Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vereinbarung der Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer mit dem GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 28.11.2003 - 6 A 3397/02
- BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - EuGH, 11.03.2003 - C-186/01
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Es steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27. März 2002 - 2 BvL 2/02 - NJW 2002, 1709 m.w.N.) und des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 110, 40, 52 f.; Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 6 B 20.02 -) seit langem fest, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Grundgesetz verstößt; darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. März 2003 - Rs. C-186/01 - (NJW 2003, 1379) entschieden, dass auch das europäische Gemeinschaftsrecht der Einführung der Wehrpflicht nur für Männer nicht entgegensteht. - BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Es steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27. März 2002 - 2 BvL 2/02 - NJW 2002, 1709 m.w.N.) und des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 110, 40, 52 f.; Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 6 B 20.02 -) seit langem fest, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Grundgesetz verstößt; darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. März 2003 - Rs. C-186/01 - (NJW 2003, 1379) entschieden, dass auch das europäische Gemeinschaftsrecht der Einführung der Wehrpflicht nur für Männer nicht entgegensteht. - BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02
Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Es steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27. März 2002 - 2 BvL 2/02 - NJW 2002, 1709 m.w.N.) und des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 110, 40, 52 f.; Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 6 B 20.02 -) seit langem fest, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Grundgesetz verstößt; darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. März 2003 - Rs. C-186/01 - (NJW 2003, 1379) entschieden, dass auch das europäische Gemeinschaftsrecht der Einführung der Wehrpflicht nur für Männer nicht entgegensteht. - BVerwG, 11.04.2002 - 6 B 20.02
Beschränkung der Wehr - und Ersatzdienstpflicht auf Männer
Auszug aus BVerwG, 10.03.2004 - 6 B 11.04
Es steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 27. März 2002 - 2 BvL 2/02 - NJW 2002, 1709 m.w.N.) und des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 110, 40, 52 f.; Beschluss vom 11. April 2002 - BVerwG 6 B 20.02 -) seit langem fest, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen das Grundgesetz verstößt; darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11. März 2003 - Rs. C-186/01 - (NJW 2003, 1379) entschieden, dass auch das europäische Gemeinschaftsrecht der Einführung der Wehrpflicht nur für Männer nicht entgegensteht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 6 B 10/06
Erstattung von außergerichtlichen Kosten nach vergleichsweiser Erledigung des …
Das ist in der Regel jedenfalls dann der Fall, wenn sich die Sachlage nach Erlass des angefochtenen Verwaltungsakts geändert und der Beklagte dieser Änderung unverzüglich Rechnung getragen hat (ständige Rechtsprechung des LSG NRW, z.B. Beschluss vom 27.06.2004, L 6 B 11/04 SB; Beschluss vom 24.03.2004, L 7 B 1/04 SB; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2005, L 13 B 5/05 SB; weitergehend wohl Hessisches LSG, Beschluss vom 07.02.2003, L 12 B 93/02 RJ: sofortiges Anerkenntnis wohl nicht erforderlich; aA Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.06.2005, L 15 B 595/04 SB, wenn es sich um eine chronisch fortschreitende Erkrankung handelt).
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