Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1976 - VI B 1.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters auf Grund mangelnder Eignung - Verfassungsfeindliche Aktivitäten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer grundsätzlich und bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 06.06.1974 - III A 110/73
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.09.1975 - V A 95/74
- BVerwG, 21.07.1976 - VI B 1.76
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang mit Recht hervorgehoben, daß nach der für den gesamten öffentlichen Dienst grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) kein Anlaß besteht, die politische Eignung eines Offiziersanwärters anders als die physische und fachliche Eignung zu behandeln, "zumal der Bundesgesetzgeber die soldatenrechtliche Treueklausel bewußt wortwörtlich dem Beamtenrecht entnommen hat, um das Maximum einer Gleichstellung in Rechten und Pflichten zu erreichen" (vgl. S. 12 des Urteilsabdrucks).Das angefochtene Urteil steht auch sonst in seinen tragenden Erwägungen in Übereinstimmung mit der oben angeführten Grundsatzentscheidung BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73].
Der vorliegende Sachverhalt gibt keine Veranlassung, sich eingehender mit der in der Entscheidung BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [350/351] angesprochenen Problematik des Verhältnisses zwischen der Verfassungstreuepflicht und der disziplinär zu ahndenden Treuepflichtverletzung des Beamten auseinanderzusetzen.
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Aus demselben Grund entfällt daher auch eine - in der Beschwerdeschrift im übrigen nicht näher begründete - Abweichung des angefochtenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts über die Verfassungstreuepflicht in öffentlichen Dienst (vgl. BVerwGE 47, 330 und 365; dazu auch Fürst, GKÖD I, K § 7 Rz 12 ff.). - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Es ist nicht ersichtlich und in der Beschwerdeschrift auch nicht irgendwie einleuchtend dargetan, unter welchem rechtlichen Aspekt das in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im vorliegenden Streitfall durch die Entlassung des Klägers nach § 55 Abs. 4 Satz 1 SG angetastet worden sein sollte (wobei in diesem Zusammenhang unerörtert bleiben mag, ob das vom Kläger für sich in Anspruch genommene Recht der akademischen Selbstverwaltung überhaupt den Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 3 GG genießt - vgl. hierzu u.a. Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 5 GG Rz 20 mit Hinweis auf BVerfGE 15, 263 f. [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60]).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche und bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedene Rechts frage aufwirft, die im Interesse der Rechtssicherheit und der Fortbildung des Rechts der revisionsgerichtlichen Klärung bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 und ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 02.04.1974 - II WD 5.74
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Diese Auffassung entspricht im Ergebnis auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, denn nach BVerwGE 46, 244 schließt die Entlassung eines Sanitätsoffizier-Anwärters wegen mangelnder Eignung (§ 55 Abs. 4 SG) ein disziplinargerichtliches Verfahren wegen des der Entlassung zugrundeliegenden Sachverhalts nicht aus. - BVerwG, 24.09.1969 - I WD 4.69
Herabsetzung des Dienstgrades eines Leutnants in Reserve in den untersten …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
Daß derartige massive rechtswidrige Aktivitäten einen Mißbrauch des auch den Soldaten zustehenden Grundrechts der freien politischen Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) darstellen, bedarf keiner näheren Begründung und infolgedessen auch nicht der höchstrichterlichen Klärung (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 481.68 - [NZWehrr 1970, 218]; BVerwGE 43, 9 und 48). - BVerwG, 16.02.1976 - 6 B 83.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderungseignung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 1.76
- Das Oberverwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem vergleichbaren Begriff der Eignung im Beamtenrecht zutreffend davon ausgegangen, daß eine Eignungsbeurteilung gerichtlich nur daraufhin nachprüfbar ist, ob der Begriff der Eignung und die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1976 - BVerwG VI B 83.75 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Beurteilungselenente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen(…Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] undvom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a.Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung der Klägerin, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Bearatenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl.Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [a.a.O.] undvom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 -[Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit
