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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1379
BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11 (https://dejure.org/2012,1379)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2012 - 6 B 38.11 (https://dejure.org/2012,1379)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 6 B 38.11 (https://dejure.org/2012,1379)
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10

    Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Obwohl die Härtefallklausel des § 111 Abs. 8 Satz 4 HSG LSA im Grundsatz bundesverfassungsrechtlich geboten ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 - juris Rn. 35 und - 1 BvR 1771/01 - juris Rn. 29, 32 f.), gehört sie in ihrer konkreten Ausgestaltung dem irrevisiblen Landesrecht an (Beschluss vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 29.10 - juris Rn. 11).

    Das Darlegungsgebot des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren in der Beschwerdebegründung im Einzelnen aufzuzeigen (stRspr, vgl. nur: Beschluss vom 3. September 2010 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

    Den von dem Kläger (…unter Verweis auf Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Bd. 2, Stand September 2011, § 137 Rn. 83) angestellten Erwägungen über einen Durchgriff des Revisionsgerichts auf irrevisibles Landesrecht kann eine Relevanz nur im Rahmen einer bereits zugelassenen Revision, nicht aber - abgesehen von der hier nicht relevanten Konstellation einer Vorwirkung des § 144 Abs. 4 VwGO (vgl. dazu: Beschluss vom 3. September 2010 a.a.O. Rn. 10 f.) - im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zukommen.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Demgegenüber lasse sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.07 - (BVerwGE 130, 113 = Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 40 Rn. 13) der Rechtssatz entnehmen, dass es für die Verpflichtungsklage auf die im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Rechtslage ankomme.

    Rn. 7 Auf diese Rechtsprechungsgrundsätze nimmt die von dem Kläger genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich Bezug (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger die hilfsweise unter Beweis gestellte Behauptung tatsächlich - wie von dem Oberverwaltungsgericht angenommen - "ins Blaue hinein" aufgestellt hat (vgl. dazu: Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Rn. 6 Die Maßstäbe für die Bestimmung des richtigen Zeitpunkts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. m.w.N.: Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 20 S. 74 f.) geklärt.
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren für …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Obwohl die Härtefallklausel des § 111 Abs. 8 Satz 4 HSG LSA im Grundsatz bundesverfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 - juris Rn. 35 und - 1 BvR 1771/01 - juris Rn. 29, 32 f.), gehört sie in ihrer konkreten Ausgestaltung dem irrevisiblen Landesrecht an (…Beschluss vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 29.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Hingegen sei in einer derartigen Situation nach einem Rechtssatz, den das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - (BVerwGE 72, 195 = Buchholz 451.65 Börsenrecht Nr. 4 S. 2 f.), vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - (Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 S. 2) und vom 26. April 1968 - BVerwG 6 C 104.63 - (BVerwGE 29, 304 = Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 2 S. 11) aufgestellt habe, das neue Recht einschlägig.
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Hingegen sei in einer derartigen Situation nach einem Rechtssatz, den das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - (BVerwGE 72, 195 = Buchholz 451.65 Börsenrecht Nr. 4 S. 2 f.), vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - (Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 S. 2) und vom 26. April 1968 - BVerwG 6 C 104.63 - (BVerwGE 29, 304 = Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 2 S. 11) aufgestellt habe, das neue Recht einschlägig.
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 29.82

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Besuch der Börse mit dem Recht zur …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Hingegen sei in einer derartigen Situation nach einem Rechtssatz, den das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 29.82 - (BVerwGE 72, 195 = Buchholz 451.65 Börsenrecht Nr. 4 S. 2 f.), vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - (Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 2 S. 2) und vom 26. April 1968 - BVerwG 6 C 104.63 - (BVerwGE 29, 304 = Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 2 S. 11) aufgestellt habe, das neue Recht einschlägig.
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01

    Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Studiengebühren für …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Obwohl die Härtefallklausel des § 111 Abs. 8 Satz 4 HSG LSA im Grundsatz bundesverfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 - juris Rn. 35 und - 1 BvR 1771/01 - juris Rn. 29, 32 f.), gehört sie in ihrer konkreten Ausgestaltung dem irrevisiblen Landesrecht an (…Beschluss vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 29.10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.06.2011 - 6 B 6.11

    Bei einer geltendgemachten Abweichung einer das hessische Studienbeitragsrecht …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
    Darüber hinaus könnte das im Urteil des Berufungsgerichts zu Grunde gelegte Landesrecht nach § 137 Abs. 1 VwGO in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht überprüft werden (vgl. dazu allgemein: Beschluss vom 7. Juni 2011 - BVerwG 6 B 6.11 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 155.99
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …

    Rn. 2 a) Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12

    Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im …

    Rn. 2 a) Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).

    Rn. 6 b) Der Zulassungsgrund der Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichts aufgestellt worden ist, widersprochen hat (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 09.08.2012 - 6 B 19.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …

    Rn. 2 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12

    Prüfungsrecht; Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite …

    Rn. 2 a) Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).

    Rn. 9 b) Der Zulassungsgrund der Divergenz ist erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichts aufgestellt worden ist, widersprochen hat (Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 6 B 40.12

    Vereinsverbot; Hells Angels; Anhörung; Recht auf informationelle …

    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; …

    Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.01.2013 - 5 B 86.12

    Auslegung und Anwendung einer landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung (hier: …

    Rn. 2 1. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 41.12

    Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …

    Rn. 2 1. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 24.12

    Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …

    Rn. 2 1. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Rechtmäßigkeit der Berechnung eines …

    Rn. 2 1. Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.08.2012 - 6 PB 9.12

    Personalvertretungsrecht; antragsabhängige Mitbestimmung in personellen …

  • BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 25.12

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung öffentlicher Grundschulen und nicht die Form der …

  • BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12

    Ermächtigung einer Behörde zum Erlass von näheren Bestimmungen über die Höhe, …

  • BVerwG, 30.10.2012 - 6 B 45.12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verstoß eines Gerichts gegen …

  • BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 42.12

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Erlangung der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 13 A 11073/24

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Folgeantrag bei zwischenzeitlicher …

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