Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.2007 - 6 B 100.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Tatbestandsmerkmals "kulturhistorische Bedeutsamkeit" als Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sammler nach früherer und nach geltender Rechtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 28.07.2004 - 18 K 6292/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 3994/04
- BVerwG, 18.01.2007 - 6 B 100.06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 18.01.2007 - 6 B 100.06
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 20 B 45/10
Beschränkung des Streitwertes auf das Fünffache des Auffangwertes gem. § 52 Abs. …
Rn. 37 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 20 E 726/08 - und vom 13. Juni 2008 - 20 E 494/08 - Streitwertbeschluss im Anschluss an das Urteil vom 31. August 2006 - 20 A 3994/04 -, gleichlautend nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 6 B 100.06 -. - VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.923
Erweiterung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler; Bedürfnis; Sammlung; …
Nur wenn die Sammlung aufgrund einer kulturhistorischen Bedeutsamkeit Bezüge zu öffentlichen Interessen der Allgemeinheit aufweist, rechtfertigt sich die Privilegierung des privaten Waffenbesitzes, auch wenn die jeweilige Sammlertätigkeit der Allgemeinheit nicht unmittelbar und konkret greifbar von Nutzen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 31.08.2006, Az.: 20 A 3994/04, DÖV 2007, 573, bestätigt durch BVerwG, B.v. 18.01.2007, Az.: 6 B 100/06). - VG Ansbach, 20.03.2018 - AN 16 K 16.01790
Rücknahme der Waffenbesitzkarte für Waffensammler
Ein Interesse im Sinne des § 17 WaffG hat der Kläger auch für Schalldämpfer von Anfang an schon nicht geltend gemacht (siehe beispielsweise OVG Berlin-Brandenburg vom 30.7.2014 Az. OVG 11 N 97.11; BVerwG vom 18.1.2007 Az. 6 B 100/06 - jeweils zu § 17 WaffG F. 2000). - OVG Saarland, 27.12.2012 - 1 E 320/12
Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für …
Diese Streitwertbemessung sei vom Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Streitwertbeschluss vom 18.1.2007 - 6 B 100.06 -, n.v., zitiert im Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.6.2010, a.a.O., Rdnr. 34) gebilligt worden. - VG Berlin, 27.11.2025 - 31 K 251.22
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für vier Salutwaffen
Erfasst sind sowohl die politischen und wirtschaftlich-sozialen Lebens- und Denkformen, wie auch Sitte und Brauch, Religion und Kunst, sowie geistige und nicht zuletzt auch technische Leistungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Januar 2007 - 6 B 100/06, zitiert nach juris, dort Rdn. 7 f.;… OVG NRW, Urt. v. 31. August 2006 - 20 A 3994/04, zitiert nach juris, dort Rdn. 35).
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