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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31292
BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12 (https://dejure.org/2012,31292)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.2012 - 6 B 27.12 (https://dejure.org/2012,31292)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 2012 - 6 B 27.12 (https://dejure.org/2012,31292)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Der gerichtliche Rechtsschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaus getroffener Maßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).

    Der Gesetzgeber vernachlässigt seine Pflicht gröblich, wenn bei weiterer Untätigkeit der Bestand des Ersatzschulwesens evident gefährdet wäre (Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O.).

    Daher besteht auch schon keine Verpflichtung des Gesetzgebers, sich bei der Bemessung von Zuschüssen überhaupt an den vergleichbaren Kosten öffentlicher Schulen zu orientieren (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Der gerichtliche Rechtsschutz bezieht sich unter diesen Umständen auf die Prüfung einer Untätigkeit, einer groben Vernachlässigung und eines ersatzlosen Abbaus getroffener Maßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Denn sie ist insoweit auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung offenkundig zu verneinen (siehe zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11

    Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Es wäre normativ widersprüchlich, wenn für die Gewährung von Finanzhilfe dem Grunde nach und für die Modalitäten ihrer Berechnung aus dem Blickwinkel von Art. 7 Abs. 4 GG unterschiedlich weitreichende Maßstäbe angelegt würden (vgl. bereits Beschluss vom 25. August 2011 - BVerwG 6 B 16.11 - juris Rn. 6 im Hinblick auf Fälligkeitsvoraussetzungen gesetzlicher Förderansprüche).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 6 B 29.11

    Öffentliche Schule; Privatschule; Akzessorietät

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung oder Anwendung von Landesrecht kann die Zulassung der Revision jedoch allenfalls dann begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Normen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 2011 - BVerwG 6 B 29.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11

    Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
    Rn. 2 1. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 5.18

    Ersatzschulfinanzierung; Ersatzschulzuschuss; Haushaltsjahr 2011; Kürzung; …

    Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 6.18

    Ersatzschulfinanzierung; Ersatzschulzuschuss; Haushaltsjahr 2015; Kürzung; …

    Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 3 B 7.18

    Ersatzschulfinanzierung; Ersatzschulzuschuss; Haushaltsjahr 2016; …

    Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf den Inhalt der Gerichtsakte, auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Zuschuss 2011, Zuschuss 2015, Zuschuss 2016, Vorgang Trägerwechsel, Vorgang Strafanzeige, Vorgang Stundung) und auf die beigezogenen Gerichtsakten VG 3 L 724.17 (OVG 3 S 50.17), VG 3 A 293.06 (OVG 3 B 18.09, BVerwG 6 B 27.12), VG 3 K 233/09 (OVG 3 N 4.14), VG 3 K 936.14 und VG 3 L 122.15.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 6 B 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1919
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 6 B 27/12 (https://dejure.org/2012,1919)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2012 - 6 B 27/12 (https://dejure.org/2012,1919)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 6 B 27/12 (https://dejure.org/2012,1919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Dienstpflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Dienstpflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    Antrag eines Sonderschuldirektors auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein gegen ihn verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag eines Sonderschuldirektors auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ein gegen ihn verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2020 - 1 M 141/20

    Erlass einer Zwischenentscheidung (Hängebeschluss, Schiebebeschluss)

    Der Antragsteller kann seine politischen Ziele weiterhin nach außen vertreten; der mit einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte unter Umständen verbundene Ansehensverlust ist regelmäßig hinzunehmen und würde durch einen Erfolg in der "Hauptsache" vollständig oder jedenfalls weitgehend kompensiert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 6 B 27/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 6 B 280/12

    Antrag eines Justizvollzugshauptsekretärs auf Wiederherstellung der …

    Rn. 11 vgl. etwa Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 6 B 27/12 -, juris, vom 8. September 2009 - 6 B 652/09 -, juris, und vom 26. April 2007 - 6 B 391/07 -, juris,.
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