Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5, VwGO § 80 Abs. 5
Waffenrecht; Zuverlässigkeit; gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.04.2022 - 6 L 130/22
- OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 25).Nach der Rechtsprechung ist gröblich i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG (neben vorsätzlichen Straftaten - vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O.) ein Verstoß dann, wenn die Rechtsverletzung gemessen an den genannten Zielsetzungen objektiv schwer wiegt und in subjektiver Hinsicht im Besonderen dem Betreffenden als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen ist, sei es weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat, sodass sich in dem Verstoß die fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften widerspiegelt (…BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 24 ZB 19.1204 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
Dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinne als gering anzusehen ist, bedeutet nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich nicht als gröblich gewertet werden kann (BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O.).
- VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Auch der vorsätzliche Erwerb einer Schusswaffe oder das Führen einer Jagdwaffe ohne gültigen (abgelaufenen) Jagdschein stellt einen gröblichen Verstoß dar (BayVGH, Beschl. v. 21. November 2016 - 21 ZB 15.931 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 18. November 2019 - 21 CS 19/966 -, juris Rn. 12;… Gade, 3. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 31 b).Wer sich über Vorschriften hinweggesetzt, die zum Kernbereich des Waffenrechts gehören und der präventiven Abwehr von solchen Gefahren dienen, die typischerweise durch die Verwendung von Waffen und Munition hervorgerufen werden können, verstößt gröblich gegen waffenrechtliche Vorschriften (BayVGH, Beschl. v. 21. November 2016 a. a. O.).
- VGH Bayern, 20.07.2020 - 24 ZB 19.1204
Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen gröblichem …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Nach der Rechtsprechung ist gröblich i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG (…neben vorsätzlichen Straftaten - vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 a. a. O.) ein Verstoß dann, wenn die Rechtsverletzung gemessen an den genannten Zielsetzungen objektiv schwer wiegt und in subjektiver Hinsicht im Besonderen dem Betreffenden als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen ist, sei es weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat, sodass sich in dem Verstoß die fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften widerspiegelt (BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 24 ZB 19.1204 -, juris Rn. 12 m. w. N.).Zu den fundamentalen Grundsätzen zählt dabei, dass der Umgang mit näher definierten Waffen und bestimmter Munition - wie auch bereits dessen Besitz - eine behördliche Erlaubnis voraussetzt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 a. a. O. Rn. 13).
- VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579
Waffenbesitzverbot
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Ein schwerwiegender und damit ein gröblicher Verstoß gegen das WaffG liegt bereits vor, wenn der Betreffende vorsätzlich eine verbotene Waffe besitzt (BayVGH, Beschl. v. 24. Januar 2019 - 21 CS 18.1579 -, juris Rn. 12;… Beschl. v. 13. Mai 2020 - 24 ZB 17.1148 -, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 13.05.2020 - 24 ZB 17.1148
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Besitzes eines Butterflymessers
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Ein schwerwiegender und damit ein gröblicher Verstoß gegen das WaffG liegt bereits vor, wenn der Betreffende vorsätzlich eine verbotene Waffe besitzt (…BayVGH, Beschl. v. 24. Januar 2019 - 21 CS 18.1579 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 13. Mai 2020 - 24 ZB 17.1148 -, juris Rn. 10). - BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Maßgebend auch für die Anwendung von Nummer 5 ist deren ordnungsrechtlicher Zweck, das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten, was nur der Fall ist, wenn die betreffende Person nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdient, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1989 - 1 C 36.87 -, juris Rn. 16;… Steindorf/Papsthart, WaffG, 11. Aufl. 2022, § 5 Rn. 59). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 524/05
Anspruch eines Waffenbesitzers gegen die Aufhebung der ihm erteilten …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Sie dient damit dem zentralen Anliegen des Waffengesetzes, den Umfang und den Verkehr mit Waffen und Munition zur Unterbindung einer illegalen Weitergabe von Waffen und Munition einer lückenlosen und damit effektiven behördlichen Kontrolle zu unterstellen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 31. August 2006 - 20 A 524/05 -, juris Rn. 32). - OVG Sachsen, 24.04.2021 - 6 B 204/21
Versammlung; Verbot; Tröpfcheninfektion; Aerosolinfektion; PCR-Test; Corona; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Lassen sich die Erfolgsaussichten bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht abschließend beurteilen, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Interessenabwägung das öffentliche und ggf. private Interesse an der sofortigen Vollziehung der behördlichen Verfügung und das private Interesse des Betroffenen und die Interessen Dritter, vorläufig von deren Wirkung verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen (…SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 6 B 407/21 -, juris Rn. 12 f.; v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4;… v. 19. Dezember 2018 - 5 B 229/18 -, juris Rn. 19). - OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21
Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Lassen sich die Erfolgsaussichten bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht abschließend beurteilen, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Interessenabwägung das öffentliche und ggf. private Interesse an der sofortigen Vollziehung der behördlichen Verfügung und das private Interesse des Betroffenen und die Interessen Dritter, vorläufig von deren Wirkung verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 6 B 407/21 -, juris Rn. 12 f.;… v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4;… v. 19. Dezember 2018 - 5 B 229/18 -, juris Rn. 19). - OVG Sachsen, 19.12.2018 - 5 B 229/18
Rundfunk; Übertragungskapazität; Frequenzen; Zuweisung; Rundfunkfreiheit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2022 - 6 B 159/22
Lassen sich die Erfolgsaussichten bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht abschließend beurteilen, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Interessenabwägung das öffentliche und ggf. private Interesse an der sofortigen Vollziehung der behördlichen Verfügung und das private Interesse des Betroffenen und die Interessen Dritter, vorläufig von deren Wirkung verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen (…SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 6 B 407/21 -, juris Rn. 12 f.;… v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4; v. 19. Dezember 2018 - 5 B 229/18 -, juris Rn. 19). - OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische …
- VG Halle, 17.04.2012 - 3 A 78/11
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlenden Besitzes eines Jagdschein sowie …
- VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.556
Objektive Klagehäufung, rechtswidrige Trennung von Verfahren durch das …
Maßgeblich ist insoweit eine wertende Gesamtbetrachtung (vgl. SächsOVG, B.v. 12.7.2022 - 6 B 159/22 - juris Rn. 8, 10). - VG Stade, 16.02.2023 - 1 B 85/23
Jagdrecht: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Ist der Antragsteller demnach bereits nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG absolut unzuverlässig, muss nicht mehr vertieft werden, ob dem Antragsteller die Zuverlässigkeit auch nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG aufgrund eines gröblichen Verstoßes gegen Vorschriften des Waffengesetzes (etwa durch das Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne erforderliche Erlaubnis, vgl. § 13 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG) abzusprechen ist (vgl. dazu Bay. VGH…, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 24 CS 21.2636 -, Rn. 19 ff., juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 6 B 159/22 -, Rn. 8 ff., juris). - VG Schwerin, 21.04.2023 - 3 B 510/23
Keine Verlängerung eines Jagdscheins im einstweiligen Rechtsschutz bei …
Dazu muss der Verstoß objektiv schwer wiegen und subjektiv dem Betreffenden als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen sein, sei es auch nur, dass der Verstoß auf Leichtsinnigkeit oder Nachlässigkeit beruht, so dass in dem Verstoß eine fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften zum Ausdruck kommt (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 6 B 159/22 -, BeckRS 2022, 24531 Rn. 8 m. w. N.).
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