Danach können auch Tatsachen, die disziplinarrechtlich noch kein Gewicht haben, für die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe von Belang sein (vgl. hierzu BVerwGE 21, 50 [55] sowie Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1.976, 312]). - BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78
Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung - …
Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (…Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 - [a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung des Klägers, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Beamtenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [a.a.O.] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Die Erwägung des Berufungsgerichts, die entstehende Lücke sei im Hinblick auf die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG geregelte Entlassungsmöglichkeit wegen mangelnder Bewährung gering, läßt die jeweils selbständige Bedeutung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 und des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG außer acht (BVerwGE 21, 50 [55];Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt];Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]). - BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 37.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer Eignungsbeurteilung des …
Beurteilungselemente können dabei auch weitere politische Aktivitäten in einer Partei oder anderen Organisationen mit der Verfassungsordnung widerstreitenden Zielsetzungen sein, etwa die Kandidatur im Bundestagswahlkampf für eine solche Partei oder auf anderer Ebene für deren Unterorganisationen (…Beschlüsse vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 2 CB 30.77 -[a.a.O.] und vom 11. März 1980 - BVerwG 2 B 50.79 -) sowie die Herausgabe und Verteilung von Flugblättern mit eindeutig der Verfassungsordnung widerstreitendem Inhalt (vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - [ZBR 1976, 312]).Die gegenteilige - auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechende - Auffassung des Klägers, die eine uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn fordert, vernachlässigt, daß das Prognoseurteil über die künftige Verfassungstreue des Beamtenbewerbers Teil der umfassenderen generellen Eignungsbeurteilung bleibt, die im Falle der Entlassung eines Probebeamten in der Beurteilung der Bewährung während der Probezeit aufgeht (vgl. Beschlüsse vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 -[a.a.O.] und vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 -[Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]; vgl. auch BVerwGE 32, 237 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66] [238 f.] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 21.05.2025 - 2 WDB 15.24
Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellung des Disziplinarverfahrens
Da Entlassungen nach § 55 SG keine disziplinarischen Maßnahmen bilden (BVerwG…, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 10; VG Kassel…, Beschluss vom 19. September 2019 - 1 L 2103/19.KS - juris Rn. 47), steht auch eine nach § 55 Abs. 4 Satz 2 SG ausgesprochene Entlassung der Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 2. April 1974 - 2 WD 5.74 - BVerwGE 46, 244 und Beschluss vom 21. Juli 1976 - 6 B 1.76 - ZBR 1976, 312 ).Sie sind aber häufig zugleich Ausdruck einer fehlenden Verfassungstreue, die eine mangelnde charakterliche Eignung im Sinne des § 55 Abs. 4 SG begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1976 - 6 B 1.76 - ZBR 1976, 312 ; BayVGH…, Urteil vom 6. Februar 2025 - 6 B 24.629 - juris Rn. 23 bis 30; VG München…, Beschluss vom 20. April 2020 - M 21b S 20.286 - juris Rn. 39).
- BVerwG, 16.11.1981 - 6 B 89.81
Pflicht eines Soldaten zur Verfassungstreue während seiner Beurlaubung zum …
Der beschließende Senat hat zudem in dem die Nicht Zulassungsbeschwerde des Klägers in jenem Verfahren zurückweisenden Beschluß vom 21. Juli 1976 - BVerwG 6 B 1.76 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, daß die außerordentlich schweren Verstöße des Klägers gegen die ihm auch als zum Medizinstudium beurlaubten Soldaten auf Zeit obliegenden Pflichten einen Mißbrauch des auch den Soldaten zustehenden Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellten. - VG Gera, 08.09.2005 - 1 K 2006/04
Recht der Bundesbeamten; Entlassung eines Offizieranwärters; rechtsradikale …
Da hier eine physische oder psychische Nichteignung nicht im Raum steht, ist letztlich zweifelhaft, ob beim Kläger ein Mangel an Loyalität gegenüber seinem Dienstherrn durch verfassungsfeindliches Handeln oder durch Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen (vgl. BVerwG, ZBR 1976, 312) deutlich wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".