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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2854
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegenüber den Regelungen des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Eingliederungsgesetz); Verwaltungsaktqualität des § 9 Abs. 3 Eingliederungsgesetz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08

    Zwei Beamte der früheren Versorgungsämter müssen zunächst bei der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
    Der Senat hätte aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, das heißt, ohne zu klären, ob das in der Hauptsache zu verfolgende Klagebegehren der Antragstellerin, nämlich festzustellen, dass sie nicht kraft Gesetzes am 1.1.2008 auf die Beigeladene als neuen Dienstherren übergegangen ist, voraussichtlich Erfolg haben würde oder nicht (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 6 B 33/08 -).

    Diesen öffentlichen Belangen könnte die Antragstellerin nur Nachteile entgegenhalten, die es unzumutbar erscheinen ließen, sie bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache so zu behandeln, als sei sie auf die Beigeladene übergegangen (vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab sowie zu den betroffenen öffentlichen Belangen Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 6 B 33/08 -).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
    Selbst wenn sich § 9 Abs. 1 und 3 Eingliederungsgesetz - entgegen dem Gesetzeswortlaut und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers (vgl. zu dahingehenden Bedenken etwa BVerfG, Beschluss vom 19.9.2007 - 2 BvF 3/02 -, ZBR 2007, 381) - dahin auslegen ließe, dass er keinen gesetzlichen Übergang der jeweiligen Beamten vorsehe, sondern lediglich eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Einzelentscheidungen für den Übergang der Beamten zum neuen Dienstherrn schaffe, bliebe jedenfalls die Rechtsnatur des Zuordnungsplans hiervon unberührt.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
    Eine solche unmittelbare Rechtswirkung kommt einer Maßnahme nur dann zu, wenn sie entweder subjektive Rechte des von ihr Betroffenen begründet, ändert, aufhebt oder verbindlich feststellt, oder durch sie die Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung solcher Rechte verbindlich abgelehnt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 12/83 -, BVerwGE 69, 374).
  • OVG Hamburg, 22.08.2003 - 4 Bs 278/03

    Anspruch auf zeitweise Aussetzung der Abschiebung; Vorliegen von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
    Diese Vorschrift stellt nicht nur für im Beschwerdeverfahren erklärte Antragsänderungen, sondern auch für die Auslegung eines erstinstanzlich gestellten Antrags durch das Beschwerdegericht eine Grenze dar (vgl. hierzu - für den Fall der Antragsänderung durch den Beschwerdeführer - OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72, OVG Hamburg, Beschluss vom 22.8.2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08
    Diese Vorschrift stellt nicht nur für im Beschwerdeverfahren erklärte Antragsänderungen, sondern auch für die Auslegung eines erstinstanzlich gestellten Antrags durch das Beschwerdegericht eine Grenze dar (vgl. hierzu - für den Fall der Antragsänderung durch den Beschwerdeführer - OVG NRW, Beschluss vom 25.7.2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72, OVG Hamburg, Beschluss vom 22.8.2003 - 4 Bs 278/03 -, NVwZ-RR 2004, 621).
  • LAG Hamm, 14.08.2008 - 11 Sa 552/08

    Eingliederung Versorgungsämter NW

    - Beschluss OVG NW 18.02.2008 - 6 B 147/08 - betreffend Verfahren eines Beamten gegen die Zuordnung zur Stadt D3, Anlage BB 2 zur Berufungserwiderung,.
  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 6043/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW); …

    Rn. 30 vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - 6 B 147/08 -, NRWE und juris, und vom 19. Februar 2008 - 6 B 38/08 -,.
  • ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die …

    Rn. 77 Das OVG NRW (vom 18.02.2008 - 6 B 147/08, juris) hat für den Bereich der Beamten inzwischen entschieden, dass der Zuordnungsplan, durch den nach § 9 Abs. 3 Eingliederungsgesetz der Personalübergang vorbereitet wird, kein Verwaltungsakt sei (ebenso VG Minden vom 28.12.2007 - 4 L 694/07, juris; VG Aachen vom 26.02.2008 - 1 L 7/08, juris; aA VG Düsseldorf vom 21.12.2007 - 13 L 1824/07, juris; VG Düsseldorf vom 11.01.2008 - 13 L 2205/07, juris).
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08, 6 B 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2263
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08, 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2263)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2008 - 6 B 33/08, 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2263)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08, 6 B 147/08 (https://dejure.org/2008,2263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § ... 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; EglG § 2; ; EglG § 3; ; EglG § 4; ; EglG § 4 Abs. 1; ; EglG § 5; ; EglG §§ 9 ff.; ; EglG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EglG § 9 Abs. 3; ; EglG § 9 Abs. 3 Satz 1; ; EglG §§ 11 bis 21; ; EglG § 12 Abs. 2; ; EglG § 23 Abs. 2; ; EglG § 23 Abs. 9; ; BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 3; ; BRRG § 128; ; LPVG NRW § 66 Abs. 8; ; LBG NRW § 28; ; LBG NRW § 29

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Versetzung von Beamten

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vorbehalte gegen Beamtenrochade in NRW

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Dienstherrenwechsel vom Versorgungsamt zur Kommunalverwaltung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den im Eingliederungsgesetz vorgesehenen Übergang eines Beamten auf die Aufgabenträger der Versorgungsverwaltung; Vereinbarkeit der §§ 9 ff. Eingliederungsgesetz (EglG) mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgendem ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Danach müssen gesetzliche Tatbestände so präzise formuliert sein, dass ein Normadressat, weil die Folgen für ihn vorhersehbar und berechenbar sind, sein Handeln darauf einrichten kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, und vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Danach müssen gesetzliche Tatbestände so präzise formuliert sein, dass ein Normadressat, weil die Folgen für ihn vorhersehbar und berechenbar sind, sein Handeln darauf einrichten kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.1971 - 1 BvR 775/66 -, BVerfGE 31, 255, und vom 27.11.1990 - 1 BvR 402/87 -, BVerfGE 83, 130).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Eine solche Vorgehensweise ist geboten, wenn die sich in der Hauptsache stellenden Rechtsfragen im Rahmen des Eilverfahrens nicht in der Weise vertiefend behandelt werden können, dass eine zuverlässige Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache möglich erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.7.1996 - 1 BvR 640/96 -, ZBR 1996, 334, vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, und vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927).
  • VG Münster, 21.12.2007 - 4 L 684/07

    Beamte gehen vorläufig nicht von der Bezirksregierung auf die Landschaftsverbände …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 33/08
    Ein solcher Fehler des Zuordnungsplans könnte, was das VG Münster in seinem Beschluss vom 21.12.2007 - 4 L 684/07 - angenommen hat, darin liegen, dass er ohne die erforderliche Zustimmung des Hauptpersonalrats für den Geschäftsbereich des MAGS zustande gekommen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 6 B 611/08
    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat seine ablehnende Entscheidung im Einklang mit dem in wesentlichen Auszügen wörtlich wiedergegebenen Beschluss des OVG NRW vom 18. Februar 2008 (- 6 B 33/08 -), der ebenfalls den mit der Auflösung der Versorgungsämter verbundenen Personalübergang zum Gegenstand hatte, auf eine Folgenabwägung gestützt.

    Rn. 8 Vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08 -, vom 25. Februar 2008 - 6 B 2104/07 - und vom 18. Juni 2008 - 6 B 401/08 -.

    Rn. 13 Vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08 -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 VG 13/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung nach dem Gesetz über die …

    Ob der hier geregelte Belastungsausgleich zutreffend bemessen ist, hat der Senat ebenso wenig zu entscheiden, wie die Frage, ob der Landesgesetzgeber die mit der Zuständigkeitsverlagerung verbundenen personalrechtlichen Maßnahmen (Art. 1, Abschnitt II Straffungsgesetz) zutreffend geregelt hat (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2008, 6 B 33/08 und 6 B 147/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 6 SB 35/05

