Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08 (6 PKH 30.08) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe und ihre Darlegung; Voraussetzungen eines Zurückstellungstatbestands
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe und ihre Darlegung; Voraussetzungen eines Zurückstellungstatbestands
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 26.09.2008 - 7 A 67/08
- BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08 (6 PKH 30.08)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Im Gegenteil bezieht sich das Verwaltungsgericht in den Gründen des angefochtenen Urteils auf eine von dem Kläger in der mündlichen Verhandlung zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - ausweislich der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26. September 2008, Blatt 88 R der Gerichtsakte handelt es sich um den Beschluss vom 20. Februar 2002 - 2 BvL 5/99 - (BVerfGE 105, 61) - aus der hervorgehe, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die auf die Heranziehung zum Zivildienst zu übertragende Wehrgerechtigkeit sowohl in ihrer abstrakten rechtlichen Ausgestaltung als auch in ihrem konkreten Verwaltungsvollzug als jedenfalls gegenwärtig noch mit Art. 3 GG und Art. 12 GG vereinbar anzusehen sei. - BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06
Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung; …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Rn. 3 a) Der Kläger führt aus, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche erheblich von dem Urteil des beschließenden Senats vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 212) ab.
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 …und vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 22 f.). - BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04
Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 22 f.). - BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und …
Auszug aus BVerwG, 20.04.2009 - 6 B 107.08
Dies genügt den Anforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 4. April 2007 - BVerwG 6 BN 1.07 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12
Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von …
Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3, vom 20. April 2009 - BVerwG 6 B 107.08 - juris Rn. 9 …und vom 15. März 2011 - BVerwG 7 B 51.10 - juris Rn. 12). - VG Berlin, 25.10.2010 - 23 L 328.10
Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Studienaufnahme
Rn. 11 Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob es dem Antragsteller nicht ohnehin verwehrt wäre, sich auf das Vorliegen einer besonderen Härte zu berufen, weil in der Bewerbung um den Studienplatz zu einem Zeitpunkt, zu dem die Einberufung zum Zivildienst unmittelbar bevorstand, ein pflichtwidriges Verhalten und damit eine missbräuchliche Rechtsausübung liegen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. April 2009, - BVerwG 6 B 107/08 und 6 B 107/08 (6 PKH 30/08) -, juris). - VG Ansbach, 16.07.2010 - AN 15 E 10.01420
Zurückstellungsantrag nach Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheids
Denn der Antragsteller hatte sich schon vor Erlass des Einberufungsbescheids und zwei Wochen vor der Ankündigung einer zeitnahen Einberufung, nämlich am 15. Oktober 2009 um die hier betroffene Ausbildung bemüht, so dass kein pflichtwidriges Verhalten unter Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.2007 Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 213 sowie Beschluss vom 20.4.2009 6 B 107/08 zur entsprechenden Situation im Wehrpflichtrecht).
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