Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1239
BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93 (https://dejure.org/1993,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1993 - 6 B 18.93 (https://dejure.org/1993,1239)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1993 - 6 B 18.93 (https://dejure.org/1993,1239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 273
  • NVwZ 1994, 264 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
    § 116 Abs. 2 VwGO vollständig abgefaßt und zugestellt, so ist es im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen" (im Anschluß an den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 -).«.

    Inzwischen hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - aufgrund des Vorlagebeschlusses des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1992 (Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 Nr. 25) entschieden, daß ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen von den Richtern unterschrieben zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangt, als "nicht mit Gründen versehen" gilt und deswegen entsprechend den einschlägigen Prozeßordnungen auf eine Rüge ohne weiteres aufzuheben ist (vgl. die Mitteilung in NJW 1993, Heft 25, S. XI).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
    Es ist offenbar zutreffend davon ausgegangen, daß maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe der Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ist (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278 = Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht zu berücksichtigen haben, daß für den Kläger, der seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bereits im Jahre 1980 gestellt hat, nicht die "lästige Alter native" eines im Falle der Anerkennung zu leistenden verlängerten zivilen Ersatzdienstes spricht (vgl. dazu Urteil vom 24.0ktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 5), selbst wenn seiner Einberufung zum Zivildienst nicht schon nach § 24 Abs. 1 ZDG sein Alter entgegenstehen sollte.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 C 3.88

    Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, obwohl …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
    Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von tragenden Rechtssätzen des dafür in der Beschwerdebegründung erwähnten Urteils in der Sache BVerwG 6 C 3.88, das allerdings nicht am 18. Dezember 1989, sondern am 7. Juli 1989 ergangen ist (abgedruckt in Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 35).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …

    Im Falle des § 116 Abs. 2 VwGO beginnt die Fünfmonatsfrist mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (Beschluß vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; Beschluß vom 3. August 1998 - BVerwG 7 B 236.98 -).
  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Diese zu § 117 Abs. 4 VwGO ergangene Entscheidung gilt entsprechend auch in den Fällen des § 116 Abs. 2 VwGO (Beschlüsse vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21 und vom 18. August 1999 - BVerwG 8 B 124.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 37;… vgl. auch Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - a.a.O.).

    Auch in dem dem Beschluss vom 20. September 1993 (BVerwG 6 B 18.93 - a.a.O.) zugrunde liegenden Fall war die 5-Monats-Frist bereits vor Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle verstrichen.

  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Zu Unrecht hält die Beklagte dem unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 21) entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 117 Abs. 4 VwGO ein bei seiner Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil erst dann als nach § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gilt, wenn es später als fünf Monate vollständig der Geschäftsstelle übergeben wird (Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).

    Folgerichtig beschränkt sich die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (a.a.0.) gezogene Parallele zu der für § 117 Abs. 4 VwGO entwickelten Fünf-Monats-Frist auch auf die Fälle, in denen - zulässigerweise (stRspr, zuletzt grundlegend Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz a.a.0. Nr. 20) - binnen zwei Wochen lediglich die unterschriebene Urteilsformel niedergelegt wurde und nur noch darüber befunden werden muß, binnen welcher Zeit das vollständige Urteil abzufassen war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht