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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.07.2013

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3763
VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13 (https://dejure.org/2013,3763)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.01.2013 - 6 B 27/13 (https://dejure.org/2013,3763)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 6 B 27/13 (https://dejure.org/2013,3763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 3 AufenthG, § 31 Abs 1 AufenthG
    Unterbrechung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 31 Abs. 1
    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Dreijahresfrist, Zweijahresfrist, Ehebestandszeit, Trennung, Trennung der Ehegatten, eheliche Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 28 Abs. 3; AufenthG § 31 Abs. 1
    Vorliegen einer Trennung der Ehegatten vor Ablauf der Zweijahresfrist bei Erfolgen der Trennung von nur einem Ehepartner und späterer Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft aufgrund eines geänderten Willensentschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vorliegen einer Trennung der Ehegatten vor Ablauf der Zweijahresfrist bei Erfolgen der Trennung von nur einem Ehepartner und späterer Aufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft aufgrund eines geänderten Willensentschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Trennung von der Ehefrau besteht kein Anspruch auf eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis bei weniger als zwei Jahre ununterbrochener Ehezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Rn. 7 Zunächst steht dem Antragsteller trotz des rechtzeitig, d.h. vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 -, BVerwGE 140, 64), gestellten Antrags kein Anspruch auf Verlängerung der bestehenden Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG zu (vgl. den nicht näher bezeichneten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vom 16. Februar 2011, Bl. 138 ff. der Behördenakte).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06

    Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Ein Antrag auf Scheidung der Ehe ist hierfür nicht erforderlich (…vgl. Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, § 31 Rdnr. 8; OVG Nordr.-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 18 A 1151/06 -).
  • VGH Bayern, 18.09.2012 - 19 CS 12.1370

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Dreijährige Ehebestandszeit; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13
    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 B 20.2085

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Wiederherstellung der …

    Aus der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft ergibt sich regelmäßig die Trennung der Eheleute; ein Antrag auf Scheidung der Ehe ist hierfür nicht erforderlich (vgl. HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris Rn. 7).

    Rn. 33 Die Trennung der Ehegatten vor Ablauf der Dreijahresfrist ist selbst dann zu bejahen, wenn diese Trennung nach dem ernsthaften, nach außen verlautbarten Willen ggf. auch nur eines der Ehepartner erfolgt, die eheliche Lebensgemeinschaft später aufgrund eines geänderten Willensentschlusses jedoch wiederaufgenommen wird (vgl. HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris).

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit; …

    Wird die eheliche Lebensgemeinschaft unterbrochen, so führt dies zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft auf ein eigenes Aufenthaltsrecht nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG; eine spätere Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft ist deren Neubegründung, von der an die erforderliche Mindestbestandszeit erneut zu laufen beginnt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 A 1151/06 - juris - und Beschl. v. 29.11.2000 - 18 B 1627/00 - AuAS 2001, 67; VGH München, Beschl. v. 12.12.2008 - 19 CS 08.2842 - juris - VGH Kassel, Beschl. v. 24.01.2013 - 6 B 27/13 - InfAuslR 2013, 184 und Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 1693/11 - InfAuslR 2011, 441; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.09.2007 - OVG 3 S 87.07 - AuAS 2007, 218).
  • VGH Bayern, 06.08.2024 - 19 B 23.924

    Ausweisung, Erschleichen eines Aufenthaltstitels, Eheliche Lebensgemeinschaft, …

    Aus der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft ergibt sich regelmäßig die Trennung der Eheleute; ein Antrag auf Scheidung der Ehe ist hierfür nicht erforderlich (…vgl. BayVGH a.a.O.; HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 5 K 14.01094

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Unterbrechung der ehelichen …

    Eine nur vorübergehende oder durch äußere Umstände erzwungene Unterbrechung des ehelichen Zusammenlebens beeinträchtigt demgegenüber die nach § 31 Abs. 1 AufenthG erforderliche Integration während des Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht (HessVGH, B.v. 24.1.2013 - 6 B 27/13 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.07.2013 - 6 B 27.13   

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https://dejure.org/2013,17146
BVerwG, 17.07.2013 - 6 B 27.13 (https://dejure.org/2013,17146)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2013 - 6 B 27.13 (https://dejure.org/2013,17146)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 6 B 27.13 (https://dejure.org/2013,17146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152 Abs. 1; VwGO § 154 Abs. 2
    Anfechtung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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