Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Nr 1 Buchst g IFG, § 99 VwGO, § 123 VwGO
Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IFG § 3 Nr. 1 Buchstabe g, VwGO § 123, VwGO § 99
EINSTWEILIGE ANORDNUNG; GEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGKEIT; IN-CAMERA-VERFAHREN; INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ; INFORMATIONSZUGANG; KAPITALANLEGER-MUSTERVERFAHREN; STRAFRECHTLICHES ERMITTLUNGSVERFAHREN; VERSAGUNGSGRUND; VORWEGNAHME DER HAUPTSACHE - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zwingende Versagung des Informationszugangs im einstweiligen Anordnungsverfahren aufgrund des Vorliegen des Verweigerungsgrundes des § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 10.05.2012 - 7 L 1237/12
- VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Papierfundstellen
- WM 2012, 1953
- DÖV 2012, 777
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein …
Auszug aus VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Rn. 8 Die Beschwerde ist insoweit begründet, als sie sich auf den Informationszugang zu denjenigen sechs Blättern des Verwaltungsvorgangs bezieht, die auch im Verfahren xy gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -bzw. Hess. VGH - 6 A 1150/10 -) Streitgegenstand waren und dem dortigen Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. März 2010 überreicht wurden.Rn. 15 Die Ausführungen des Antragstellers unter Punkt 3 und 4 der Beschwerdebegründung vom 6. Juni 2012 vermögen der Beschwerde jedenfalls insoweit nicht zum Erfolg zu verhelfen, als der Antragsteller geltend macht, es liege eine andere Situation vor, als diejenige, die der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 - zu Grunde gelegen habe.
- VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09
Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12
Rn. 8 Die Beschwerde ist insoweit begründet, als sie sich auf den Informationszugang zu denjenigen sechs Blättern des Verwaltungsvorgangs bezieht, die auch im Verfahren xy gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -bzw. Hess. VGH - 6 A 1150/10 -) Streitgegenstand waren und dem dortigen Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. März 2010 überreicht wurden.Dabei handelt es sich ausweislich des erstinstanzlichen Urteils vom 26. März 2010 (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -), S. 5 Mitte des Urteilsabdrucks, um die Blätter 194 bis 197, 741 und 893 des streitgegenständlichen Vorgangs XXX.
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12
Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches …
Auf die Beschwerde des Klägers verpflichtete der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beklagte mit Beschluss vom 3. Juli 2012 (6 B 1209/12), dem Kläger unverzüglich Zugang zu 6 Blättern aus dem Aktenvorgang WA 22-WP 5215-90001533 zu gewähren. - VG Stuttgart, 14.12.2017 - 7 K 18365/17
Vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte Inobhutnahme eines noch …
Ein Anordnungsgrund liegt aber gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur vor, wenn den Antragstellern unter Abwägung der Interessen der Beteiligten ein Abwarten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. HessVGH, B. v. 03.07.2012 - 6 B 1209/12 -, juris). - VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475
Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren
Vorläufiger Rechtsschutz kommt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nur dann in Betracht, wenn ohne die Vorwegnahme der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile für den Antragsteller entstünden und damit eine besondere Dringlichkeit gegeben ist (HessVGH, B. v. 3.7.2012 - 6 B 1209/12 -, juris).
- VG Köln, 23.08.2019 - 26 L 1754/19 Rn. 52 vgl. HessVGH, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 6 B 1209/12 -, juris,.
- VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12
Zugang zu Informationen der BaFin
Allerdings hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.07.2012 (6 B 1209/12) angezweifelt, ob sich der Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG auch auf die bei der Beklagten verbliebenen Unterlagen erstreckt (BeckRS 2012, 53727). - VG Köln, 30.11.2018 - 26 L 2667/18 Rn. 20 Vgl. z.B. zum IFG des Bundes Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03. Juli 2012 - 6 B 1209/12 -, Rn. 21, juris.
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10 Im Hinblick auf die vom Antragsteller wegen des Fristenablaufs im zivilrechtlichen Musterverfahren hervorgehobene besondere Eilbedürftigkeit seines Begehrens scheidet bezüglich der bei der Antragsgegnerin verbliebenen Unterlagen eine zeitaufwändige Beweisaufnahme, die nur im Rahmen eines in camera-Verfahrens nach § 99 VwGO vor dem zuständigen Fachsenat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs stattfinden könnte, aus." Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat auf die Beschwerde des Antragstellers in dem Verfahren 7 L 1237/12.F gegen den Beschluss der Kammer vom 10.05.2012 entschieden, dass er die dem Beschluss zu Grunde liegenden Erwägungen teilt, soweit sie sich auf die an die Staatsanwaltschaft München I überlassenen Unterlagen beziehen (HessVGH, Beschluss vom 03.07.2012 6 B 1209/12, S. 5/6).
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