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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3273
BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung zu mündlichen Prüfung aufgrund mangelhafter schriftlicher Prüfungen - Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit - Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" - Kenntnis des Zweitkorrektors über die Benotung des Erstkorrektors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine Prüfungsentscheidung, Rechtliche Einordnung von Musterlösungen, Kenntnis der Bewertung von Teilleistungen durch andere Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 55) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 91, 262, 270 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92]; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45) bereits geklärt und daher nicht mehr rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, daß ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt, wenn er wesentlich ist und sein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; dies folgt aus § 46 VwVfG und aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (…vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. Rn. 284 ff.).

    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).

    Ob sich die gerichtliche Aufklärungspflicht auch auf derartige Vermerke bezieht, hängt letztlich davon ab, ob und in welchem Maße sich die Prüfer bei ihrer Bewertung hierauf stützen, insbesondere davon, ob sich die Begründung für diese Bewertung selbständig nachvollziehen läßt (vgl. BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] und Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).

    Daß es von Bundesrechts wegen nicht zu beanstanden ist, wenn die Prüfer im Rahmen einer juristischen Staatsprüfung sprachliche Mängel als Element zur Abrundung des Gesamturteils über die juristische Befähigung des Prüflings mitberücksichtigen, hat der Senat schon in seinem Urteil (vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 = BVerwGE 92, 132, 135 f.) [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] entschieden.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 55) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 91, 262, 270 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92]; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45) bereits geklärt und daher nicht mehr rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, daß ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt, wenn er wesentlich ist und sein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; dies folgt aus § 46 VwVfG und aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (…vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. Rn. 284 ff.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Ob sich die gerichtliche Aufklärungspflicht auch auf derartige Vermerke bezieht, hängt letztlich davon ab, ob und in welchem Maße sich die Prüfer bei ihrer Bewertung hierauf stützen, insbesondere davon, ob sich die Begründung für diese Bewertung selbständig nachvollziehen läßt (vgl. BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] und Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Bereits entschieden hat der Senat auch, daß von Bundesrechts wegen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO) kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" der Prüfer besteht (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 6 B 49.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen …

    Der Kläger nimmt bereits nicht hinreichend in den Blick, dass Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen für die Prüfer lediglich eine allgemeine, nicht verbindliche Hilfestellung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, und vom 12.07.2013 - 1 WNB 2.13 -, juris; Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 11.08.2015 - 9 S 612/15 -, und vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 -, m.w.N., juris).
  • VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21

    Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …

    Auch hier ist bei der Frage der Gewichtung fachlich zutreffend erkannter Rechtschreibfehler in die Gesamtbewertung keine fachliche Frage betroffen, vielmehr unterfällt die Beurteilung sprachlicher Mängel in einer juristischen Prüfung dem prüfungsspezifischen Beurteilungsspielrau; sie dürfen in das Gesamturteil einfließen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1997, 6 B 4/97, 3. Leitsatz, juris;… OVG Bremen, Urt. v. 24.2.1998, 1 BA 28/97, juris Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2026 - 6 B 1028/25

    Laufbahnprüfung; Wiederholung; Verfahrensfehler; Hilfsmittelbestimmungen; …

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.1997 - 6 B 4.97 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 23.12.2013 - 14 B 1277/13 -, juris Rn. 7 m. w. N.
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