Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Beschränkung des Schutzbereiches der Versammlungsfreiheit durch eisenbahnrechtliche Bestimmungen - Blockadeaktionen durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 3 A 128/02
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 4 LB 10/05
- BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan ist (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 und vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.).
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15 m.w.N.).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Rn. 11 e) Im Übrigen sind die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits beantwortet (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u.a. - BVerfGE 104, 92). - BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99
Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Die fehlende Sachverhaltsfeststellung ist hier auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Beklagte in der Vorinstanz ordnungsgemäß eine entsprechende Sachverhaltsaufklärung beantragt hatte, die nur deshalb unterblieben ist, weil das Oberverwaltungsgericht den Beweisantrag als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (vgl. Beschluss vom 17. März 2000 - BVerwG 8 B 287.99 - BVerwGE 111, 61 ).
- BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9 …und vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 f.). - BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (vgl. Beschluss vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 20 m.w.N.). - BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 222/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Die angefochtene Entscheidung widerspricht auch nicht den in der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 12. März 1998 - 1 BvR 222/97 - NJW 1998, 3113) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 - NVwZ 2000, 1201). - VGH Baden-Württemberg, 19.02.2000 - 1 S 414/00
Verbot der Probeblockade
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Die angefochtene Entscheidung widerspricht auch nicht den in der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 12. März 1998 - 1 BvR 222/97 - NJW 1998, 3113) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 - NVwZ 2000, 1201). - OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03
Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport; …
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss vom 26. Februar 2004 - 11 LA 239/03 - (NVwZ-RR 2004, 575) angenommen, dass eine einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllende Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) vom 8. Mai 1967 (BGBl I S. 1563), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), die das Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und das Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen regeln, die Auflösung einer dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallenden Versammlung auf der Grundlage des § 15 Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz - VersG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl I S. 1789), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2005 (BGBl I S. 969), und damit eine Einschränkung des Grundrechts im Sinne von Art. 8 Abs. 2 GG rechtfertigen kann. - OVG Niedersachsen, 01.03.1997 - 13 M 1272/97
Versammlungsrecht; Verwaltungsakt; Selbsteintritt der Aufsichtsbehörde
Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 6 B 27.06
Aus dem von der Beklagten ebenfalls in Bezug genommenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 1. März 1997 - 13 M 1272/97 - (NVwZ-RR 1997, 474) ergibt sich nichts anderes.
- BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren erheblich sein würde(Beschlüsse vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 undvom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43). - BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19
Zur Bedeutung einer familiären Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung von einer tatsächlichen Annahme ausgeht, die - wie hier - von der Vorinstanz nicht festgestellt wurde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8). - BVerwG, 08.06.2017 - 10 B 11.16
Erstattung; Erstattungsforderung; Erstattungsschuldner; Festsetzung; …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Vorinstanz eine Tatsache nicht festgestellt hat, aus der sich erst die Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage im angestrebten Revisionsverfahren ergeben würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Nr. 35 S. 2).
- BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung von einer tatsächlichen Annahme ausgeht, die - wie hier - von der Vorinstanz nicht festgestellt wurde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8). - BVerwG, 21.07.2009 - 9 B 71.08
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsanlage; begrenzte …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Revisionsverfahren erheblich wäre, vielmehr lediglich die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden kann (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 f. , vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 S. 19 f. und vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 2). - BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14
Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d. …
Die Rechtsbeschwerde kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn die insoweit aufgeworfene Frage von einem Sachverhalt ausgeht, den die Vorinstanz nicht festgestellt hat (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8 zur Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10
Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör
Die Klärungsbedürftigkeit muss sich indes gerade aufgrund des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts ergeben (stRspr, vgl. Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35). - BVerwG, 25.08.2015 - 5 B 58.15
Vergleichbarkeit von Abschlussprüfungen bei Prüfungsabsolventen eines …
Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Revisionsverfahren erheblich sein würde (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 m.w.N.). - BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …
Eine Rechtsfrage entzieht sich jedoch der Klärung in dem wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache angestrebten Revisionsverfahren, wenn sie sich erst aufgrund einer weiteren Sachaufklärung nach einer etwaigen Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht stellen könnte (Beschlüsse vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 und 6. Juni 2006 - BVerwG 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 12 und 35). - BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15
Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands
Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn das Oberverwaltungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage in dem erstrebten Rechtsbeschwerdeverfahren erheblich sein würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 6 B 27.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 35 Rn. 8). - BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder …
- BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 24.09
Rechtfertigung der Zulassung einer Grundsatzrevision bei Beantwortungsmöglichkeit …
- BVerwG, 16.03.2010 - 8 B 77.09
Ausschluss eines mitwirkenden Richters
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
- BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision i.R.d. Bauordnungsrechts; …
- BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14
Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im …
- BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10
Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder …
- BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 69.08
Anforderungen an das Nichtversehensein mit Gründen einer Entscheidung
- BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08
Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit …
- BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 22.09
Grenze zwischen einem amtshandlungsfreien Behördenhandeln einerseits und einer …
- BVerwG, 19.12.2007 - 7 B 55.07
Abfallrecht: Gemeinnützige Sammlungen im abfallrechtlichen Sinne // …
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
- BVerwG, 29.12.2010 - 5 B 42.10
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs "gleichwertiger Abschluss" in …
- BVerwG, 12.10.2016 - 9 B 73.15
Änderung eines Flurbereinigungsplans; Erforderlichkeit des Widerspruchs
- BVerwG, 29.01.2014 - 5 B 1.13
Bezugnahme einer in der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage auf den …
- BVerwG, 21.04.2020 - 8 B 62.19
Kein Wiederaufgreifen eines vermögensrechtlichen Verfahrens
- BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 8.19
Zur Anwendung der Beweiserleichterung gemäß § 25 Abs. 2 Satz 1 BerRehaG
- BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 86.14
Deckung des Erschließungsaufwands i.R.e. Anspruchs der Gemeinde gegen einen …
- BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 21.09
Grenze zwischen einem amtshandlungsfreien Behördenhandeln einerseits und einer …
- BVerwG, 01.10.2009 - 7 B 23.09
Überschreitung des vom Gesetzgeber in den Ermächtigungsgrundlagen vorgegebenen …
- BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 38.23
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Ausübung des Widerrufsermessens im …
- BVerwG, 12.10.2022 - 1 B 53.22
Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen …
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 41.19
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines …
- BVerwG, 01.08.2022 - 1 B 52.22
Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen …
- BVerwG, 20.01.2010 - 9 B 21.09
Zulässigkeit der Revision i.R.d. Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan gem. …
- BVerwG, 22.02.2023 - 9 B 17.22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- BVerwG, 19.03.2019 - 8 B 9.19
Anspruch auf Anerkennung eines früheren Verfolgungsbeginns im Rahmen einer …
- BVerwG, 11.03.2014 - 5 B 67.13
Entschädigung eines Grundstücks bei Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".