernennung, Verbesserung einer Ortsstraße; verkehrsberuhigter Bereich; …
- VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.457
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …
- VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850
Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung, …
- VG München, 07.03.2014 - M 2 K 13.5479
Straßenausbaubeitragsrecht; Verbesserung; Einrichtung
- VG Bayreuth, 08.07.2010 - B 4 S 10.435
- VG Bayreuth, 08.07.2010 - B 4 S 10.433
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