    Höhe des GdB bei Diabetes mellitus - Feststellung der …

    Ob der hier geregelte Belastungsausgleich zutreffend bemessen ist, hat der Senat ebenso wenig zu entscheiden, wie die Frage, ob der Landesgesetzgeber die mit der Zuständigkeitsverlagerung verbundenen personalrechtlichen Maßnahmen (Art. 1, Abschnitt II Straffungsgesetz) zutreffend geregelt hat (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2008, 6 B 33/08 und 6 B 147/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 6 B 147/08

    Zwei Beamte der früheren Versorgungsämter müssen zunächst bei der …

    Der Senat hätte aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden, das heißt, ohne zu klären, ob das in der Hauptsache zu verfolgende Klagebegehren der Antragstellerin, nämlich festzustellen, dass sie nicht kraft Gesetzes am 1.1.2008 auf die Beigeladene als neuen Dienstherren übergegangen ist, voraussichtlich Erfolg haben würde oder nicht (vgl. Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 6 B 33/08 -).

    Diesen öffentlichen Belangen könnte die Antragstellerin nur Nachteile entgegenhalten, die es unzumutbar erscheinen ließen, sie bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache so zu behandeln, als sei sie auf die Beigeladene übergegangen (vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab sowie zu den betroffenen öffentlichen Belangen Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 6 B 33/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 (10) VS 29/07

    Anspruch auf Zahlung von Versorgungskrankengeld (VKG) nach den Vorschriften des …

    Ob der hier geregelte Belastungsausgleich zutreffend bemessen ist, hat der Senat ebenso wenig zu entscheiden, wie die Frage, ob der Landesgesetzgeber die mit der Zuständigkeitsverlagerung verbundenen personalrechtlichen Maßnahmen (Art. 1, Abschnitt II Straffungsgesetz) zutreffend geregelt hat (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2008, 6 B 33/08 und 6 B 147/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 6 B 627/08
    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat seine ablehnende Entscheidung im Einklang mit dem in wesentlichen Auszügen wörtlich wiedergegebenen Beschluss des OVG NRW vom 18. Februar 2008 (- 6 B 33/08 -), der ebenfalls den mit der Auflösung der Versorgungsämter verbundenen Personalübergang zum Gegenstand hatte, auf eine Folgenabwägung gestützt.

    Rn. 14 Vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08 -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2008 - L 6 V 28/07

    Streit über die Höhe der Gewährung einer Erwerbsminderung nach dem …

    Ob der hier geregelte Belastungsausgleich zutreffend bemessen ist, hat der Senat ebenso wenig zu entscheiden, wie die Frage, ob der Landesgesetzgeber die mit der Zuständigkeitsverlagerung verbundenen personalrechtlichen Maßnahmen (Art. 1, Abschnitt II Straffungsgesetz) zutreffend geregelt hat (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 18.02.2008, 6 B 33/08 und 6 B147/08).
  • LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1639/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame …

    Der Gesetzgeber könne nicht einerseits der Verwaltung die Zuordnung der Angestellten im Einzelfall überlassen und andererseits die Entscheidung gleichzeitig durch Einbindung des Zuordnungsplans in das Gesetz in den Rang eines formellen Gesetzes erheben (OVG NRW, 18.02.2008 - 6 B 33/08 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - 1 A 2231/16

    Schadensersatz Dienstherrenwechsel Auflösung der Versorgungsämter in NRW …

    Rn. 63 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08 -, juris, Rn. 3 ff., vom 25. Februar 2008 - 6 B 2104/07 -, juris, Rn. 3 ff., vom 18. Juni 2008 - 6 B 401/08 -, juris, Rn. 3, und vom 18. August 2008 - 6 B 734/08 -, juris, Rn. 2 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - 6 B 401/08
    Rn. 22 Vgl. zu dem insoweit anzulegenden Maßstab Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 - 6 B 33/08 -.
  • VG Aachen, 26.02.2008 - 1 L 7/08

    Beamter des früheren Versorgungsamtes Aachen muss vorläufig nicht in Köln Dienst …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 6 B 734/08
  • LAG Sachsen, 18.02.2009 - 4 Ta 224/08

    Mangels Eilbedürftigkeit unbegründeter Eilantrag gegen Versetzung an einen …

  • VG Düsseldorf, 29.06.2017 - 2 L 2984/17
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