Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 6 B 16.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 BeamtVG, Art 33 Abs 5 GG, § 47 SGB 12, § 48 SGB 12
Ermessensausübung bei zeitweiliger Befristung eines Unterhaltsbeitrages nach § 15 BeamtVG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.09.2009 - 36 A 8.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 6 B 16.09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.06.2008 - 1 DB 2.08
Frühere Postbeamtin (an chronischer Neurodermitis leidend); nach fünf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 6 B 16.09
Deshalb steht es dem Gesetzgeber frei, den Unterhaltsbeitrag hinsichtlich seiner Höhe und seines zeitlichen Umfangs in den Grenzen des Willkürverbots (Artikel 3 Abs. 1 GG) zu beschränken (vgl. zum disziplinarrechtlichen Unterhaltsbeitrag: BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 1 DB 2/08 -, ZBR 2009, S. 56 ff., Rn. 25 bei juris;… ferner Plog/Wiedow, BeamtVG, § 15, Rn. 3;… Stadler in: Fürst u.a., GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht Wehrrecht, Teil 3a Versorgungsrecht, § 15 BeamtVG, Rn. 5). - BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2010 - 6 B 16.09
Rn. 24 Welcher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage zugrundezulegen ist, richtet sich primär nach dem materiellen Recht (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5/03 -, BVerwGE 120, 246 ff., Rn. 35 bei juris m.w.N.).
- VG Freiburg, 25.01.2022 - 13 K 3633/19
Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen …
Rn. 31 Diese Ermessensentscheidung der Behörde, für die die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung maßgeblich sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2010 - OVG 6 B 16.09 -, juris Rn. 24 m.w.N.), ist durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar.Dafür spricht auch, dass Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beamten zu einer anderen Entscheidung für die Zukunft führen können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2010 - OVG 6 B 16.09 -, juris Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 862/23
Zweck des Anspruchs auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages
Bis zur gesetzlich vorgegebenen Obergrenze kann die Behörde unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und unter Beachtung der ermessensbindenden Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu § 15 BeamtVG darüber entscheiden, ob und inwieweit der (frühere) Beamte eines Unterhaltsbeitrags bedürftig ist (…vgl. Senatsurteil vom 02.05.1994 - 4 S 1333/92 -, Juris Rn. 44 zu einem Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe; OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 22.11.2010 - OVG 6 B 16.09 -, Juris Rn. 13 ff.). - BVerwG, 05.02.2026 - 2 C 6.25
Unterhaltsbeitrag nach LBeamtVG BW bedürftigkeitsabhängig
Rn. 36 aa) Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass der Unterhaltsbeitrag nicht der amtsangemessenen Unterhaltssicherung im Sinne der Alimentierung dient, sondern lediglich ein Beitrag zum Lebensunterhalt des Beamten sein soll, diesen nur sichern helfen und Härten ausgleichen soll (vgl. auch OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 2 A 271/11 - juris Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2010 - OVG 6 B 16.09 - juris Rn. 13 ff., jeweils für § 15 BeamtVG). - OVG Sachsen, 22.07.2024 - 2 A 235/23
Unterhaltsbeitrag für dienstunfähige Beamte; Dauer; Ermessen
Nach der Ausgestaltung der Bestimmung hat der Kläger lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. November 2010 - OVG 6 B 16.09 -, juris Rn. 13 zur vergleichbaren Rechtslage im Beamtenversorgungsrecht des Bundes).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.2009 - 6 B 16.09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 2 S 75/09
- BVerwG, 09.03.2009 - 6 B 16.09
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