Rechtsprechung
| BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kriterien für das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision - Erfordernis einer substantiierten Erklärung für ein Geltendmachen eines Verfahrensmangels wegen ungenügender Sachaufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2008 - 9 S 425/07
- BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08 (6 PKH 12.08)
- BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 71.08
- BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvR 2916/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Überdies spricht gegen eine Pflicht zur Belehrung über die Frist des § 127 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 VwGO, dass die Anschlussberufung kein selbstständiges Rechtsmittel ist, sondern sich letztlich als Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung darstellt (Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 1.07 - Buchholz 445.20 Wasserverbandsrecht Nr. 1 Rn. 13). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Rn. 6 aa) Die Darlegung des von dem Kläger geltend gemachten Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 -). - BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08
Voraussetzungen der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 6 B 38.08
Eine Rechtsfrage, die für das Berufungsgericht nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 2 L 46/11
Bauaufsichtliches Einschreiten; Aufschüttungen; Ablehnung von Beweisanträgen
Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. zur Nichtzulassungsbeschwerde: BVerwG, Beschl. v. 13.08.2006 - 6 B 38.08 -, Juris). - BVerwG, 08.05.2014 - 5 B 3.14
Konkretisierung der Bestimmung der Merkmale einer unangemessenen Dauer des …
Eine Rechtsfrage, die für den Verwaltungsgerichtshof nicht entscheidungserheblich war, kann nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (stRspr, z.B. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 6 B 38.08 - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d. …
Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 6 B 38.08 u.a. -, juris, und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328. - BVerwG, 30.09.2008 - 6 B 71.08 Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. August 2008 - BVerwG 6 B 38.08 - wird zurückgewiesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 9 A 1373/10 Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 6 B 38.08 u. a. -, juris, und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328.
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